Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24253
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH Änderung des Gesellschaftsvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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05.09.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
a) der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,
b) der Braunschweig Beteiligungen GmbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Braunschweig Beteiligungen GmbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH
die Änderung des Gesellschaftsvertrages gemäß dem in der Anlage dargestellten Wortlaut zu beschließen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 53 Abs. 1 GmbH-Gesetz bedarf eine Änderung des Gesellschaftsvertrages einer Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung. Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthalle) und der Braunschweig Beteiligungen GmbH (BSBG) herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA).
Der Aufsichtsrat der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 die vorgesehenen Änderungen des Gesellschaftsnamens beraten.
- Gesellschaftsnamen
Die Geschäftsführung schlägt vor, eine Umbenennung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH in „Braunschweiger Veranstaltungsstätten GmbH“ (BSVS) vorzunehmen (§ 1 Abs. 2). Aufgrund der sanierungsbedingten Schließung der Stadthalle fällt die überregionale Kommunikation als „Stadthallen-GmbH“ schwer. Demnach benötigt die GmbH einen Dachnamen(-marke) welcher überregional den Tätigkeitsbereich deutlich macht. Zusätzlich ist der Name ist eingängiger und näher am Konzernstandard („Braunschweig [Name] GmbH“) und gleicht sich somit der Namensänderung der Muttergesellschaft „Braunschweig Beteiligungen GmbH“ an. Somit etabliert sich eine Zugehörigkeit zum Konzern Stadt Braunschweig und Vereinheitlichung der Konzernstruktur.
- Regelungen Aufsichtsrat
Ferner wird vorgeschlagen, die Zuständigkeit für den Erlass einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat von der Gesellschafterversammlung (bislang § 14 Ziff. 13) in den Aufsichtsrat (neu in § 10 Abs. 12) zu verlagern. Dies entspricht der Regelung in anderen Gesellschaften.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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109,1 kB
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