Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23991
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-KindGruppen; Förderung von Zweitkräften in Kleingruppen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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15.08.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.09.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Für bereits geförderte Kindergarten-Kleingruppen, für die aus räumlichen Gründen keine Umwandlung in eine Regelgruppe möglich ist, erfolgt auf Antrag die zusätzliche Förderung einer Zweitkraft auf Basis der in Anlage 1 angeführten Personalbedarfsbemessung.
Zusätzlich wird die Pauschale für Vertretungszeiten nach dem Ratsbeschluss vom 13. Juli 2021 (DS 21-15922) auf die Pauschale der jeweiligen Regelgruppe aufgestockt.
Die Förderung erfolgt unter Beibehaltung der Systematik des Pauschalierten Aufwandsmodells (PAM) des Ratsbeschlusses vom 21. Dezember 2004 zur Förderung der Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind-Gruppen. Die Förderung der Zweitkraftstunden wirkt sich nicht auf die Berechnung weiterer in Abhängigkeit der Personalkosten ermittelter Förderpauschalen aus.
- Eine Förderung von neuen Kleingruppen wird zukünftig ausgeschlossen.
- Die Änderung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Sachverhalt
Seit der Neufassung des Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) zum 1. August 2021 müssen in Kleingruppen (Gruppen mit 10 Kindern) bzw. in Mischgruppen (Gruppen, die sowohl Krippen- als auch Kindergartenkinder betreuen), die nachmittags mit reduzierter Kinderzahl arbeiten, zwei Kräfte in der Betreuung regelmäßig tätig sein. Bis dahin war nur eine Fachkraft ausreichend.
Bei den freien Trägern und Eltern – Kind – Gruppen (EKG) sind von der Regelung derzeit 12 Kleingruppen und 2 Mischgruppen betroffen.
Von der Arbeitsgemeinschaft Braunschweiger Wohlfahrtsverbände (AGW) wurde in mehreren Gesprächen darauf hingewiesen, dass die hierdurch entstehenden Mehrkosten in der bisherigen PAM-Förderung nicht abgedeckt sind. Auf Grund der Vorgaben des Landes, dass nicht zwingend eine Fachkraft, sondern nur eine weitere geeignete Person eingesetzt werden muss, gab es jedoch Abstimmungsbedarfe zur erforderlichen Förderhöhe. Diese Klärungen sind jetzt erfolgt.
Kleingruppen bei Freien Trägern und EKG
Es hat sich herausgestellt, dass rein rechtlich zwar die Beschäftigung einer Nicht-Fachkraft als Zweitkraft in Kleingruppen möglich wäre, dies aber, selbst bei Zahlung nur in Mindestlohnhöhe, nur zu marginal geringeren Kosten führen würde als die Beschäftigung einer pädagogischen Assistenzkraft, da für Nicht-Fachkräfte keine Finanzhilfe vom Land geleistet wird. Hinzu kommt noch, dass der Ratsbeschluss zur Förderung als Zuwendungsvoraussetzung Vergütungszahlungen in Anlehnung an den TVöD SuE vorsieht und insoweit eine Zahlung in Mindestlohnhöhe nicht in Frage kommen dürfte. Aus diesem Grund und aus Gründen der fachlich gebotenen höheren Qualität erfolgen die Berechnungen auf Basis einer pädagogischen Zweitkraft.
Finanzielle Auswirkungen nach PAM je Gruppe jährlich
Abhängig von der geförderten Betreuungszeit würden sich folgende jährliche Förderbeträge ergeben (hier auf der Basis des Jahres 2024 bei einem Trägereigenanteil von 5%), die jeweils entsprechend der PAM Systematik jährlich zu dynamisieren sind.
PAM Basis 2024 | Zweitkraft Kleingruppe Ganztags | Zweitkraft Kleingruppe M2 (6 Std.) | Zweitkraft Kleingruppe M1 (5 Std.) |
Zweitkraft pädagogisch | 69.432 € | 53.285 € | 44.404 € |
abzüglich Landesfinanzhilfe | 28.373 € | 21.774 € | 18.145 € |
abzüglich Trägereigenanteil (hier 5%) | 3.472 € | 2.664 € | 2.220 € |
Nettoförderung | 37.587 € | 28.847 € | 24.039 € |
zzgl. Aufstockung Vertretungs- pauschale | 2.854 € | 2.510 € | 2.487 € |
Förderaufstockung | 40.441 € | 31.357 € | 26.526 € |
Die Erhöhung der Förderung bei den 9 zu berücksichtigenden Kleingruppen verursacht einen Mehraufwand in Höhe von ca. 330.000 € jährlich:
PAM Basis 2024 | Zweitkraft Kleingruppe Ganztags | Zweitkraft Kleingruppe M2 (6 Std.) | Zweitkraft Kleingruppe M1 (5 Std.) |
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Förderaufstockung | 40.441 € | 31.357 € | 26.526 € | |
Anzahl Gruppen | 6,00 | 1,00 | 2,00 | |
Gesamtkosten | 242.648 € | 31.357 € | 53.052 € | 327.057 € |
Mischgruppen/Zukünftige Ausrichtung
Die Notwendigkeit, die Förderung von Mischgruppen aufzustocken, wird grundsätzlich nicht gesehen. Für die Träger gäbe es stattdessen die Möglichkeit, diese Gruppen in eine Regelgruppe mit einer einheitlichen Betreuungszeit für alle Kinder umzuwandeln (entweder Aufstockung oder Absenkung). Vom Träger diesbezüglich angestrebte Umwandlungen wären im Rahmen der finanziellen Mittel für Angebotsanpassungen vorrangig zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt auch für Kleingruppen, für die die räumlichen Voraussetzungen zur Umwandlung in eine Regelgruppe gegeben sind oder mit geringem Aufwand geschaffen werden könnten.
Neue Kleingruppen werden generell nicht mehr in die Förderung aufgenommen. Gruppen, die umwandelbar wären, aber dies nicht umsetzen, erhalten weiterhin nur die bisherige Förderung. Bei rückläufigen Kinderzahlen wäre vorrangig die Einstellung von Kleingruppen zu prüfen.
Städtische Kleingruppen
In den städtischen Kindertagesstätten ist auf Grund der räumlichen Situation aktuell
lediglich an den Standorten Kita Rühme und Kita Schuntersiedlung jeweils eine Kleingruppe eingerichtet. Darüber hinaus ist für die Zeit der Baumaßnahme „Ersatzbau Kita Rautheim“ zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Betreuungsplätze temporär eine Kleingruppe in der Kita Lindenbergsiedlung eingerichtet.
In Anlehnung an die Regelungen zur Förderung von Kleingruppen bei freien Trägern sind die entsprechenden Personalressourcen ebenso für die städtischen Kindertagesstätten zur Verfügung zu stellen. Die Stellenschaffungen für die pädagogischen Assistenzkräfte in den Kitas Rühme, Schuntersiedlung und Lindenbergsiedlung (befristet) werden bei der Aufstellung des Stellenplans 2025/2026 mitberücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Aufstockung der Förderung von Kleingruppen ergibt sich ein Mehraufwand von rd.
330.000 € jährlich. Die Mittel werden ab dem Haushalt 2025 zur Verfügung gestellt.
Die Personalkosten für die Stellenschaffungen in den drei städtischen Einrichtungen betragen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Mehreinnahmen aus der Landesfinanzhilfe rd. 75.000 Euro jährlich (auf Basis Durchschnittsbetrag reine Personalkosten Zweitkraft / EGR. S3 in 2023).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,3 kB
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