Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-24235-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Abbildung von Kinderspiel- und Jugendplätzen im Haushalt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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29.08.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt zur vorliegenden Anfrage wie folgt Stellung:
Zu 1. Welche Maßnahmen verbergen sich konkret hinter den oben genannten Projekten?
Die auf dem PSP-Element 4S.670021 bereitgestellten Mittel stehen für kleinere Instandhaltungen wie Reparaturen und Ersatzteilbeschaffungen auf Kinderspielplätzen zur Verfügung. Hiervon werden u.a. der Austausch von Spielsand im Kleinkindspielbereich sowie Fallschutzmaterialien auf Spielplätzen, in Kitas und auf Schulhöfen finanziert. Weiterhin werden die Erneuerung von Kleinstspielgeräten (z.B. Wipptiere) aus diesem PSP-Element bezahlt.
Die Finanzmittel des PSP-Elements 5S.670049 stehen für die Sanierung von Kinderspielplätzen und die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten bis zu einem Einzelvolumen von 150.000 € zur Verfügung. Die Maßnahme "Umwandlung von Bolzplätzen in Kunstrasenplätze" wurde ebenfalls über das Projekt abgebildet. Im weiteren Verlauf des Jahres 2024 ist z. B die Umgestaltung des Spielplatzes Tiergarten geplant. Spielplatzsanierungen, die über einem geschätzten Kostenumfang von 150.000 € liegen, werden als Einzel-Projekte angemeldet.
Die Finanzmittel aus dem PSP-Element 5S.670074 stehen für die inklusive Umgestaltung von Spiel- und Bewegungsräumen zur Verfügung. Bisher werden die Mittel ausschließlich für Spiel-, Bolz- und Jugendplatzsanierungen verwendet, nicht jedoch für Bewegungs- und Freizeitsportangebote im öffentlichen Raum, da die jährlich zur Verfügung stehenden Finanzmittel in der Regel lediglich für eine Objektsanierung ausreichen. Zudem ist anzumerken, dass die Stadt Braunschweig entsprechend den Empfehlungen der DIN 18034 bemüht ist, allgemein alle Spielplatzsanierungen unter inklusiven Aspekten auszuführen.
Die Finanzmittel aus dem PSP-Element 5S.670077 stehen für die Umgestaltung von einer Reihe von Spielplätzen im Stadtgebiet unter spiel- und bewegungspädagogischen Gesichtspunkten zur Verfügung und werden für die Neugestaltung und Teilsanierung von Spiel- und Jugendplätzen verwendet.
Zu 2. Wo werden Investitionen zugeordnet, die für den Ersatz abgängiger Spielgeräte verwendet werden können?
Aufwendungen für den Ersatz abgängiger Spielgeräte werden auf das PSP-Element 5S.670049 gebucht.
Zu 3. Waren die Ansätze im Investitionsprogramm für Spiel- und Jugendplätze in den letzten Jahren auskömmlich, um alle abgängigen Spielgeräte zeitnah ersetzen zu können?
Nein, die Ansätze im Investitionsprogramm für Spiel- und Jugendplätze waren in den letzten Jahren nicht ausreichend. Die Verwaltung ersetze in der Vergangenheit möglichst zeitnah die abgängigen Spielgeräte und wird auch zukünftig schnellstmöglich für den Ersatz abgängiger Spielgeräte sorgen.
