Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die als Anlage beigefügte Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Stadt Braunschweig (Taxentarifordnung) wird beschlossen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Vorbemerkung

 

In § 51 Abs. 1 S. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wird die Landesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Taxenverkehr festzusetzen. Diese Ermächtigung hat die Landesregierung durch Rechtsverordnung übertragen. Gemäß § 16 Abs. 4 Nr. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Verordnungen nach § 51 Abs. 1 S. 1 PBefG zuständig. Die Zuständigkeit des Rates für den Beschluss von Verordnungen ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG.

 

 

Antrag des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. (GVN) auf Anpassung der Tarife

 

Der GVN hat mit Schreiben vom 03.06.2024 folgende Änderungen der Taxentarife beantragt:

  

Anhebung des Grundentgeltes

 

-          an Werktagen (Montag bis Samstag) von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr (T) von derzeit 4,70 € auf 5,00 €

 

-          an Werktagen (Montag bis Samstag) von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr (N) und an Sonn- und Feiertagen von derzeit 4,90 € auf 5,20 €


 

Erhöhung des Kilometerentgeltes

 

-          an Werktagen (Montag bis Samstag) von 06:00 bis 22:00 Uhr (T)

bis 3.000 m Fahrleistung von 3,10 € auf 3,40 €

ab 3.000 m Fahrleistung von 2,60 € auf 2,80 €

 

-          an Werktagen (Montag bis Samstag) von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr (N)   

und an Sonn- und Feiertagen

 

bis 3.000 m Fahrleistung von 3,30 € auf 3,60 €

ab 3.000 m Fahrleistung von 2,60 € auf 2,80 €

 

Ein Zuschlagr die Beförderung von mehr als vier Fahrgästen in einer Taxe soll von 7,00 € auf 8,00 € erhöht werden.

 

Das Entgelt für Wartezeiten soll von 33,00 € je Stunde auf 35,00 € je Stunde Wartezeit erhöht werden.

 

Die neuen Taxentarife sollen ab dem 15. November 2024 gelten. Die letzte Anpassung der Tarife war zum 01.10.2022 in Kraft getreten.

 

Als Grund für die beantragte Erhöhung der Taxentarife wird die Anhebung des Mindestlohns zum 01.01.2024 auf 12,41 € und zum 01.01.2025 auf 12,82 € um insgesamt 0,82 € je Stunde genannt. Dieser Mindestlohn erhöht sich für den Arbeitgeber um weitere 22 bis 30 % durch anteilige Abgaben und Zuschläge, wie z. B. den tariflich verankerten Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit. Die Lohnkosten betragen ca. 65 % aller Kosten in einem Taxibetrieb.

 

Als weiterer Grund wird die Inflation angeführt. So stiegen in den vergangenen Monaten die Aufwendungen für das Taxigewerbe sowohl für die Ersatz- und Neuinvestitionen im Fuhrpark als auch r die Wartungskosten deutlich.

 

Darüber hinaus wird auch der gestiegene CO2-Preis als weitere Begründung für eine Anpassung der Taxentarife herangezogen. Im Jahr 2023 lag der Preis bei 30,00 € pro Tonne, aktuell sind es 45,00 € pro Tonne. Für das Taxigewerbe bedeutet das allein r das 2024 eine Steigerung um etwa 4 Cent je Liter Dieselkraftstoff.

 

Stellungnahmen im Anhörungsverfahren

 

Zum Antrag des GVN wurden im gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt, die Industrie- und Handelskammer, die Gewerkschaft ver.di, die Braunschweig Zukunft GmbH und das Mess- und Eichwesen Niedersachsen angehört.

 

Aus Sicht der IHK Braunschweig, des Mess- und Eichwesens Niedersachsen und des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts spricht nichts gegen eine Erhöhung der Taxentarife.

Die Gewerkschaft ver.di hat von der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme keinen Gebrauch gemacht. 

 

Seitens der Braunschweig Zukunft GmbH kann letztlich nicht beurteilt werden, ob die Tariferhöhung in diesem Umfang zum Erhalt der Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Taxengewerbes erforderlich ist. Es bestehe das Risiko sinkender Kundenakzeptanz. Die Braunschweig Zukunft GmbH erhebt keine Einwände gegen die Erhöhung und begrüßt, dass für das Jahr 2025 die Beauftragung eines neuen Taxigutachtens vorgesehen ist.

 

Auswirkungen der Tarifänderung

 

Es ergeben sich durch den beantragten Tarif folgende Auswirkungen:

 

Beispielhafte Darstellung der Veränderungen der Taxenentgelte in % für verschiedene häufig gefahrene Kurzstrecken (Tag):

 

 

 

Strecken

bisher

neu

Erhöhung (%)

1 km

7,80 €

8,40 €

7,69

 2 km

10,90 €

11,80 €

8,26

 3 km

14,00 €

15,20 €

8,57

 4 km

16,60 €

18,00 €

8,43

 5 km

19,20 €

20,80 €

8,33

6 km

21,80 €

23,60 €

8,26

Durchschnitt

 

 

8,25

 

Beispielhafte Darstellung der Veränderungen der Taxenentgelte in % für verschiedene häufig gefahrene Kurzstrecken (Nacht, Sonn- und Feiertage):

 

 

Strecken

bisher

neu

Erhöhung (%)

1 km

8,20 €

8,80 €

7,32

 2 km

11,50 €

12,40 €

7,83

 3 km

14,80 €

16,00 €

8,10

 4 km

17,40 €

18,80 €

8,05

 5 km

20,00 €

21,60 €

8,00

6 km

22,60 €

24,40 €

7,96

Durchschnitt

 

 

7,88

 

 

 

Die vom GVN beantragte Erhöhung der Beförderungsentgelte entspricht rund 8,25 % beim Tagtarif und 7,88 % beim Nachttarif (gesamtdurchschnittlich 8,07 %).

 

 

Allgemeine Bewertung der geplanten Tarifänderung

 

Die Stadt Braunschweig als zuständige Behörde für die Festsetzung von Beförderungsentgelten hat bei ihrer Prüfung insbesondere die wirtschaftliche Situation der Unternehmen, die Wirtschaftlichkeit der Beförderungsentgelte sowie das öffentliche Verkehrsinteresse und das Gemeinwohl zu berücksichtigen.

 

In den vergangenen 18 Jahren hat es in Braunschweig zehn Anpassungen der Taxentarife gegeben.

 

Im Vergleich zu anderen Gewerbezweigen hat das Taxengewerbe nicht die Möglichkeit, mit einer eigenen Preisgestaltung auf die gesetzlichen und wirtschaftlichen Anforderungen zu reagieren; es ist vielmehr an die festgesetzten Entgelte gebunden.

 

Vorrangiges Ziel der Verwaltung ist es, im Spannungsfeld zwischen Kundenakzeptanz und Kostendeckung die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie das öffentliche Verkehrsinteresse zu wahren. Sollte es dem Braunschweiger Taxengewerbe zukünftig nicht möglich sein, Beförderungsleistungen kostendeckend anzubieten, muss mit einer nicht gewollten Rückgabe von Taxikonzessionen aus betriebswirtschaftlichen Gründen gerechnet werden. 
 

Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Verwaltung eine durchschnittliche Erhöhung der Taxentarife um 8,07 % mit Wirkung vom 15. November 2024 angemessen.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise