Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24317

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Dem Braunschweiger MTV von 1847 e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 22.000,00 € als Förderung des Leistungssportes Leichtathletik im Jahr 2024 gewährt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.8.2 die Entwicklung einzelner Sportarten im Bereich des Leistungs- und Spitzensport gezielt fördern, sofern ein entsprechendes Leistungssportkonzept vorgelegt wird und der Stadtsportbund Braunschweig e.V. zum Vorhaben eine befürwortende Stellungnahme vorlegt.

 

Der Braunschweiger MTV von 1847 e. V. (MTV) hat einen Zuschuss in Höhe von 22.000,00 € für die Förderung des Leistungssportes Leichtathletik im Jahr 2024 beantragt. Im Sinne einer möglichst leistungssportlichen Ausrichtung hat sich der MTV mit weiteren Braunschweiger Sportvereinen in der Leichtathletikgemeinschaft Braunschweig (LG) zusammengeschlossen.

 

Das Ziel der LG und der angehörigen Sportvereine ist es, Leichtathletik in Braunschweig auf möglichst hohem Niveau zu treiben, Erfolge bei deutschen, norddeutschen und Landesmeisterschaften zu erzielen und dadurch das Image der Stadt Braunschweig als Leichtathletikhochburg über die Grenzen Braunschweigs hinaus zu vertreten. Insbesondere für diese Saison-Höhepunkte ist eine spezifische Vorbereitung der Athletinnen und Athleten notwendig.

 

Die LG-Athletinnen und Athleten haben neben ihrem Vereinstraining in der LG die Möglichkeit, auf einem höheren Niveau zusammen mit anderen Spitzenathletinnen und -athleten zu trainieren und sich gezielt auf nationale und internationale Wettkämpfe vorzubereiten.

 

Ein der Ziffer 3.8.2 entsprechendes Leistungssportkonzept wurde bereits im vergangenen Jahr vorgelegt und vom Stadtsportbund Braunschweig e. V. gemäß Ziffer 3.8.2 befürwortet. Gegenüber den Vorjahren haben sich am Konzept und an der leistungssportlichen Ausrichtung keine Veränderungen ergeben. Der Stadtsportbund Braunschweig e. V. befürwortet das Leistungssportkonzept weiterhin und hat mitgeteilt, dass die Stellungnahme aus dem letzten Jahr weiterhin gültig ist.

 

Die Verwaltung schlägt vor, gemäß Ziffer 3.8.2 der Sportförderrichtlinie dem MTV einen Zuschuss in Höhe von bis zu 22.000,00 € als Fehlbedarfsfinanzierung für die Förderung des Leistungssportes Leichtathletik im Jahr 2024 zu gewähren.

 

Haushaltsmittel:

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Doppelhaushalt 2023/24 zur Verfügung.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise