Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-24220-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 14.08.2024 [24-24220] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

Ja, die Untere Katastrophenschutzbehörde der Stadt Braunschweig hat Fahrzeuge und technische Ausstattung vom Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie vom Ministerium für Landwirtschaft (ML) erhalten.

 

Zu Frage 2:

Folgende Fahrzeug-/Geräteausstattung wurden zur Verfügung gestellt:

 

-          Ein Stromerzeuger 80 kVA auf Anhänger – Fähigkeit: Stromerzeugung und Notstromversorgung zur Gebäudeeinspeisung Stationierung: in den KatS-Fachdiensten Sanitäts- und Betreuungsdienst, Logistik- und Technikgruppe (gem. KatS-StAN NDS 090/1).

 

-          Ein Stromerzeuger 60 kVA auf Anhänger – Fähigkeit: Stromerzeugung und Notstromversorgung zur Gebäudeeinspeisung für Notfallstation (Landeseinheit) Stationierung: im KatS-Fachdienst Logistikdienst, vorläufig in der Stelle Bevölkerungsschutz eingelagert bis zur vollständigen Ausplanung einer Einheit durch das Land.

 

-          Teillieferung Ausstattung Notfallstation – Fähigkeit: zur Detektion von radiologischen Kontaminationen bei Personen, Stationierung: in den KatS-Fachdiensten Sanitäts-, Betreuung- und CBRN-Dienst, Teilkomponenten sind bis zur vollständigen Ausplanung einer Einheit durch das Land vorläufig in der Stelle Bevölkerungsschutz eingelagert.

 

-          Drei Warn- und Beschallungsanlagen – Fähigkeit: zur Alarmierung und Warnung der Bevölkerung, geplante Stationierung: im KatS-Fachdienst Brandschutzdienst, Bereich Freiwillige Feuerwehr, vorläufig in der Stelle Bevölkerungsschutz bis zur vollständigen Ausplanung der taktischen Einheit.

 

-          Ein LKW Logistik mit Anhänger – Fähigkeit: Transportaufgaben im KatS (Landeseinheit) – Stationierung: im KatS-Fachdienst Logistikdienst, vorläufig in der Stelle Bevölkerungsschutz bis zur vollständigen Ausplanung einer Regieeinheit.

 

-          Eine Skid-Unit – Fähigkeit: zur Brandbekämpfung bei Vegetationsbränden – Stationierung: im KatS-Fachdienst Logistikdienst, bei Einsätzen und Übungen erfolgt eine bedarfsgerechte Übergabe an den KatS-Fachdienst Brandschutz.

 

-          Ein LF KatS NDS – Fähigkeit: Löschfahrzeug – Stationierung: im KatS-Fachdienst Brandschutzdienst, Bereich Freiwillige Feuerwehr.

 

Zu Frage 3:

Die Einsatzkonzepte der durch das NLBK bereitgestellten Fahrzeuge und Ausrüstung orientieren sich an den Landeskonzepten sowie dem Gliederungs- und Sollstärkenerlass der Einheiten im Katastrophenschutz des Landes.

 

Eine klare Zuordnung von Hilfsorganisationen bzw. von konkreten Fähigkeiten erfolgt im Katastrophenschutz nicht. Hierzu erfolgt eine Einteilung in KatS-Fachdienste gem. §15 NKatSG sowie Taktische-Einheiten gem. Gliederungs- und Sollstärkenerlass der Einheiten im Katastrophenschutz. Dies vor dem Hintergrund, da zumeist Aufgaben im Katastrophenschutz nicht nur durch eine Hilfsorganisation alleine wahrgenommen wird, sondern im Verbund mit weiteren Mitwirkenden.



 

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