Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-24273-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau Ölper Kreuz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Beteiligt:
- 01 Büro des Oberbürgermeisters; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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03.09.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt zu dem gemeinsamen Antrag 24-24273 der Fraktion BIBS und der Gruppe Die FRAKTION. BS wie folgt Stellung:
Hintergrund
Der bisherige Überflieger kann die volle Belastung einer zweispurigen Nutzung aus baulicher Sicht nicht mehr aufnehmen. Daher darf dieser seit Jahren nur noch einspurig befahren werden. Hintergrund waren erhebliche statische Mängel wegen einer Bauwerksprüfung. Eine verpflichtende Nachberechnung des Bauwerks hat ergeben, dass dieses rückzubauen und durch einen Ersatzneubau zu ersetzen ist.
Gemäß einer von der Autobahn GmbH (AdB) zuletzt extern beauftragten Simulation hat sich der Ersatzneubau des Überfliegers als die einzige dauerhafte Möglichkeit zur Abwicklung der Verkehre herausgestellt. Der Simulation wurden die seinerzeit aktuellen Verkehrsmengen und -prognosen zugrunde gelegt. Beobachtungen der jetzigen Verkehrsbelastung reichen für eine belastbare Beurteilung nicht aus. Hierzu bedarf es entsprechender Verkehrsuntersuchungen und Analysen.
Das Projekt wurde von der Autobahn GmbH aufgrund fehlender Haushaltsmittel des Bundes (AdB) vorerst zurückgestellt.
Verfahrensdauer und Auswirkungen auf Stadtgebiet
Bei dem vorliegenden Überflieger als Zubringer von der A392 auf die A391 handelt es sich um seinerzeit planfestgestellte Anlagen. Im Falle eines Neubaus unter den gleichen Voraussetzungen (Lage, Funktion, Anzahl der Fahrspuren), aber nach dem heutigen Stand der Technik, ist keine Planfeststellung notwendig. Somit entfällt auch die Möglichkeit der Stadt Braunschweig im Rahmen des formalen Verfahrens als Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abzugeben bzw. im weiteren Verlauf des Verfahrens ggf. Rechtsmittel einzulegen.
Eine Ablehnung des geplanten Neubaus zugunsten einer Alternative wie bspw. einer zusätzlichen indirekten Rampe („Ohr“) am Kreuz Ölper als eine nicht-provisorische Nutzung, ist mit erheblichen Risiken verbunden. Anders als ein Ersatzneubau müsste für die Alternative („Ohr“) ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Planfeststellungsverfahren sind mit einer erheblichen Verfahrensdauer verbunden. Dabei ist das Ergebnis des Verfahrens offen, d. h. es muss in der Abwägung im Ergebnis nicht zwingend die Rampenlösung planfestgestellt werden.
Sollte der bauliche Zustand des jetzigen Bauwerks mittelfristig eine Vollsperrung notwendig machen, in dem weder ein Ersatzbau noch eine indirekte Rampe am Kreuz zur Verfügung stehen, werden sich Verkehre in das städtische Straßennetz verlagern. Dies würde zu langen und dauerhaften Staus, zu einer erhöhten Belastung der Straßen und nicht zuletzt zu erhöhten Emissionen im Stadtgebiet führen. Dies muss aus Sicht der Verwaltung unbedingt vermieden werden.
Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass anders als das erwähnte Beispiel aus Frankfurt eine Ablehnung der Pläne der AdB im Falle des Zubringers nicht zu einem Verbleib des Status Quo der Anlagen führt, sondern mittelfristig im Falle der Vollsperrung des Überfliegers (ohne adäquate Alternative) zu einer deutlichen Verschlechterung des Verkehrsflusses zu Lasten der Anlagen und der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Braunschweig.
