Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24262
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2024 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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05.09.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.09.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 18 Transferaufwendungen
Kostenart 431510 Zuschuss an verb. Unternehmen, Beteiligungen und Sonder- vermögen
Produkt 1.41.4110.01 Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH
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Für den Teilergebnishaushalt des Fachbereiches Finanzen werden überplanmäßige
Aufwendungen in Höhe von 31.770.000 € beantragt. |
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Haushaltsansatz 2024: |
21.754.000,00 € |
überplanmäßig beantragte Aufwendungen: | 31.770.000,00 € |
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: | 53.514.648,00 € |
Unternehmensgegenstand der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH ist der gemeinnützige Betrieb des Städtischen Klinikums Braunschweig (skbs) als kommunale Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis nach Maßgabe des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG). Das skbs ist mit über 4.700 aktiven Mitarbeitenden auf Konzernebene und 1.499 voll- und teilstationären Planbetten eines der größten Krankenhäuser Niedersachsens und spielt für die medizinische Versorgung von etwa 1,4 Millionen Menschen im Einzugsgebiet der Stadt Braunschweig im Rahmen der öffentli-chen Daseinsvorsorge eine zentrale Rolle.
Die mittelfristige Erfolgsplanung – als Bestandteil des Wirtschaftsplanes 2023 des skbs – sah für das Geschäftsjahr 2024 einen Fehlbetrag von 21.754 T€ vor (siehe hierzu DS 22-2021); der Wirtschaftsplan 2024 legt einen Jahresfehlbetrag von rd. 53.515 T€ zugrunde (siehe hierzu DS 23-22634). Da der Wirtschaftsplan 2024 zur Aufstellung des städtischen Doppelhaushaltes 2023/2024 nicht vorlag, konnte für die Veranschlagung des Haushaltsansatzes 2024 lediglich die mittelfristige Erfolgsplanung des skbs herangezogen werden. Insofern besteht gegenüber dem Haushaltsansatz 2024 und dem für das laufende Geschäftsjahr laut Wirtschaftsplan 2024 erwarteten Jahresfehlbetrag eine Differenz von rd. 31.761 T€. Diese Differenz resultiert in erster Linie aus der rückläufigen Leistungsentwicklung im Bereich der allgemeinen Krankenhausleistungen bzw. DRG-Fallpauschalen; darüber hinaus mussten im Wirtschaftsplan 2024 höhere Personalaufwendungen insbesondere infolge von Tarifabschlüssen berücksichtigt werden (siehe hierzu DS 23-22634).
Eine Mittelzuführung der Stadt ist erforderlich, um einen weiteren Verzehr des Eigenkapitals zu verhindern (Eigenkapital des skbs zum Ende des Geschäftsjahres 2023: rd. 74.032 T€ bzw. 9,5 %) und mittelfristig einen Beitrag zur Sicherstellung der notwendigen Liquidität zu leisten, um den jederzeitigen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten und dem eingangs genannten Versorgungsauftrag der Stadt Braunschweig somit vollumfänglich nachzukommen. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ist somit gegeben.
Zur Deckung stehen folgende freie Haushaltsmittel zur Verfügung: Deckung:
Art der Deckung | Produkt / Kostenart |
Bezeichnung |
Betrag in € |
Mehrerträge | 1.61.6110.01 / 301210 | Steuern, allg. Zuweisungen/Umlagen / Grundsteuer B |
9.800.000 |
Mehrerträge | 1.61.6120.01 / Diverse |
Zinserträge |
6.810.000 |
Mehrerträge |
1.61.6120.01 / 369110 | Verzins. Gewerbesteuernachford. §233a AO |
5.800.000 |
Minderaufwendungen |
1.61.6120.01 / 462130 | Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft / Deckungsreserve Sachaufw. EHH (ohne IM) |
9.360.000 |
2. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.21 Neu –GY Kleine Burg / Schaffung AUR
Sachkonto 421110 Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen
Bei dem o.g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 236.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2024: 0,00 €
außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 236.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 236.000,00 €
Zur Unterbringung einer zusätzlichen 5. Klasse im Gymnasium Kleine Burg wird ein weiterer allgemeiner Unterrichtsraum (AUR) benötigt. Dort sollen 30 Schülerinnen und Schüler von einer Lehrkraft unterrichtet werden. Der Raum wird spätestens mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 von der Schule benötigt.
Es wurden verschiedene Optionen geprüft. Die wirtschaftlichste Variante ist die Schaffung des benötigten AUR durch den funktionalen Tausch der Aula mit dem Musikraum. Die Fläche der bestehenden Aula wird dann in 2 Räume unterteilt (1 Musikraum und 1 AUR). Es wird mit Gesamtkosten von 236.000 € gerechnet.
Die angedachten Umbauten stellen keine Interimslösung dar, sondern werden auch zukünftig benötigt.
2024 muss mit der Planung begonnen werden und spätestens in den Sommerferien 2025 die Ausführung der Maßnahme stattfinden, um den AUR zum Schuljahresbeginn 2025 /2026 bereitstellen und damit den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten zu können. Hieraus ergibt sich die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Finanzierung bereits in 2024. Es wird der Antrag gestellt, die notwendigen Haushaltsmittel außerplanmäßig bereitzustellen.
Zur Deckung stehen folgende freie Haushaltsmittel zur Verfügung.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
Minderaufwendungen | 4E.210385.00.505 / 421110 | Gärtnerstützpunkt Nord / Ersatzbau./ Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen | 150.000,00 |
Minderaufwendungen | 4S.210037.00.505 / 421110 | FB 20:Global Instand. Untersuch./Nachko./ Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen | 30.000,00 |
Minderaufwendungen | 4S.210049.00.505 / 421110 | FB 20: Umsetzung von Energiesparmaßn. / Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen | 22.000,00 |
Minderaufwendungen | 4S.210098.00.505 / 421110 | FB 20: Instandh. Grundverm. (FB 65). / Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen | 34.000,00 |
3. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.210403 – Geb. Ägidienm./San. (WC, Fenst., Brands)
Sachkonto 421110 Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen
Bei dem o.g. Projekt werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 457.200,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2024: 0,00 €
Haushaltsreste 2023 / 2024 1.800.000,00 €
überplanmäßig beantragte Aufwendungen: 457.200,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 2.257.200,00 €
Der Ausschuss für Planung und Hochbau hatte in seiner Sitzung am 14.06.2023 die Gesamtkosten für die Sanierung des Dienstgebäudes Ägidienmarkt 6 auf 2.683.000 € festgestellt – vgl. Vorlage 22-19658- . In den Gesamtkosten waren Reserven für Unvorhergesehenes und für Baupreissteigerungen i. H. v. 349.100 € enthalten. Im Haushalt 2023 ff. / IP 2022-2027 stehen entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.
Im Zuge der Baumaßnahme wurden etliche unvorhergesehene Sachverhalte in der Bausubstanz vorgefunden, die aus fachlicher Notwendigkeit mit bearbeitet werden mussten. Hier ist insbesondere die aufwändiger als vorgesehen auszuführende Sanierung des ausgebauten Dachgeschosses zu nennen.
Durch die Ausschreibungs- und Bauzeitverschiebung auf vorwiegend 2024 ist der auf 2023 bezogene Preissteigerungsindex nicht mehr ausreichend und es zeichnen sich in 2024 erhöhte Ergebnisse in den Vergaben ab.
Die schlechte Dämmwirkung im ausgebauten Dachgeschoss war vor der Sanierung bekannt. Da am Dach und an den Innenverkleidungen des Obergeschosses mit den geplanten Teilmaßnahmen nicht eingegriffen werden sollte, wurde die energetische Sanierung nicht forciert.
Im aktuellen Sanierungsstatus zeigt sich, dass auf Grund von ohnehin vielen notwendigen Eingriffen in die Dachsubstanz die energetische Sanierung des Daches in die Maßnahme integriert werden sollte.
Durch die laufende Sanierung bestehen Synergieeffekte - wie z.B. Gerüststellung vorhanden, Nebengewerke ohnehin auf der Baustelle -.
Insgesamt haben sich Mehrkosten in Höhe von 1.160.000 € ergeben. Ein Großteil der Mehrkosten (insgesamt 702.800 €) konnte durch Einsparungen bei der technischen Gebäudeausrüstung sowie durch den Einsatz der o.g. Projektreserven aufgefangen werden. Es verbleibt eine Deckungslücke in Höhe von 457.200 €. Die Gesamtkosten belaufen sich damit auf 3.140.200 €. Ein aktualisierter Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss ist in Vorbereitung.
Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel werden überplanmäßig beantragt, um die laufende Baumaßnahme fortsetzen zu können. Das Gebäude dient als Ausweichquartier für den im Rathaus-Neubau derzeit noch einquartierten Fachbereich 66. Dessen Auszug ist u.a. Voraussetzung für die dringend erforderliche Sanierung des Rathaus-Neubaus (Stichwort Brandschutz). Die anstehenden Maßnahmen sind somit sachlich und zeitlich unabweisbar.
Zur Deckung stehen folgende freie Haushaltsmittel zur Verfügung.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
Minderaufwendungen | 4E.210288.00.505 / 421110 | Gesundheitsamt / Sanierung/ Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen | 21.000,00 |
Minderaufwendungen | 4E.210385.00.505 / 421110 | Gärtnerstützpunkt Nord / Ersatzbau./ Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen | 300.000,00 |
Minderaufwendungen | 4S.210051.01.505 / 421110 | FB 20: Brandschutzmaßnahmen/ Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen | 136.200,00 |
4. Teilhaushalt Fachbereich Tiefbau und Verkehr
Zeile 26 Baumaßnahmen
Projekt 5E.660154 Wallringroute-Wendenstr. /Verbesserungen
Sachkonto 787210 Tiefbaumaßnahmen - Projekte
Bei dem o.g. Projekt werden außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 750.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2024 (Auszahlungen): 0,00 €
außerplanmäßig beantragte Auszahlungen: 750.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 750.000,00 €
Mit dem Beschluss 23-20537 wurde der Planung und dem Bau einer Querung der Straße Am Wendentor zugestimmt. Die Gesamtkosten von bisher 560.000 € haben sich seitdem um 190.000 € auf 750.000 € erhöht. Die Mehrkosten ergeben sich daraus, dass sich der Baupreisindex stark erhöht hat und davon auszugehen ist, dass auch im Jahr die 2025 die Preise stark ansteigen werden.
Die Maßnahme leistet einen deutlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Der überplante Verkehrsraum zeigt heute schon ein reges Verkehrsaufkommen aus MIV, Fuß- und Radverkehr in Kombination mit einer Stadtbahnführung. Durch die sukzessive Umsetzung der Wallringroute wird der Verkehrsraum vor allem für den Radverkehr an Bedeutung und Verkehrsstärke gewinnen. Aktuell finden Querungsvorgänge ungesichert über die Fahrspuren des Mischverkehrs und der Stadtbahntrasse statt. Mit der der geplanten Errichtung einer Lichtsignalanlage wird die Verkehrssicherheit für den Fußverkehr und den Radverkehr signifikant verbessert. Dazu werden ausreichend Aufstellflächen geschaffen, um Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr zu vermeiden. Darüber hinaus wird der Querungsbereich mit taktilen Elementen ausgestattet, was ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit darstellt. Entlang der Straße Am Wendentor wird im Verkehrsraum zwischen Schubertstraße und Wendentorwall in kurzen Abschnitten eine Führung des Radverkehrs im Zweirichtungsverkehr eingeplant und auch darüber die Verkehrssicherheit erhöht. Hieraus ergibt sich die sachliche Unabweisbarkeit der Maßnahme.
Die Maßnahme sollte ursprünglich im Frühjahr 2024 starten. Zwischenzeitlich hat sich jedoch herausgestellt, dass die BSVG die Schienen von der Mühlenpfordtstraße bis hin zum Ausbaubereich der städtischen Maßnahme erneuern muss. Die BSVG wird die Schienen in den Sommerferien 2025 sanieren. Jegliche Arbeiten in unmittelbarer Nähe oder an den Schienen ziehen laut BSVG Kosten von mindestens 100.000 € nach sich (durch Schienenersatzverkehr oder Kletterweichen). Die Maßnahmen der BSVG und der Stadt sollten zusammen ausgeführt werden, da die BSVG die Kosten für den Ausfall des Bahnverkehrs bei einem gemeinschaftlichen Bau trägt, Kosten für die Verkehrssicherung und Baustelleneinrichtung eingespart werden können und die Einschränkungen des öffentlichen Nahverkehrs minimiert werden können.
Um die Maßnahme gemeinsam mit der BSVG umsetzen zu können und möglichst wirt-schaftliche Preise zu erreichen, soll die Ausschreibung im September 2024 erfolgen. Eine Ausschreibung nach Rechtskraft des Haushalts 2025 würde aufgrund der Ausschreibungs-fristen eine gemeinsame Ausführung unmöglich machen. Hieraus ergibt sich die zeitliche Unabweisbarkeit der Maßnahme.
Deckungsmittel stehen in dem u. g. Projekt zur Verfügung, da ein Umbau des Knotenpunktes Dibbesdorfer Straße/Bevenroder Straße aktuell nicht prioritär verfolgt wird. Eine Nachveranschlagung ist aktuell nicht vorgesehen.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
Minderaufwendungen | 4E.660035.01.505 / 421210 | Knotenpunkt Dibbesdorfer Str. / Bevenroder Str. / Umbau / Unterhaltung des Infrastrukturvermögens | 750.000,00 |
