Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Entgegen dem Beschluss aus 10/2021 (Ds. 21-16574) sieht das Raumprogramm für die bauliche Erweiterung des Wilhelm-Gymnasiums für die Außenstelle Leonhardstraße 12 keine Zwei-Fach-Sporthalle vor, sondern den Bau einer 1,5-Fach-Sporthalle. Dieser Änderung wird zugestimmt. Die übrigen, in der Drucksache 21-16574 beschriebenen Maßnahmen des Raumprogramms werden wie bereits beschlossen umgesetzt.

 

Der Beantragung von Fördergeldern im Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur für die Maßnahme „Ersatzneubau der Sporthalle des Wilhelm-Gymnasiums mit einer 1,5-Fach-Sporthalle“ und dessen Durchführung wird vorbehaltlich eines noch zu treffenden Objekt- und Kostenfeststellungsbeschlusses zugestimmt. Für die ursprünglich geplante Zwei-Fach-Sporthalle wurden Fördergelder von rd. 3,7 Mio. € erwartet. Es wird geprüft, inwieweit diese an die neue Bau- und Kostensicht angepasst werden können. 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die umgehende Entscheidung über den Bau der 1,5-Fach-Sporthalle ist erforderlich, um eine zeitnahe Beantragung von Fördergeldern aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur für die Maßnahme „Ersatzneubau der Sporthalle des Wilhelm-Gymnasiums“ zu gewährleisten (vgl. Ds. 24-23452).

 

 

Ausgangslage, Raumbedarf

Die Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Schuljahren (G9), die bereits im Schuljahr

2020/2021 zu einem 13. Schuljahrgang an allen Gymnasien geführt hat, gab den Anlass, die räumlichen Bedingungen an allen Gymnasien zu überprüfen. Als Basis für diese Überprüfung diente das im Vorfeld entwickelte Standardraumprogramm (SRP) für Gymnasien (s. Ds. 20-12485 und 20-12485-01). Die festgestellten Defizite beziehen auch Bedarfe ein, die infolge veränderter curricularer Vorgaben bereits vor der Rückkehr zu G9 bestanden haben. Für das Wilhelm-Gymnasium hat der Vergleich des Raumbestandes mit dem im SRP beschriebenen Bedarf für ein vierzügig geführtes Gymnasium ebenfalls zu einem rechnerischen Defizit an Räumen geführt. Um übergangsweise Abhilfe zu schaffen und die Beschulung aller Klassen sicherzustellen, kann von der Schule zunächst eine für die Sanierung bereitgestellte Schulraumcontaineranlage am Hauptstandort genutzt werden. Außerdem werden an diesem Standort Räume im Untergeschoss vorübergehend als Unterrichtsräume verwendet. In der Außenstelle Leonhardstraße 12 ist der Schule aktuell ebenfalls eine angemietete Schulraumcontaineranlage mit vier Unterrichtsräumen bereitgestellt worden. Mit diesen Interimsmaßnahmen kann der Schulbetrieb zunächst für einen begrenzten Zeitraum sichergestellt werden. Da das Wilhelm-Gymnasium auch weiterhin mit einer Außenstelle arbeiten wird, ist es schulorganisatorisch und pädagogisch notwendig, beide Schulstandorte räumlich so zu versorgen, dass jeweils komplette Schuljahrgänge an den Standorten beschult werden können. Daher wurde ein standortbezogenes Raumprogramm unter der Prämisse entwickelt, dass in der Außenstelle nur vier Jahrgänge (5 bis 8) und am Hauptstandort fünf Jahrgänge (9 bis 13) räumlich versorgt werden und die Standorte autark arbeiten können. Mit dieser Aufteilung, die auch von der Schule favorisiert wird, kann eine optimale Auslastung der Bestandsflächen erzielt werden. Auch die Ressourcen für den Ganztagsbetrieb können für beide Standorte ausgewogen verteilt vorgehalten werden. Um die jeweiligen räumlichen Ressourcen für ein autarkes Arbeiten jedes Standortes vorhalten zu können, ist eine bauliche Erweiterung an jedem Standort erforderlich. An beiden Standorten (Hauptstandort Leonhardstraße 63 und Außenstelle Leonhardstraße 12) stehen entsprechende Flächen für eine Erweiterung zur Verfügung.

 

 

Raumprogramm

Mit der Ds. 21-16574 haben die politischen Gremien bereits über das Raumprogramm für die bauliche Erweiterung an beiden Standorten des Wilhelm-Gymnasiums beschlossen.

 

Außenstelle Leonhardstraße 12

Das Raumprogramm sah für die Außenstelle Leonhardstraße 12 zunächst den Neubau einer DIN-gerechten Zwei-Fach-Sporthalle als Ersatz für die alte Ein-Fach-Sporthalle vor. Für ein autarkes Arbeiten der Jahrgänge 5 bis 8 in der Außenstelle werden am Standort eine größere Mensa und weitere Ressourcen für den Ganztagsbetrieb benötigt. Außerdem fehlen ein Pflegeraum, ein dritter Fachunterrichtsraum NTW mit Sammlung und eine Erweiterung des Lehrkräfteaufenthaltsbereichs. Es sollte geprüft werden, ob es im Rahmen der Sanierung wirtschaftlich vertretbar ist, im Untergeschoss des Altgebäudes einen Teil der fehlenden räumlichen Ressourcen der Schule unterzubringen. Diese Prüfung ist inzwischen erfolgt und hat zum Ergebnis geführt, dass das Untergeschoss nicht für den Unterricht geeignet ist. Dort ist lediglich die Verortung der WC-Anlagen, die Unterbringung von Schließfächern und die Lagerung von Material möglich. Neben der Mensa sollen daher im Sporthallenneubau auch ein Fachunterrichtraum Kunst mit Sammlung sowie 2 Fachunterrichtsräume NTW mit Sammlung/Vorbereitung Platz finden. Der Sporthallenneubau sollte teilweise eingegraben werden, um die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit hinsichtlich der maximal möglichen Gebäudehöhe zu erfüllen.

 

Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Vorplanung abgeschlossen. Es zeigte sich, dass die Errichtung der Sporthalle nur mit hohem technischen und finanziellen Aufwand realisierbar ist. Die größte Herausforderung stellt dabei die Ausbildung der Baugrube dar. Aufgrund des geringen Abstands zu den Nachbargrundstücken können gängige Baugrubenkonstruktionen wie die Errichtung einer geböschten Baugrube oder Spundwandverbauung nicht realisiert werden. Die zur Verfügung stehenden Verfahren, wie Bohrpfahlwände, erfordern einen hohen technischen und finanziellen Aufwand (Baugrubenkosten allein etwa 6 Mio. €). Zusätzlich kann die notwendige Grundwasserabsenkung in der Baugrube zu Setzungen an der angrenzenden Bebauung führen, deshalb ist ein Beweissicherungsverfahren erforderlich. Bei Schäden an der umliegenden Bebauung, die durch die Baumaßnahme entstehen könnten, würden mögliche Folgekosten entstehen, die ein unkalkulierbares Risiko darstellen.r den damaligen Raumprogrammbeschluss aus 10/2021 (Ds. 21-16574) wurden Investitionskosten für den Neubau der Zwei-Fach-Sporthalle mit 10,24 Mio. € angenommen. Aktuell muss wegen der beschriebenen technischen Herausforderungen für eine eingegrabene Zwei-Fach-Sporthalle für den Neubau mit Mensa und drei Fachunterrichtsräumen mit rund 27,87 Mio. € gerechnet werden. Diese deutlich höheren Kosten gegenüber der ersten Kalkulation sowie die beschriebenen Risiken bei der Umsetzung und ihre möglichen Folgekosten sind für die Verwaltung Anlass, die derzeitige Planung einer Zwei-Fach-Sporthalle als unwirtschaftlich zu verwerfen.

Es ist auch untersucht worden, ob eine oberirdische Realisierung der Zwei-Fach-Sporthalle auf dem Schulgrundstück Leonhardstraße 12 gelingen könnte. Wegen der begrenzten innerstädtischen Grundstückssituation ist es allerdings unmöglich, das Volumen einer Zwei-Fach-Sporthalle oberirdisch zu errichten. Die Grenzabstände sind unzureichend und die Schulhofflächen sind nicht mehr ausreichend bemessen. So wäre es dann nicht mehr möglich, die erforderliche Feuerwehrzufahrt zu realisieren.

 

Im Rahmen einer kleinen Machbarkeitsstudie sind Alternativen zur Zwei-Fach-Sporthalle geprüft worden. Dabei war die Prämisse, eine möglichst große Sporthalle zu errichten, die zum einen den Sporthallenbedarf des Wilhelm-Gymnasiums sowie der benachbarten Gaschule besser abdecken kann als die bestehende Ein-Fach-Sporthalle, die zum anderen nicht eingegraben werden muss und damit kostengünstiger zu realisieren ist, als die zunächst geplante Zwei-Fach-Sporthalle und die über eine ausreichende lichte Höhe und Größe verfügt, um die curricularen Vorgaben des Sportunterrichts erfüllen zu können. Die Halle soll darüber hinaus in den Abendstunden für den Vereinssport zur Verfügung stehen. Im Ergebnis soll nun eine 1,5-Fach-Sporthalle mit einer lichten Raumhöhe von 5,50 m errichtet werden. Ohne aufwändige Gründungsverfahren lässt sich ein Gebäude mit geringerer Grundfläche und geringerer Raumhöhe (Zwei-Fach-Sporthalle 7 m lichte Höhe) errichten. Der Verwaltung ist eine Genehmigung in Aussicht gestellt worden, wenn die Firsthöhe der derzeitigen Sporthalle nicht wesentlich überschritten wird.

 

Die 1,5-Fach-Sporthalle (gesamte Hallenfläche) wird u. a. für die Sportarten Basketball, Badminton, Hockey, Handball und Volleyball geeignet sein. Die Sporthalle soll teilbar sein. Es sollen zwei Umkleideeinheiten eingeplant werden. Eine Belegung der 1,5-Fach-Sporthalle mit zwei Klassen/Gruppen ist bei bestimmten curricularen Unterrichtsinhalten daher möglich. Nach Aussage der Schulen besteht die Möglichkeit, die Halle mit zwei Gruppen im Umfang von ca. 10 Wochenstunden zu nutzen.

 

Die Hallenkapazitäten der neuen 1,5-Fach-Sporthalle, welche auf dem Grundstück des Wilhelm-Gymnasiums entsteht, werden zukünftig dem Wilhelm-Gymnasium und der Gaußschule zur Verfügung stehen. Die neue 1,5-Fach-Sporthalle, die bestehende Ein-Fach-Sporthalle am Hauptstandort des Wilhelm-Gymnasiums sowie die geplante neue 1,5-Fach-Sporthalle Ackerstraße (künftige Sporthalle der Gaußschule) können den Bedarf an Hallenstunden nicht vollumfänglich decken. Auch bei vollständiger Belegung (und einer Berücksichtigung einer teilweisen doppelten Belegung der neuen 1,5-Fach-Sporthalle) verbleibt ein Defizit in Höhe von 1,7 Anlageneinheiten allein für diese beiden Schulen. Das Defizit aller Innenstadtschulen ist deutlich höher. Es ist daher notwendig, weitere Sporthallenkapazitäten für die Schulen innenstadtnah zu realisieren und dafür geeignete Standorte zu suchen. Bis zum Vorliegen entsprechender Ergebnisse und der Einbeziehung aller Rahmenbedingungen müssen ggf. Anlageneinheiten in Sporthalle genutzt werden, die weiter entfernt sind, um zumindest die curricular notwendigen Pflichtstunden abdecken zu können. 

 

Wie bisher vorgesehen, sieht der Erweiterungsbau neben der 1,5-Fach-Sporthalle eine Mensa und zwei Fachunterrichtsräume für Naturwissenschaften inkl. Sammlung und Vorbereitung sowie einen Kunstraum mit Sammlung vor. Alle anderen für ein autarkes Arbeiten der Jahrgänge 5 bis 8 erforderlichen Ressourcen werden im Altgebäude verortet.

 

Für die Zeit des Abrisses und Neubaus der Sporthalle in der Außenstelle wird es eine Interimslösung für den Sportunterricht geben müssen, die zu gegebener Zeit erarbeitet wird. Das geänderte Raumprogramm mit der 1,5-Fach-Sporthalle ist mit der Schule abgestimmt.

 

Als Anlage ist ein Lageplan für eine mögliche Platzierung der 1,5-Fach-Sporthalle auf dem Gelände der Außenstelle Leonhardstraße 12 beigefügt.


rderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

Die Verwaltung hat den Neubau der Sporthalle am Wilhelm-Gymnasium (zunächst Zwei-Fach-Sporthalle) sowie zwei weitere Sporthallen beim Bundesförderungsprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ angemeldet. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 13. März 2024 beschlossen, die Sporthalle des Wilhelm-Gymnasiums mit 3.692.250 € in dieses Förderprogramm einzubeziehen.

Der Rat hat am 14.05.2024 (Ds. 24-23452) folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Beantragung von Fördergeldern in Höhe von 3.692.250 € im Bundesprogramm

Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur für die

Maßnahme „Ersatzneubau der Sporthalle des Wilhelm-Gymnasiums“ und dessen Durchführung wird vorbehaltlich eines noch zu treffenden Objekt- und Kostenfeststellungsbeschlusses zugestimmt. Hierfür stehen Haushaltsmittel im aktuellen Haushalt 2023 ff. in Höhe von 8.205.000 € (inkl. städtischem Eigenanteil von 4.512.750 €) zur Verfügung.“

 

Die Antragstellung erfolgte für die ursprünglich geplante Zwei-Fach-Sporthalle. Im kürzlich erfolgten Koordinierungsgespräch mit dem Fördermittelgeber wurde die notwendige Planungsänderung zur 1,5-Fach-Sporthalle besprochen. Im Ergebnis stellt die Änderung kein grundsätzliches Hindernis für die weitere Förderung dar. Die maximale Fördersumme wird dabei auch bei gestiegenen Kosten nicht erhöht.

Im Koordinierungsgespräch wurde abgestimmt, die Abgabefrist der Antragsunterlagen bis Ende September 2024 zu verlängern. Während der Nachfrist werden die Antragsunterlagen überarbeitet. Zu den Antragsunterlagen gehört ein aktualisierter Ratsbeschluss. Dieser soll sowohl die Beantragung und Durchführung der Maßnahme als auch die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils befürworten.

 

 

Kosten und Finanzierung

Für den Neubau der 1,5-Fach-Sporthalle und die zusätzlichen Unterrichtsräume und die Mensa wird ein grober Kostenrahmen von rd. 20,5 Mio. € angenommen. Während der Bauphase entstehen zusätzlich Beförderungskosten in Höhe von rd. 1,1 Mio. € für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler in Ausweichsporthallen. Insgesamt wird damit ein grober Kostenrahmen von rd. 21,6 Mio. € für die dargestellten Maßnahmen angenommen. Aus dem Förderprogramm des Bundes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ ist nach derzeitigem Stand eine Fördersumme von max. rd. 3,7 Mio. € zu erwarten.

 

Der Haushaltsentwurf 2025 ff. / IP 2024-2029 beinhaltet für das Projekt „Wilhelmgym. (Abt. Leon. 12) Erw.G8/G9 (4E.210373)“ folgende Finanzraten:

 

Bis 2024

T€

2025

T€

2026

T€

2027

T €

2028

T€

2029

 T€

2030 ff.

T€

Gesamt T€

3.450,9

3.000

4.500

3.335,4

255

4.000

-

18.541,3

 


Es ist vorgesehen, die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel als Ansatzveränderung der Verwaltung in die Haushaltslesung zum Haushalt 2025 ff. / IP 2024-2029 haushaltsneutral einzubringen. Über den Haushalt 2025 ff. / IP 2024-2029 wird der Rat voraussichtlich im Dezember 2024 entscheiden.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise