Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-24221-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu der Anfrage der SPD-Fraktion „Sachstand und Umsetzung Zusammenlegung von Feuerwehren auf freiwilliger Basis“ vom 14.08.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Für den Neubau des Feuerwehrhauses der Ortsfeuerwehren Geitelde und Stiddien wurde durch die Nutzer der Entwurf eines Raumprogramms vorgelegt, welches jetzt verwaltungsintern geprüft wird. Auf dieser Basis soll dann das letztendlich umzusetzende konkrete Raumprogramm festgelegt und durch die Gremien bestätigt werden. Parallel hierzu finden derzeit die Ankaufsverhandlungen für das Baugrundstück statt, welches noch nicht im Besitz der Stadt Braunschweig ist. Ein erfolgreicher Grundstücksankauf bzw. die Erlangung eines Erbbaurechtes ist die zwingende Voraussetzung für die Weiterführung der erstgenannten Arbeitsschritte, da das Baugrundstück mit seinen spezifischen Rahmenbedingungen maßgeblichen Einfluss auf die Realisierbarkeit des Projektes sowie die Projektkosten hat.

 

Ergänzend wird auf die Stellungnahme 24-24153-01 an den Stadtbezirksrat 222 verwiesen.

 

Zu 2.:

Ergänzend zu den unter Frage 1 genannten Grundvoraussetzungen „Baugrundstück“ und „Raumprogrammbeschluss“ ist unter Berücksichtigung von Planungsmitteln ein erforderliches europaweites VgV-Vergabeverfahren zur Beauftragung der Planungsleistungen zu starteten. Erst wenn das Planungsteam beauftragt ist, kann der konkrete Planungsprozess des Projektes mit der Leistungsphase 1 „Grundlagenermittlung“ beginnen. Anschließend folgt eine klassische Projektrealisierung bis zur baulichen Umsetzung in Leistungsphase 8.

 

Zu 3.:

Für den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehren Geitelde und Stiddien gelten grundsätzlich die gleichen Gesetzmäßigkeiten für Vergaben, Ausschreibungen, Beauftragungen, Gewährleistungen etc., wie für alle anderen öffentlichen Baumaßnahmen. Für den späteren rechtssicheren Betrieb einer städtischen Liegenschaft durch die Fachverwaltung ist es unabdingbar, dass alle Leistungen von zugelassenen Fachbetrieben entsprechend des aktuellen Standes der Technik ausgeführt werden und die ausführenden Unternehmen hierfür entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die einzuhaltenden Qualitäten und Gewährleistungen garantieren. Das dafür notwendige Know-How hält die Verwaltung in den bauenden Bereichen vor.

 

Eine Eigenrealisierung im hier erforderlichen Umfang durch den Nutzer ist aufgrund der vorgenannten gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht möglich.

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