Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23991

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. r bereits geförderte Kindergarten-Kleingruppen, für die aus räumlichen Gründen keine Umwandlung in eine Regelgruppe möglich ist, erfolgt auf Antrag die zusätzliche Förderung einer Zweitkraft auf Basis der in Anlage 1 angeführten Personalbedarfsbemessung.

Zusätzlich wird die Pauschale für Vertretungszeiten nach dem Ratsbeschluss vom 13. Juli 2021 (DS 21-15922) auf die Pauschale der jeweiligen Regelgruppe aufgestockt.

Die Förderung erfolgt unter Beibehaltung der Systematik des Pauschalierten Aufwandsmodells (PAM) des Ratsbeschlusses vom 21. Dezember 2004 zur Förderung der Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind-Gruppen. Die Förderung der Zweitkraftstunden wirkt sich nicht auf die Berechnung weiterer in Abngigkeit der Personalkosten ermittelter Förderpauschalen aus. 

  1. Eine Förderung von neuen Kleingruppen wird zukünftig ausgeschlossen.
  2. Die Änderung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.

 

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Sachverhalt

Seit der Neufassung des Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) zum 1. August 2021 müssen in Kleingruppen (Gruppen mit 10 Kindern) bzw. in Mischgruppen (Gruppen, die sowohl Krippen- als auch Kindergartenkinder betreuen), die nachmittags mit reduzierter Kinderzahl arbeiten, zwei Kräfte in der Betreuung regelmäßig tätig sein. Bis dahin war nur eine Fachkraft ausreichend.

 

Bei den freien Trägern und Eltern Kind Gruppen (EKG) sind von der Regelung derzeit 12 Kleingruppen und 2 Mischgruppen betroffen.

 

Von der Arbeitsgemeinschaft Braunschweiger Wohlfahrtsverbände (AGW) wurde in mehreren Gesprächen darauf hingewiesen, dass die hierdurch entstehenden Mehrkosten in der bisherigen PAM-Förderung nicht abgedeckt sind. Auf Grund der Vorgaben des Landes, dass nicht zwingend eine Fachkraft, sondern nur eine weitere geeignete Person eingesetzt werden muss, gab es jedoch Abstimmungsbedarfe zur erforderlichen Förderhöhe. Diese Klärungen sind jetzt erfolgt.

 

Kleingruppen bei Freien Trägern und EKG

 

Es hat sich herausgestellt, dass rein rechtlich zwar die Beschäftigung einer Nicht-Fachkraft als Zweitkraft in Kleingruppenglich wäre, dies aber, selbst bei Zahlung nur in Mindestlohnhöhe, nur zu marginal geringeren Kosten führen würde als die Beschäftigung einer pädagogischen Assistenzkraft, da für Nicht-Fachkräfte keine Finanzhilfe vom Land geleistet wird. Hinzu kommt noch, dass der Ratsbeschluss zur Förderung als Zuwendungsvoraussetzung Vergütungszahlungen in Anlehnung an den TVöD SuE vorsieht und insoweit eine Zahlung in Mindestlohnhöhe nicht in Frage kommen dürfte. Aus diesem Grund und aus Gründen der fachlich gebotenen höheren Qualität erfolgen die Berechnungen auf Basis einer pädagogischen Zweitkraft. 

 

Finanzielle Auswirkungen nach PAM je Gruppe jährlich

 

Abhängig von der geförderten Betreuungszeit würden sich folgende jährliche Förderbeträge ergeben (hier auf der Basis des Jahres 2024 bei einem Trägereigenanteil von 5%), die jeweils entsprechend der PAM Systematik jährlich zu dynamisieren sind.

 

 

 

 

PAM Basis 2024

Zweitkraft

Kleingruppe

Ganztags

Zweitkraft

Kleingruppe

M2 (6 Std.)

Zweitkraft

 Kleingruppe

M1 (5 Std.)

Zweitkraft pädagogisch

69.432 €

53.285 €

44.404 €

abzüglich Landesfinanzhilfe

28.373 €

21.774 €

18.145 €

abzüglich Trägereigenanteil (hier 5%)

3.472 €

2.664 €

2.220 €

Nettoförderung

37.587 €

28.847 €

24.039 €

zzgl. Aufstockung Vertretungs-

pauschale

2.854 €

2.510 €

2.487 €

rderaufstockung

40.441 €

31.357 €

26.526 €

 

Die Erhöhung der rderung bei den 9 zu berücksichtigenden Kleingruppen verursacht einen Mehraufwand in Höhe von ca. 330.000 € hrlich:

 

 

 

PAM Basis 2024

Zweitkraft

Kleingruppe Ganztags

Zweitkraft

Kleingruppe

M2 (6 Std.)

Zweitkraft

Kleingruppe

M1 (5 Std.)

 

rderaufstockung

40.441 €

31.357 €

26.526 €

Anzahl Gruppen

6,00

1,00

2,00

Gesamtkosten

242.648 €

31.357 €

53.052 €

327.057 €

 

Mischgruppen/Zukünftige Ausrichtung

 

Die Notwendigkeit, die Förderung von Mischgruppen aufzustocken, wird grundsätzlich nicht gesehen. Für die Träger gäbe es stattdessen die Möglichkeit, diese Gruppen in eine Regelgruppe mit einer einheitlichen Betreuungszeit für alle Kinder umzuwandeln (entweder Aufstockung oder Absenkung). Vom Träger diesbezüglich angestrebte Umwandlungen wären im Rahmen der finanziellen Mittel für Angebotsanpassungen vorrangig zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt auch für Kleingruppen, für die die räumlichen Voraussetzungen zur Umwandlung in eine Regelgruppe gegeben sind oder mit geringem Aufwand geschaffen werden könnten.

 

Neue Kleingruppen werden generell nicht mehr in die Förderung aufgenommen. Gruppen, die umwandelbar wären, aber dies nicht umsetzen, erhalten weiterhin nur die bisherige rderung. Bei rückläufigen Kinderzahlen wäre vorrangig die Einstellung von Kleingruppen zu prüfen.                

 

Städtische Kleingruppen

 

In den städtischen Kindertagesstätten ist auf Grund der räumlichen Situation aktuell

lediglich an den Standorten Kita Rühme und Kita Schuntersiedlung jeweils eine Kleingruppe eingerichtet. Darüber hinaus ist für die Zeit der Baumaßnahme „Ersatzbau Kita Rautheim“ zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Betreuungsplätze temporär eine Kleingruppe in der Kita Lindenbergsiedlung eingerichtet.

 

In Anlehnung an die Regelungen zur Förderung von Kleingruppen bei freien Trägern sind die entsprechenden Personalressourcen ebenso für die städtischen Kindertagesstätten zur Verfügung zu stellen. Die Stellenschaffungen für die pädagogischen Assistenzkräfte in den Kitas Rühme, Schuntersiedlung und Lindenbergsiedlung (befristet) werden bei der Aufstellung des Stellenplans 2025/2026 mitberücksichtigt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Aufstockung der Förderung von Kleingruppen ergibt sich ein Mehraufwand von rd.

330.000 € jährlich. Die Mittel werden ab dem Haushalt 2025 zur Verfügung gestellt.

 

Die Personalkosten für die Stellenschaffungen in den drei städtischen Einrichtungen betragen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Mehreinnahmen aus der Landesfinanzhilfe rd. 75.000 Euro jährlich (auf Basis Durchschnittsbetrag reine Personalkosten Zweitkraft / EGR. S3 in 2023).

 

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Anlagen

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