Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23967
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufestsetzung der Entgelte für den Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste (Grömitz/ Ostsee)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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15.08.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.09.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste (Grömitz/Ostsee) steht Kinder- und Jugendgruppen, Schulen und anderen Institutionen für Erholungs- und Ferienfreizeiten, Klassenfahrten, Seminare usw. zur Verfügung.
Ab Beginn der Belegungszeit 2025 werden die Entgelte je Tag/Teilnehmende entsprechend der diesem Beschluss als Anlage beigefügten Aufstellung neu festgesetzt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Entgelte für die Nutzung des Kinder- und Jugendzeltplatzes Lenste sind zuletzt durch Beschluss des Rates der Stadt Braunschweig vom 29. September 2020 zur Saison 2021 angepasst worden (DS 20-13865).
Um die angestrebte Kostendeckung von 70 % dauerhaft erreichen zu können, sind Ent-
geltanhebungen in regelmäßigen Abständen erforderlich.
Die vorgeschlagene Entgelterhöhung berücksichtigt u. a. die Preissteigerungen bei den Personal- und Sachkosten, insbesondere im Bereich der Lebensmittel.
Neben der reinen Entgeltanpassung wurde die Altersdifferenzierung zur Stärkung der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen bis 21 Jahre angepasst (vorher bis 27 Jahre).
Auf die zusätzliche Differenzierung 0- bis 6-jähriger Kinder wird zukünftig verzichtet. Kinder unter drei Jahren übernachten stattdessen in Begleitung mindestens eines Elternteils kostenfrei. Ein spezielles Verpflegungsangebot für diese jungen Kinder besteht nicht.
Gestrichen wurde ein 10 %-Nachlass für Belegungen mit mehr als 13 Nächten sowie die Freiplätze bei Klassenfahrten, deren Preis nach wie vor attraktiv ist.
Redaktionelle Änderungen und Verdeutlichungen gibt es zur Abrechnung des Kurbeitrags sowie zur Unterbringung von Lehrkräften bei Klassenfahrten.
Darüber hinaus wurden Änderungs-/Widerrufsregelungen in die Anlage aufgenommen. Diese waren bisher lediglich im Buchungsvertrag aufgeführt.
Ziel der weniger differenzierten Preisgestaltung ist eine Vereinfachung und bessere Nachvollziehbarkeit der Abrechnung.
Aufgrund der Entgeltanpassung werden im Rahmen der Haushaltsplanungen 2025/2026 Mehrerträge in Höhe von 10.000 € eingeplant.
Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 8 NKomVG.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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90,8 kB
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