Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24265

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreterinnen und der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der

Struktur-Förderung Braunschweig GmbH werden angewiesen, den Nachtragswirtschaftsplan

2024 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 29. August 2024 empfohlenen Fassung zu

beschließen.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans unterliegen nach § 11 Buchstabe d) des

Gesellschaftsvertrages der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) der

Entscheidung der Gesellschafterversammlung.
 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SFB

herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a)

der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
 

Der Aufsichtsrat der SFB hat in seiner Sitzung am 29. August 2024 den

Nachtragswirtschaftsplan 2024 in der vorgelegten Fassung beraten und eine entsprechende

Beschlussempfehlung für die Gesellschafterversammlung abgegeben.

 

Die Aufstellung eines Nachtragswirtschaftsplanes wurde erforderlich, um die sehr dynamische Entwicklung, die auch kurzfristige Aufgabenerweiterungen beinhaltet, widerzuspiegeln. Es wird insbesondere auf die Übernahme der Aufgabe der Neuentwicklung der ‚Burgpassage‘ (zukünftig: „Stiftshöfe“) verwiesen (siehe hierzu beispielsweise die Mitteilung außerhalb von Sitzungen für den Verwaltungsausschuss vom 20. März 2024, 
DS 24-23372, sowie die Beschlussvorlage zum Grundstücksankauf durch die SFB vom
27. März 2024, 24-23379). Um Transparenz zu gewährleisten, wurde im Einvernehmen mit der Beteiligungsverwaltung vereinbart, hierzu eine gesonderte Sparte einzurichten (Sparte „Projektentwicklung, „PE“).

 

Im Weiteren wurde die Aufstellung des Nachtragswirtschaftsplanes 2024 zum Anlass genommen, die Entwicklungen und aktualisierte Zahlen auch in den weiteren Sparten/Unternehmensbereichen ‚Kern und Gewerbe‘ und Hochbau (Sanierung Stadthalle) einzupflegen.

 

 

Der nun vorgelegte Nachtragswirtschaftsplan weist in Gesamtrechnung ein knapp positives Ergebnis von rd. 56,0 T€ aus. Im Einzelnen (es können sich Rundungsdifferenzen ergeben):

 

 

Die veranschlagten Aufwendungen der neuen Unternehmenssparte können nach Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer fast vollständig als ‚Aktivierte Eigenleistungen‘ bei den sonstigen Erträgen ertragswirksam eingeplant werden. Ferner können aus dem Projektvertrag ‚Kleine Burg‘ mit der Stadt voraussichtlich schon Umsatzerlöse generiert werden.

 

Bei der Sparte Hochbau (Stadthallensanierung) sind die insbesondere beim Materialaufwand zu veranschlagenden Ausgaben korrespondierend ebenfalls ertragswirksam bei den Bestandveränderungen (‚Erhöhung des Bestandes an unfertigen und fertigen Erzeugnissen‘) zu veranschlagen. Ferner ergeben sich hier Umsatzerlöse aus dem mit der Stadt geschlossenen Projektvertrag zur Sanierung der Stadthalle.

 

Für die Sparte ‚Kern und Gewerbe‘ sind erhebliche Aufwandsreduzierungen bei den Zinsaufwendungen veranschlagt, da im Wirtschaftsjahr eine Kreditaufnahme nicht mehr vorgesehen ist.

 

Der Nachtragswirtschaftsplan 2024 ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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Anlagen

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