Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24280
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH Zustimmung zu einer Investitionsmaßnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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05.09.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
a) der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,
b) der Braunschweig Beteiligungen GmbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Braunschweig Beteiligungen GmbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Modernisierung der Entrauchungsanlagen in der Arena sowie Druckbelüftung der innenliegenden Treppenhäuser (Technischen Gebäudeausstattung –TGA-) in der Volkswagen Halle Braunschweig mit einem Investitionsvolumen von rd. 440 T€ (netto) im Jahr 2024 wird zugestimmt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gesellschaftsanteile an der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthallen-GmbH) werden in Höhe von 94,8077 % von der Braunschweig Beteiligungen GmbH (BSBG) und in Höhe von 5,1923 % von der Stadt Braunschweig gehalten.
Die Stadthallen-GmbH beabsichtigt die Modernisierung der Entrauchungsanlagen in der Arena sowie Druckbelüftung der innenliegenden Treppenhäuser (Technischen Gebäudeausstattung –TGA-) in der Volkswagen Halle Braunschweig kurzfristig umzusetzen. Die ursprüngliche Planung sah die Umsetzung mit einem geringeren Budget vor.
Für das Projekt TGA „Entrauchung Arena und innenliegende Treppenräume“ wurden im Jahr 2022 für den Wirtschaftsplan 2023 die Gesamtkosten geschätzt. Im Herbst 2022 wurde durch ein beauftragtes Ingenieurbüro eine Kostenberechnung für die Leistung TGA erstellt. Die Ausschreibung für die ursprüngliche Planung mit zwei mal zwei Entrauchungsventilatoren mit in die Dachfläche schräg integrierten Entrauchungsklappen ergab Anfang 2023 bereits ein höheres Vergabeergebnis. Festgestellt wurde für die Haupt- und Nebengewerke eine Auftragssumme in Höhe von insgesamt rd. 590T€ (netto).
Im Rahmen der Werkplanung und nach Abstimmung mit einem Sachverständigen musste die Position der schrägen Entrauchungsklappen zulassungsbedingt auf senkrecht geändert werden. Durch diese Systemänderung wurde eine Abstimmung mit dem Architekten der Volkswagen Halle erforderlich, da nun das Dach an den Auslassstellen mit einer aufwändigen Gaubenkonstruktion versehen werden musste. Die Grundkonstruktion der Plattformen, auf denen die Ventilatoren im Innenraum stehen, mussten aufgrund statischer Anforderungen verstärkt werden. Zusätzlich gab es Lieferverzögerungen für die Schaltschränke der Entrauchungsventilatoren. Veranstaltungsbedingt ist die Umsetzung solch umfänglicher Maßnahmen nur in den Sommermonaten möglich. All diese Gründe führten zu einer Verschiebung der Fertigstellung der gesamten Maßnahme auf Sommer bis Herbst 2024. Die Stadthallen-GmbH konnte die Umsetzung des Projekts nicht abbrechen, da für diese sicherheitstechnischen Anlagen eine Instandhaltungspflicht nach dem NVStättVO besteht. Diese müssen nach den Vorgaben des Sachverständigen und Auflagen der Bauordnung modernisiert werden.
Die Gesamtkosten für die Investitionsmaßnahme belaufen sich auf rd. 1.030 T€. Das nunmehr zusätzlich benötigte Investitionsvolumen beläuft sich auf rd. 440 T€ (netto) und wird im Rahmen des Investitionsbudgets gegenfinanziert. Es werden entsprechend keine zusätzlichen Mittel benötigt, sondern es ist lediglich eine Umschichtung innerhalb des Wirtschaftsplanes (Investitionsplan) erforderlich.
Gemäß § 14 Ziffer 11 des Gesellschaftsvertrages der Stadthallen-GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Maßnahmen zur Erhaltung, baulichen Erneuerung und Erweiterung sowie den Erwerb oder die Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, soweit jeweils im Einzelfall ein in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung festzulegender Betrag überschritten wird. Diese Wertgrenze beträgt gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung 100 T€.
Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 einen Anweisungsbeschluss an die Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der BSBG und der Stadthallen-GmbH gefasst, dass Vergaben mit einem Volumen von über 100 T€, die bereits im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2024 enthalten sind, zugestimmt wird. Die genannte Investitionsmaßnahme ist jedoch nicht in der Wirtschaftsplanung enthalten. Entsprechend bedarf es eines separaten Beschlusses.
Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der BSBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Stadthallen-GmbH der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der BSBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadthallen-GmbH und der BSBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Aufgrund des Sachzusammenhangs zur Wirtschaftsplanung und zum Jahresabschluss entscheidet gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
