Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-24163-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Hat die Stadt Kenntnis von Beständen von Jakobskreuzkraut auf städtischem Grund?

 

Der Verwaltung liegen keine Informationen, Statistiken oder Erhebungen über die Bestände des Jakobskreuzkrauts innerhalb der Stadtgrenzen von Braunschweig vor.

 

Generell wird das Jakobskreuzkraut jedoch als zunehmend problematisch in verschiedenen Regionen Deutschlands wahrgenommen, insbesondere auf nährstoffarmen Flächen wie Brachland oder Wegrändern. In einigen Bereichen, wie dem Westerwald, wurde eine deutliche Zunahme der Pflanzenpopulation beobachtet. Maßnahmen zur Bekämpfung konzentrieren sich auf das Entfernen der Pflanzen vor der Samenbildung, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern​.

 

2. Inwieweit stellen diese konkreten Bestände durch ihre Nähe zu Weiden und Heuwiesen eine Gefahr dar?

 

Der Verwaltung ist bislang kein Fall in Braunschweig bekannt, dass Personen oder Weidetiere durch das Jakobskreuzkraut Schaden genommen hätten. Die Gefahr einer Schädigung von Personen durch das Jakobskreuzkraut bzw. des darin enthaltenen Pyrrolizidinalkaloides (PA) wird als eher gering eingeschätzt.

 

Die Folgen eines Verlassens von Wegen und gemähten Wiesen- oder Rasenflächen zum Zwecke des Naturerlebens (z.B. Blumenpflücken) unterliegen nach menschlichem Ermessen dem allgemeinen Lebensrisiko und der Selbstverantwortung der jeweiligen Personen,
zumal auch andere Pflanzen wie z.B. wie Borretsch, Natternkopf oder Wasserdost PA enthalten.

 

Es liegt zudem in der Verantwortung des jeweiligen Wiesennutzers, die Gefahr, die durch das Jakobskreuzkraut für Weidetiere ausgehen kann, selbst einzuschätzen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Nach den beschriebenen Gegebenheiten sieht die Verwaltung zwar den möglichen Nachteil für Pferde- und Rinderbesitzer. Allerdings kennen Pächter/Eigentümer von Weiden die Problematik i.d.R. und kümmern selbst um die Beseitigung des Krauts. Ähnliches gilt für Imker, wobei allerdings festgestellt wurde, dass nur Spuren von PA in den Honig gelangen, da die Blüten der Pflanze nur wenig Nektar spenden und Bienen diese nur anfliegen, wenn es sonst keine Trachtpflanzen gibt. Mengen in Höhe des Richtwertes Körpergewicht (* Richtwert der EU-Verbraucherschutzbehörde EFSA und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR): täglich nicht mehr als 0,0237 μg (Mikrogramm) PA je kg) wurden in deutschen Honigen bisher nur selten nachgewiesen.

 

3. Wie bewertet die Verwaltung die oben genannten und eventuelle weitere Maßnahmen, um die Ausbreitung des Jakobskreuzkrauts zu verhindern?

 

Der Einsatz des Jakobskrautbären (Tyria jacobaeae) und des Flohkäfers (Alticini) sind biologisch orientierte Maßnahmen zur Bekämpfung des Jakobskreuzkrauts. Die Larven des Jakobskrautbären fressen die Blätter der Pflanze, während die Flohkäfer die Wurzeln angreifen, was die Pflanze schwächt und ihre Ausbreitung verringert. Über die Effektivität oder Möglichkeiten eines gezielten Einsatzes dieser Maßnahmen liegen bei der Verwaltung noch keine validen Erfahrungen vor.

Die natürliche Zurückdrängung des Jakobskreuzkrauts durch gezielten Einsatz der Raupen des Jakobskrautbären wird seit 2023 im Naturschutzgebiet Riddagshausen durchgeführt. Diese Methode beinhaltet ein gezieltes Mahdmanagement unter Erhalt der Raupen des Jakobskrautbären. Zudem ist eine fachliche Begleitung und Dokumentation sowie das Zusammenwirken verschiedener Akteure über mehrere Jahre erforderlich, um den Maßnahmenerfolg darzustellen.

 

Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pflanze umfassen:

  1. Manuelle Entfernung: Ausgraben der Pflanzen inklusive Wurzeln vor der Samenreife.
  2. Mähen: Regelmäßiges Mähen der Flächen vor der Blüte.
  3. Flächenbegrünung: Brachflächen schnell wieder bepflanzen, um den Raum für Jakobskreuzkraut zu minimieren.

Sollte die Gefährdungslage zukünftig anders beurteilt werden müssen, ist eine Beseitigung des Jakobkreuzkrautes aufgrund seiner anemochoren (windbürtigen) Ausbreitung schwierig
und nur durch eine Vorverlegung des Mahdzeitpunktes zu erreichen, der wiederum wirtschaftliche Nachteile für die Erzeuger von Heu haben könnte.

 

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