Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24165

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Die Bereitstellung von bis zu 40 Ausbildungsplätzen zum 1. August 2025 für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste - davon bis zu 10 Plätze für die Zulassung von Beamtinnen und Beamten zum Aufstieg in diese Laufbahngruppe bzw. zum Angestelltenlehrgang II - wird genehmigt. Um sicherstellen zu können, dass möglichst alle Stellen besetzt werden, wird die Verwaltung ermächtigt, allen geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern ein Einstellungsangebot für eine Einstellung als Nachwuchskraft für diese Laufbahn zu erteilen.
  2. Die Bereitstellung von bis zu 20 Ausbildungsplätzen für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste zum 1. August 2025 wird genehmigt. Sofern in der Laufbahngruppe 2 nicht alle Plätze besetzt werden können, kann die Zahl der Ausbildungsplätze für die Laufbahngruppe 1 entsprechend erhöht werden.
  3. Die einzustellenden Beamtennachwuchskräfte erhalten die Zusage, dass sie bei Bestehen der Laufbahnprüfung und Erfüllen der sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen (charakterliche/ gesundheitliche Eignung) nach Abschluss der Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden.
  4. Die Einstellung von bis zu 10 Auszubildenden für den Beruf der Kauffrau/des Kaufmannes für Büromanagement, einer/eines Auszubildenden für den Beruf der/des Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste und einer/eines Auszubildenden für den Beruf der Vermessungstechnikerin / des Vermessungstechnikers wird zum 1. August 2025 genehmigt. Den einzustellenden Auszubildenden wird eine unbefristete Übernahme zugesichert, sofern sie die Ausbildung erfolgreich abschließen und die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
  5. Die Bereitstellung von bis zu 8 Ausbildungsplätzen für ein duales Studium in unterschiedlichen dualen Studiengängen wird zum 1. August 2025 genehmigt. Die unbefristete Übernahme wird zugesichert, sofern das Studium erfolgreich abgeschlossen wird und die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
  6. Die Einstellung von bis zu 10 Nachwuchskräften für eine Ausbildung in Kombination mit einer anschließenden Feuerwehrausbildung wird zum 1. August 2025 genehmigt. Nach der Erstausbildung werden diese Nachwuchskräfte bis zum Beginn des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr im Beschäftigtenverhältnis in Vollzeit übernommen, sofern sie die Abschlussprüfung bestehen und die charakterliche, gesundheitliche und sportliche Eignung für den Feuerwehrdienst gegeben ist.
  7. Sollte sich in einzelnen Berufen ein bisher nicht absehbarer Bedarf ergeben, wird der Verwaltung die Ermächtigung erteilt, diese Ausbildungsplätze im Rahmen der beschlossenen Ressourcen flexibel zu besetzen.



 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Stadt Braunschweig bildet seit Jahren sowohl Auszubildende in den Verwaltungsberufen als auch nach dem Berufsbildungsgesetz aus. Darüber hinaus werden verschiedene duale Studiengänge angeboten.

 

Angesichts des Fachkräftemangels und demografischen Wandels spielt die Ausbildung für die Zukunftsfähigkeit der Stadt eine immer größer werdende Rolle. Die stadtinterne Ausbildung dient dabei nicht nur der Qualitätssicherung der zukünftigen Mitarbeitenden, sondern stellt eine wichtige Säule bei der Besetzung freiwerdender Stellen dar. Umso wichtiger ist es, die Auszubildenden und dual Studierenden langfristig an die Stadt zu binden. Dies kann nur gelingen, wenn die Quantität nicht zu Lasten der Qualität der Ausbildung geht. Es ist jedoch festzustellen, dass der Betreuungsaufwand, also ein wesentlicher Bindungsfaktor, in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist. Zudem hat sich der Marketingaufwand zur Akquise stetig gesteigert. Bereits im aktuellen Ausbildungsjahr konnten trotz größter Bemühungen nicht alle zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze besetzt werden.

 

  1. Einstellung von Nachwuchskräften der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste

 

Es wird vorgeschlagen, im Jahr 2025 bis zu 40 Ausbildungsplätze für Nachwuchskräfte dieser Laufbahn bereitzustellen. Die aktuelle personalwirtschaftliche Situation lässt auch für die kommenden Jahre erhöhte altersbedingte Abgänge erwarten. Hinzu kommen unvorhersehbare Personalwechsel zu anderen Behörden, da viele öffentliche Verwaltungen in der Braunschweiger Region massiv Personal suchen.

Bis zu 10 Plätze werden davon r die Zulassung von Beamtinnen und Beamten zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 oder von Beschäftigten für den Angestelltenlehrgang II vorgeschlagen.

 

Um sicherzustellen, dass nach Möglichkeit alle Ausbildungsplätze besetzt werden können, wird aufgrund der Erfahrungen der Vorjahre vorgeschlagen, dass alle nach dem Auswahlverfahren geeignete Bewerberinnen und Bewerber ein Einstellungsangebot erhalten. Eine Ermächtigung, mehr Einstellungsangebote zu erteilen als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, bestand bereits für die letzten Einstellungsjahrgänge, aber selbst damit konnten nicht alle Ausbildungsplätze tatsächlich besetzt werden.

 

Die Auswirkungen des demografischen Wandels sind damit auch für das duale Studium im Verwaltungsdienst deutlich spürbar. Einer steigenden Zahl an freien Stellen in den Kommunen und in der Landesverwaltung stehen rückläufige Bewerbungszahlen gegenüber. Aufgrund der allgemeinen Entwicklung ist auch im Jahr 2025 mit einer vergleichbaren Situation zu rechnen.

 

Umso wichtiger ist es für die Deckung des Personalbedarfs in dieser Laufbahn den Weg weiterzugehen, mehr Dienstkräften der Laufbahngruppe 1 im Wege des Aufstiegs eine weitergehende berufliche Qualifikation zu ermöglichen. Wie im vergangenen Jahr haben sich auch in diesem Jahr 7 Dienstkräfte für einen Wechsel in die nächst höhere Laufbahngruppe qualifiziert. Dieser Entwicklung folgend wird vorgeschlagen, für 2025 10 Lehrgangsplätze anzubieten.

 

  1. Einstellung von Nachwuchskräften der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste
     

r die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste wird vorgeschlagen, zur Deckung des Personalbedarfs aufgrund der altersbedingten aber auch durch Dienstherrnwechsel zu erwartenden Abgänge zum 1. August 2025 wie bisher 20 Nachwuchskräfte einzustellen. Sollten die bereitgestellten Ausbildungsstellen für die Laufbahngruppe 2 nicht voll ausgeschöpft werden können, wird angestrebt, dementsprechend in dieser Laufbahn zusätzliche Nachwuchskräfte einzustellen.

 

Dies trägt auch den Bestrebungen Rechnung, verstärkt Dienstkräften aus dieser Laufbahn den Aufstieg zu ermöglichen, deren bisherige Stellen in der Laufbahngruppe 1 entsprechend neu zu besetzen sein werden.

 

  1. Übernahme der Nachwuchskräfte in den Beamtenlaufbahnen
     

Wie bisher sollte auch den jetzt einzustellenden Nachwuchskräften in den Beamtenlaufbahnen zu einem frühen Zeitpunkt eine berufliche Perspektive geboten werden.

Dadurch soll gewährleistet werden, dass das Ausbildungsniveau nicht absinkt und nach Abschluss der Ausbildung möglichst qualifizierte Dienstkräfte übernommen werden können. Zudem besteht darin eine Möglichkeit, diese Nachwuchskräfte schon zu Beginn der Ausbildung stärker an die Stadt Braunschweig zu binden, um so möglichen Abwanderungstendenzen entgegen zu wirken.

Es sollte daher wie in den Vorjahren bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Entscheidung getroffen werden, die einzustellenden Beamtennachwuchskräfte bei Bestehen der Laufbahnprüfung nach Abschluss der Ausbildung im Beamtenverhältnis zu übernehmen, sofern die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.

 

  1. Einstellung von Auszubildenden für den Beruf der Kauffrau/des Kaufmannes

r Büromanagement und in weiteren Berufen

 

r die Ausbildung der Kaufleute für Büromanagement sind 10 Ausbildungsplätze vorgesehen. Auch in diesem Berufsbild ist weiterhin von einer starken Fluktuation auszugehen und mit altersbedingten Abgängen zu rechnen.

 

Außerdem nehmen aus diesem Beschäftigtenkreis viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung durch einen Wechsel auf Dienstposten des allgemeinen Verwaltungsdienstes in Anspruch.

 

r die Ausbildungsberufe Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste Bibliothek sowie Vermessungstechniker/in wird die Einstellung jeweils einer/eines Auszubildenden vorgeschlagen. Diese Einstellung soll eine sich zum Ausbildungsende abzeichnende Vakanz abdecken. Auch in diesen Berufsfeldern besteht ein Fachkräftemangel, sodass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die freiwerdenden Stellen extern besetzt werden können.

 

Es wird daher vorgeschlagen, auch r diese Berufe vor Ausbildungsbeginn die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zuzusichern, sofern die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wird sowie die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.

 

  1.  Bereitstellung von Studienplätzen für das duale Studium in verschiedenen Studiengängen
     

Um dem Nachwuchskräftemangel in den akademisch-technischen Berufen entgegenzuwirken will die Stadt Braunschweig auch im Einstellungsjahr 2025 Studienplätze für ein duales Studium in verschiedenen Berufen anbieten. Seit einigen Jahren werden bereits u. a. in Kooperation mit der Ostfalia - Hochschule für angewandte Wissenschaften - die dualen Studiengänge Informatik, Verwaltungsinformatik, Elektro- und Informationstechnik, Energie- und Gebäudetechnik, Geoinformatik und seit 2024 auch Landschaftsarchitektur angeboten. Angeboten können für 2025 nach derzeitigem Stand 5 Studienplätze (3 Stellen Informatik bzw. Verwaltungsinformatik, jeweils eine Stelle Geoinformatik und Landschaftsarchitektur).  Da sich innerhalb der Verwaltung ein weiterer Bedarf an dualen Studienplätzen abzeichnet, wird vorgeschlagen, im Jahr 2025 insgesamt bis zu 8 duale Studienplätze bereitzustellen.

 

Die Personalgewinnung ist insbesondere in den akademischen Berufen problematisch, der Bedarf an qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern indes hoch. Diesem Umstand soll durch die Ausbildung von Nachwuchskräften entgegengewirkt werden. Um die Attraktivität dieser Ausbildungsplätze zu erhöhen, wird vorgeschlagen, den Nachwuchskräften bereits vor Studienbeginn die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zuzusichern, sofern das Studium abgeschlossen wird sowie die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.

 

  1. Ausbildung in Kombination mit einem Vorbereitungsdienst bei der Feuerwehr
     

Um Auszubildenden in den Bereichen Handwerk und Technik eine zusätzliche berufliche Perspektive zu eröffnen und dem Nachwuchsmangel bei der Berufsfeuerwehr zu begegnen, sind bereits in verschiedenen technischen Berufen nach glichkeit die Ausbildungsplätze in Kombination mit einer Beamtenausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst besetzt worden.

 

Es ist geplant, im Einstellungsjahr 2025 Ausbildungsplätze in den folgenden Berufen zu besetzen:

 

 Lfd. Nr.

Ausbildungsberuf

Beginn

Ausb.-
Dauer in
Jahren

Anzahl der möglichen Ausbildungsplätze

1

Anlagenmechaniker/in

1. August 2025

3 ½

1

2

Energieelektroniker/in

1. August 2025

3 ½

1

3

IT-Systemelektroniker/in

 

1. August 2025

3

1

4

Kfz-Mechatroniker/in

1. August 2025

3 ½

1

4

Mechatroniker/in

 

1. August 2025

3 ½

1

5

Notfallsanitäter/in

1. August 2025

3

3

6

Tischler/in 

1. August 2025

3

2

 

Gesamt

 

 

 

10

 

 

r diese bis zu 10 einzustellenden Nachwuchskräfte erfolgt für den Zeitraum zwischen dem Ende der Erstausbildung und dem Beginn des Vorbereitungsdienstes die Übernahme in das Beschäftigtenverhältnis unter der Voraussetzung, dass die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt wird und die charakterliche, gesundheitliche und sportliche Eignung für den Feuerwehrdienst gegeben ist.

 

  1. Bereitstellung weiterer Ausbildungsplätze

 

Die Verwaltung bittet auch für das Einstellungsjahr 2025 um die Erteilung einer Ermächtigung, die zahlenmäßig zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätze flexibel besetzen zu rfen, sofern sich für den jeweiligen Beruf im zeitlichen Zusammenhang mit dem Ende der Ausbildungszeit ein entsprechender Personalbedarf ergibt. Die Verwaltung wird im Rahmen der Beschlussvorlage für den darauffolgenden Einstellungstermin über die tatsächliche Ausgestaltung der Ausbildungsplätze berichten.

 

Im Jahr 2024 sind auf der Grundlage dieser Ermächtigung eingestellt worden:

-          Stadtbibliothek: 2 Auszubildende Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste

-          Referat Grün- und Freiraumplanung: dualer Student Landwirtschaftsarchitektur

-          Fachbereich Stadtgrün: duale Studentin Landschaftsarchitektur

Formal fehlende Kapazitäten können und werden keinen Hinderungsgrund darstellen, um allen geeignet identifizierten Bewerberinnen und Bewerber einen Ausbildungsplatz bei der Stadt Braunschweig anzubieten.

 

8.  Finanzielle Auswirkungen

 

Stadtinspektor-Anwärterinnen bzw. Stadtinspektor-Anwärter

Der durchschnittliche Aufwand für die Ausbildung in der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste beläuft sich auf ca. 101.000,00 € (Bezüge, Lehrgangskosten, Umlage, Trennungsgeld, Reisebeihilfe, Beihilfe etc.). Ausgehend von 30 Kräften ergibt dies einen Gesamtbetrag von ca. 3.030.000 €, der sich auf 4 Haushaltsjahre verteilt.
 

Aufsteigerinnen/Aufsteiger
 

Bezüge, Beihilfen etc. sind ohnehin für die Aufstiegsbeamtinnen/-beamten zu zahlen. Neben den ihrer Rechtsstellung entsprechenden Bezügen fallen aus Anlass des Aufstiegs und des hierbei zu absolvierenden Lehrgangsbesuches pro Aufsteigerin/Aufsteiger Entgelte i. H. v. voraussichtlich 4.000 € an. Bei max. 10 Kräften bedeutet dies einen Aufwand von ca. 40.000 , der sich auf 3 Haushaltsjahre verteilt.
 

Stadtsekretär-Anwärterinnen/-Anwärter
 

Der durchschnittliche Aufwand für die Ausbildung in der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste beträgt ca. 62.000  (Bezüge, Lehrgangsentgelte, Beihilfe etc.). Ausgehend von max. 20 Kräften ergibt dies einen Gesamtbetrag von ca. 1.240.000 , der sich auf 3 Haushaltsjahre verteilt.
 

 

Duale Studiengänge
 

r die dualen Studiengänge beträgt der Aufwand bei acht Studierenden rund 792.000 €, der sich auf 5 Haushaltsjahre verteilt.
 

Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
 

Pro Auszubildende/n für die Berufe nach dem BBiG entsteht während der Dauer der Ausbildung ein Aufwand von ca. 69.000  bei einer 3jährigen und von ca. 79.000 € bei einer 3 ½ hrigen Ausbildung (Ausbildungsvergütung, Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, Versicherungsbeiträge für die VBL, Ausbildungskosten r Lehrgänge etc.). Bei 22 Auszubildenden bedeutet dies einen Aufwand von ca. 1.558.000 , der sich auf 5 Haushaltsjahre verteilt.
 

Finanzieller Gesamtaufwand
 

Dementsprechend ergibt sich für die Bereitstellung der o. a. Ausbildungsplätze ein Gesamtaufwand i. H. v. ca. 6.660.000 , der sich wie folgt auf die einzelnen Haushaltsjahre verteilen würde:
 

- 2025:

ca.

978.000 €

 

- 2026:

ca.

2.352.000 €

 

- 2027:

ca.

2.088.000 €

- 2028:

ca.

1.119.000 €

 

- 2029:

ca.

123.000 €

 

 

 

 

 

Es ist vorgesehen, die für den Bedarfsfall vorgeschlagene flexible Besetzung von Ausbildungsplätzen durch einen Minderbedarf auszugleichen, der sich ggf. durch nicht zu besetzende Ausbildungsplätze sowie durch unvorhersehbare vorzeitige Beendigungen von Ausbildungen (z. B. durch Abbruch, endgültiges Nichtbestehen) ergibt. Sollte eine Deckung hierdurch nicht möglich sein, ist von einem Mehrbedarf von rund 300.000 € auszugehen, der sich auf 4 Haushaltsjahre verteilt.

 

r die befristete Übernahme der 10 Auszubildenden, die in Kombination mit einer anschließenden Ausbildung für den Feuerwehrdienst eingestellt werden, fallen nach der Erstausbildung bis zum Beginn des Vorbereitungsdiensts bei der Feuerwehr Personalkosten in Höhe von rund 271.000 € an.

 

Die jeweils notwendigen Haushaltsmittel werden im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

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