Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-24140-01
Grunddaten
- Betreff:
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Kanalbauarbeiten Gifhorner Straße, Unterbindung von Schleichverkehr durch das Wohngebiet "Lincolnsiedlung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.08.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU/FDP-Gruppe vom 07.08.2024 wird wie folgt Stellung genommen:
Voraussichtlich ab 09.09.2024 wird die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH auf der Gifhorner Straße Fahrtrichtung Süden zwischen der Hansestraße und Lincolnsiedlung Kanalbauarbeiten durchführen.
Es ist geplant, den Kraftfahrzeugverkehr während der Ausführung der Arbeiten in beiden Fahrtrichtungen einspurig am Baufeld vorbeizuführen. Zu Beginn der Arbeiten muss im Bereich Einmündung Gifhorner Straße/Hansestraße die Fahrbahn auf der Nordseite der Hansestraße gesperrt werden. In Vorbereitung werden Überfahrten hergestellt, so dass der Verkehr in beiden Fahrtrichtungen einspurig auf der Südseite der Hansestraße geführt wird. Die Einmündung des Eichenstieges wird während der Kanalarbeiten in diesem Bereich für die Dauer von ca. 4 Wochen für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden.
Rechtzeitig vor Baubeginn werden an verschiedenen Standorten entsprechende Hinweistafeln aufgestellt, die auf die Baustelle und Staugefahr hinweisen. In der Regel stellen sich die Verkehrsteilnehmer je nach Ziel- und Quellverkehr auf die veränderte Situation ein.
Um Schleichverkehre, die die Lincolnsiedlung als Ausweichstrecke nutzen, weitgehend auszuschließen, wird die Verwaltung im Einmündungsbereich Gifhorner Straße/
Lincolnstraße, Gifhorner Straße/Am Denkmal sowie Gifhorner Straße/Osterbergstraße das Verkehrszeichen „Verbot für Kraftfahrzeuge“ mit der Zusatzbeschilderung „Anlieger frei“ aufstellen.
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