Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-24129

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Anlass:

Über das Beteiligungsportal „mitreden“ wurde folgende Idee eingebracht:

 

„Christopher Suchert starb hier am 28.06.2023 durch einen abbiegenden Linienbus der ihm die Vorfahrt nahm.

Die bisherige Vorfahrtsregelung ist unzureichend.

Wir, Familie Suchert, Verwandte, Freunde, Bekannte, Nachbarn und weitere Betroffene, fordern eine offensichtliche und sichere Vorfahrtsregelung zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer!

Dies kann durch einen Kreisverkehr, vorzugsweise durch Ampeln und angepasste Geschwindigkeitsbegrenzungen einfach ermöglicht werden.

 

Was ist ein Menschenleben wert?“

 

Die Idee hat die erforderliche Mindestunterstützerzahl von 50 erreicht.

 

Verfahren zur Ideenplattform:

Das Verfahren zum Umgang mit Ideen aus der Ideenplattform ist in der Vorlage zur Einführung des Beteiligungs-Portals (DS-17-03606, beschlossen in der Fassung der Vorlage 17-03606-01) wie folgt beschrieben:

 

„Vorschläge, die diese Voraussetzung [Anmerkung: ausreichende Unterstützerzahl] erfüllen, werden durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten inhaltlich geprüft und einer Bewertung durch den zuständigen Stadtbezirksrat (bei bezirklichen Vorschlägen) oder den zuständigen Fachausschuss zugeführt. Bezirkliche Vorschläge können im Rahmen der Budget-Hoheit der Stadtbezirksräte umgesetzt werden. Auch bei anderen Vorschlägen könnte - nach einem positiven Votum des Fachausschusses - eine Umsetzung sofort erfolgen, wenn die Finanzierung aus vorhandenen Ansätzen möglich ist.

 

Falls notwendige Haushaltsmittel nicht vorhanden sind, ist eine abschließende Entscheidung innerhalb des nächsten Haushaltsplanaufstellungsverfahrens grundsätzlich erforderlich.“


Prüfung und Bewertung:

Aufgrund des Unfalls, bei dem ein junger Mann seinen Verletzungen erlegen war, fand am 10.04.2024 ein Ortstermin mit dem Bezirksbürgermeister, einem Vertreter des Stadtbezirksrates, einem Vertreter der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau, dem Bezirksgeschäftsstellenleiter, einem Vertreter der Polizei der auch Mitglied der Unfallkommission ist, einem Vertreter der Straßenbaubehörde der auch Mitglied der Unfallkommission ist, und einem Vertreter der Straßenverkehrsbehörde der auch Beisitzer der Unfallkommission ist, statt. In dem Termin wurden die unten als Spiegelpunkte aufgezählten Maßnahmen festgelegt und in der Stadtbezirksratssitzung am 18.04.2024, an dem auch ein Vertreter der Straßenbaubehörde teilnahm, erläutert. Weiterhin wurde im Sitzungstermin der Unfallkommission am 20.08.2024 die Thematik der Einmündung analysiert und Optimierungen diskutiert, obwohl aufgrund der Unfallzahlen an der Einmündung keine Unfallhäufungsstelle vorliegt, da die Unfallzahlen deutlich unter dem Ansatz der Vorgaben des Regelwerkes liegen. Im Ergebnis wurden die untenstehenden Maßnahmen bestätigt und eine Lichtsignalanlage oder ein Kreisel als nicht erforderlich gesehen.

 

Die Einmündung Hordorfer Straße L 633/Schapen/Weddel K 41 wurde für die Anfrage des Stadtbezirksrates für die Sitzung am 18.04.2024 wie folgt beantwortet (DS 24-23234-02):

 

Die Verwaltung teilt mit, dass die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Straßenbaulastträger der Hordorfer Straße bereits die folgenden drei Maßnahmen umgesetzt hat:

 

          Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h in Fahrtrichtung Hordorf,

          Überholverbot durch das Aufbringen des VZ 295 „Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung“,

          Aufbringen des VZ 298 „Sperrfläche“ zur Einengung des Einmündungstrichters für den Rechtsabbieger in die Schapener Straße (K 41).

 

Die NLStBV hat vorgesehen, abhängig von ihren personellen Ressourcen, den Rückbau des Straßenaufbaus im Bereich der Sperrfläche möglichst im Jahr 2025 auszuführen.

 

Das VZ 274-70 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h“, das aus Richtung Hordorf kommend vor der Einmündung der Schapener Straße (K 41) steht, wird ca. 50 m weiter nach Osten versetzt.

 

Dem Wunsch, aus Richtung Weddel ein VZ 206 „Halt! Vorfahrt gewähren“ aufzustellen und das VZ 294 „Haltlinie“ zu markieren, wird nicht nachgekommen, da aus der abbiegenden Fahrbeziehung heraus lediglich ein Unfall mit geringem Sachschaden innerhalb der letzten fünf Jahre festzustellen ist. Diese geringe Unfalllage rechtfertigt nicht die Notwendigkeit eines VZ 206.

 

Die Verwaltung teilt in Abstimmung mit der NLStBV und der Polizei mit, dass die Wirkung der getroffenen Maßnahmen sowie das noch zu versetzende VZ 274-70 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h“ im Rahmen der Unfallkommission evaluiert werden.

 

Sowohl die NLStBV als auch die Polizei und die Verwaltung sehen aufgrund der über die Jahre geringen Unfalllage keine Notwendigkeit, den Bereich mit einer Lichtsignalanlage (LSA) auszustatten oder zu einem Kreisverkehr umzubauen. Die Unfalllage liegt deutlich unter den Maßstäben, die erforderlich wären, um den Bereich als Unfallhäufungsstelle zu werten.

 

Die Kosten für eine LSA würden im niedrigen sechsstelligen Bereich und die für einen Kreisverkehr bei ca. einer Million Euro liegen. Hierfür sind weder im Haushaltsplan der NLStBV noch im Haushaltsplan der Stadt Mittel vorgesehen.“

 

Die Verwaltung sieht daher keine weiteren Maßnahmen für erforderlich an.

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