Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24421

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


1. Über die Anträge der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte (Anlagen 1.1 und 1.2) und die Ansatzveränderungen der Verwaltung (Anlagen 2.1 bis 2.3) wird abgestimmt wie in den Anlagen vermerkt. Die Anlagen samt Einzelabstimmungsergebnissen sind Bestandteile des Beschlusses.

 

2. Dem Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2025 / 2026 und dem Entwurf des Investitionsprogramms 2024 bis 2029 wird unter Berücksichtigung der Einzelabstimmungsergebnisse zu den Anträgen der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte (Anlagen 1.1 und 1.2) und zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung (Anlagen 2.1 bis 2.3) zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


In den Anlagen 1 (1.0-1.2) sind die den Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Soziales und Gesundheit und teilweise das Sozialreferat betreffenden Anfragen (1.0), die Anträge zum Ergebnishaushaushalt (1.1) sowie zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm 2024-2029 (1.2) der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte aufgelistet. Die Anlagen 2.1 bis 2.3 beinhalten die Ansatzveränderungen der Verwaltung (2.1 und 2.2 Ergebnishaushalt 2025 / 2026, 2.3 Finanzhaushalt und Investitionsprogramm 2024-2029). 

 

 

 

Hinweise:
Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung haben Änderungen der Produkterträge und -aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind die Auswirkungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat ermittelbar. Die Darstellung der endgültigen Produkt-Planbeträge erfolgt daher mit der Endausfertigung des Doppelhaushaltsplans 2025 / 2026.

 

Nach aktuellem Stand sind für den Fachbereich Soziales und Gesundheit und das Sozialreferat keine Haushaltsreste im Ergebnishaushalt und im Investitionsmanagement von 2023 auf 2024 zur Abwicklung von Geschäftsvorfällen übertragen worden.

 

Zu den Fraktionsanträgen zum Ergebnishaushalt FWE 064, FWE 108 und FWE 110 liegen der Anlage 1.1 gesonderte Stellungnahmen der Verwaltung bei. Sie sind direkt hinter den jeweiligen Anträgen angefügt.
 

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Erläuterungen und Hinweise