Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-24220-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausstattung durch das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Kenntnis
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28.08.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 14.08.2024 [24-24220] wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Ja, die Untere Katastrophenschutzbehörde der Stadt Braunschweig hat Fahrzeuge und technische Ausstattung vom Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie vom Ministerium für Landwirtschaft (ML) erhalten.
Zu Frage 2:
Folgende Fahrzeug-/Geräteausstattung wurden zur Verfügung gestellt:
- Ein Stromerzeuger 80 kVA auf Anhänger – Fähigkeit: Stromerzeugung und Notstromversorgung zur Gebäudeeinspeisung – Stationierung: in den KatS-Fachdiensten Sanitäts- und Betreuungsdienst, Logistik- und Technikgruppe (gem. KatS-StAN NDS 090/1).
- Ein Stromerzeuger 60 kVA auf Anhänger – Fähigkeit: Stromerzeugung und Notstromversorgung zur Gebäudeeinspeisung für Notfallstation (Landeseinheit) – Stationierung: im KatS-Fachdienst Logistikdienst, vorläufig in der Stelle Bevölkerungsschutz eingelagert bis zur vollständigen Ausplanung einer Einheit durch das Land.
- Teillieferung Ausstattung Notfallstation – Fähigkeit: zur Detektion von radiologischen Kontaminationen bei Personen, Stationierung: in den KatS-Fachdiensten Sanitäts-, Betreuung- und CBRN-Dienst, Teilkomponenten sind bis zur vollständigen Ausplanung einer Einheit durch das Land vorläufig in der Stelle Bevölkerungsschutz eingelagert.
- Drei Warn- und Beschallungsanlagen – Fähigkeit: zur Alarmierung und Warnung der Bevölkerung, geplante Stationierung: im KatS-Fachdienst Brandschutzdienst, Bereich Freiwillige Feuerwehr, vorläufig in der Stelle Bevölkerungsschutz bis zur vollständigen Ausplanung der taktischen Einheit.
- Ein LKW Logistik mit Anhänger – Fähigkeit: Transportaufgaben im KatS (Landeseinheit) – Stationierung: im KatS-Fachdienst Logistikdienst, vorläufig in der Stelle Bevölkerungsschutz bis zur vollständigen Ausplanung einer Regieeinheit.
- Eine Skid-Unit – Fähigkeit: zur Brandbekämpfung bei Vegetationsbränden – Stationierung: im KatS-Fachdienst Logistikdienst, bei Einsätzen und Übungen erfolgt eine bedarfsgerechte Übergabe an den KatS-Fachdienst Brandschutz.
- Ein LF KatS NDS – Fähigkeit: Löschfahrzeug – Stationierung: im KatS-Fachdienst Brandschutzdienst, Bereich Freiwillige Feuerwehr.
Zu Frage 3:
Die Einsatzkonzepte der durch das NLBK bereitgestellten Fahrzeuge und Ausrüstung orientieren sich an den Landeskonzepten sowie dem Gliederungs- und Sollstärkenerlass der Einheiten im Katastrophenschutz des Landes.
Eine klare Zuordnung von Hilfsorganisationen bzw. von konkreten Fähigkeiten erfolgt im Katastrophenschutz nicht. Hierzu erfolgt eine Einteilung in KatS-Fachdienste gem. §15 NKatSG sowie Taktische-Einheiten gem. Gliederungs- und Sollstärkenerlass der Einheiten im Katastrophenschutz. Dies vor dem Hintergrund, da zumeist Aufgaben im Katastrophenschutz nicht nur durch eine Hilfsorganisation alleine wahrgenommen wird, sondern im Verbund mit weiteren Mitwirkenden.
