Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-24219-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 14.08.2024 [24-24219] nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

An den grundsätzlichen Ausführungen der Verwaltung, wie in der Stellungnahme 23-20983-01 ausgeführt, hat sich nichts verändert. An der Erstellung sind jeweils fachspezifisch externe Beteiligte eingebunden, sofern dies erforderlich ist. Beispielsweise sind bei der Erstellung eines KatS-Sonderplans Kraftstoffnotversorgung auch die Betriebe der Kritischen Infrastruktur beteiligt. Dies erfolgt aber jeweils dezidiert für den konkreten KatS-Sonderplan und kann nicht allgemeingültig niedergeschrieben werden. Die Summe der KatS-Sonderpläne bilden zusammen mit dem Katastrophenschutzplan und weiteren Sonderplänen das Bevölkerungsschutzkonzept.

 

Zu Frage 2:

An den grundsätzlichen Ausführungen der Verwaltung, wie in der Stellungnahme 23-20983-01 ausgeführt, hat sich nichts verändert.

 

Zu Frage 3:

Die gegenwärtige Struktur der Hilfsorganisationen und der Verwaltung zur Bewältigung von Katastrophen und des Bevölkerungsschutzes in der Stadt Braunschweig orientiert sich an den Vorgaben des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG). Die Stadt Braunschweig nimmt hierbei die Aufgaben der Unteren Katastrophenschutzbehörde war.

 

Die Einbindung der Hilfsorganisationen in die Struktur des Katastrophenschutzes erfolgt gem. §14 NKatSG – Mitwirkung. Sie wirken derzeit in der personellen Besetzung und materiellen Stellung je eines/r Sanitäts- und Betreuungszuges, Wasserrettungsgruppe, Verpflegungsgruppe, Logistik- und Technikgruppe sowie einer Führungsgruppe mit. Dazu kommen noch zwei Patiententransportstaffeln.

 

Die Verwaltung ist in der Bewältigung von entsprechenden Lagen im Rahmen der jeweils zugewiesenen Aufgaben in der allgemeinen Aufbau- und Ablauforganisation, sowie in der Besetzung von Bevölkerungsschutz-Leuchttürmen und zukünftig in der Stellung von Personal für den Verwaltungsstab sowie für den Katastrophenschutzstab eingebunden.

 


Der Katastrophenschutz auf Landesebene orientiert sich ebenfalls an den Vorgaben des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes. Das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) bildet die Obere Katastrophenschutzbehörde. Oberste Katastrophenschutzbehörde ist das für Inneres zuständige Ministerium.



 

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