Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24004
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des Vertreters der Landesjägerschaft im Jagdbeirat
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
|
Vorberatung
|
|
|
|
28.08.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
17.09.2024
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Für die Dauer der restlichen Wahlperiode des Rates der Stadt bis zum 31. Oktober 2026 wird als Vertreter für die Landesjägerschaft und als Stellvertreter des Kreisjägermeisters
Herr Stefan Schulze, Am Brühl 9c, 38110 Braunschweig
neu in den Jagdbeirat gewählt.
Gleichzeitig wird der bisherige Vertreter für die Landesjägerschaft und Stellvertreter des Kreisjägermeisters Herr Christian Bosse abberufen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß §§ 38 und 39 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2022 (Nds. GVBl. S.468), geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2023 (Nds. GVBl. S. 320), ist der Jagdbeirat vom Rat der Stadt für die Dauer seiner Wahlperiode zu wählen. Der Jagdbeirat wird aus der Kreisjägermeisterin oder dem Kreisjägermeister und sechs weiteren Mitgliedern gebildet.
Herr Christian Bosse hat aus persönlichen Gründen seinen Rücktritt als Vertreter der Landesjägerschaft und Stellvertreter des Kreisjägermeisters erklärt.
Die Kreisjägermeisterin oder der Kreisjägermeister und die Vertreterin / der Vertreter werden auf Vorschlag der Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. gewählt. Diese hat mit Schreiben vom 2. Mai 2024 Herrn Schulze als neuen Vertreter vorgeschlagen.
Herr Schulze ist seit 1995 Inhaber eines Jagdscheins, Hundeführer und stellvertretender Hegeringleiter. Er ist 56 Jahre alt und ehemaliger Berufssoldat der Bundeswehr.
Es bestehen weder in persönlicher noch in rechtlicher Hinsicht Bedenken gegen eine Wahl des Vorgeschlagenen.
