Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-24272

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Hochrechnung der Personalkosten Stand Juli 2024 weist einen Mehrbedarf von rund 6,5 Mio. € aus. Aufgrund der im Vergleich zu früheren Personalkostenhochrechnungen doch erheblicheren Abweichung gegenüber der Kalkulation möchte die Verwaltung die wesentlichen Gründe hierfür darlegen, nicht zuletzt auch deshalb, weil sich aus Sicht der Verwaltung zum Jahresende eine überplanmäßige Ausgabe in vorgenannter Größenordnung abzeichnet:
 

Gegenüber der Kalkulationsgrundlage vom Oktober 2022 für den Doppelhaushalt 2023/2024 ist ein Mehraufwand in Höhe von rund 2,3 Mio. € auf nicht vorhersehbare Zahlungsverpflichtungen zurückzuführen, die der Stadt aufgrund des Versorgungslastenstaatsvertrages entstehen, wenn städtische Beamtinnen oder Beamte zu anderen Dienstherrn wechseln. Da die Stadtverwaltung lebensältere Beamtinnen und Beamte verlassen, haben sie bereits entsprechende Versorgungsanwartschaften erworben, was zu der erwähnten finanziellen Belastung des städt. Haushaltes führt. Auf der anderen Seite gewinnen wir auch durchaus Beamtinnen und Beamte von anderen Dienstherren, die sind in aller Regel aber lebensjünger mit entsprechend geringeren Versorgungsanwartschaften, so dass zum jetzigen Zeitpunkt unklar ist, ob die auf der Ertragsseite für 2024 veranschlagte Einnahme in Höhe von 0,8 Mio. überhaupt erreicht werden kann. Die Verwaltung wird für die Kalkulation der Personalkosten zum Doppelhaushalt 2025/2026 bei den Ansatzveränderungen entsprechende Vorkehrungen treffen.

 

Auch der Bereich der Beihilfe trägt entscheidend zu dem Mehraufwand von 6,5 Mio. bei. Aufgrund der ersten beiden Quartalsabrechnungen des NLBV für Beihilfeaufwendungen ist von einem deutlichen Mehrbedarf in Höhe von 2,0 Mio. € auszugehen. Da die Beihilfeaufwendungen sukzessive steigen, aber mitunter Schwankungen in den Steigerungen zu verzeichnen sind, kann in diesem Zusammenhang noch keine exakte Prognose für den Jahresabschluss abgegeben werden.

Dem sich entgegen der Kalkulation vom Oktober 2022 auf herem Niveau entwickelnden Beihilfeaufwand, wird die Verwaltung ebenfalls zu den Ansatzveränderungen für den Doppelhaushalt 2025/26 Rechnung tragen.

 

Weiterhin ist ein Teil des Mehrbedarfs auf einen der Anzahl nach nicht vorhersehbaren Anstieg der Versorgungsempfänger zurückzuführen, da sich gegenüber der Kalkulationsgrundlage mit Stand Oktober 2022 mehr Beamtinnen und Beamte entschlossen haben, vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand zu treten. Ebenfalls personalkostenbelastend wirken sich die erfolgreichen Bemühungen in der Personalakquise aus. So konnten zwischen Oktober 2023 und Juli 2024 95 Vollzeitbeschäftigte für die Stadtverwaltung gewonnen werden, wodurch die Anzahl der durchschnittlich unbesetzten Stellen bei ca. 7 % zumindest gehalten werden konnte und sich nicht noch weiter vergrößert hat.

           

Schließlich war dem im Juli 2024 von der Landesregierung veröffentlichten Entwurf des Niedersächsischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2024/2025 zu entnehmen, dass für die Beamtinnen und Beamte nicht nur die Ergebnisse des Tarifvertrages der Länder der Höhe und des Zeitpunkts nach übertragen werden sollen, sondern Beamtinnen und Beamten mit Kindern zur Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation unter bestimmten Voraussetzungen im Dezember 2024 einmalig eine Sonderzahlungr das erste und zweite Kind erhalten sollen. Diese Regelung erzeugt einen bislang nicht eingeplanten zusätzlichen Bedarf von rd. 0,83 Mio. €.

 

Wie einleitend bereits angekündigt, hält die Verwaltung es für sachgerecht, mit einer überplanmäßigen Ausgabe den Mehrbedarf an Personalkosten zu kompensieren, sobald das endgültige Ergebnis feststeht. Von regulatorischen Maßnahmen mit dem Ziel, den Mehrbedarf zu verringern oder sogar zu kompensieren, rät die Verwaltung ausdrücklich ab. Wie zuvor erwähnt, sind weiterhin rund 7% (ca. 300 Planstellen) unbesetzt, was allein dem bekannten Fachkräftemangel geschuldet ist. Das bewusste zusätzliche Sperren von Stellen würde einerseits die durchaus erfolgreichen Bemühungen der Personalakquise konterkarieren und zum anderen die arbeitsmäßige Belastungssituation der Mitarbeitenden noch weiter verschärfen, so dass aus Sicht der Verwaltung derartige Maßnahmen nicht vermittelbar ren.


 

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