Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-24028-01
Grunddaten
- Betreff:
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Öffnung des absoluten Halteverbots vor dem Hohestieg 1 und 1a
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat; 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.08.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss vom 06.08.2024 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
„1. Der Bezirksrat Westliches Ringgebiet bittet die Verwaltung, das absolute Halteverbot vor dem Hohestieg 1 und 1a wieder auf den ursprünglichen Zeitraum montags bis freitags von 7.00 bis 14.00 Uhr umzuwandeln.
2. Der Stadtbezirksrat bittet die Verwaltung zu prüfen, ob der Schulbus überhaupt an der genannten Stelle parken muss, oder ob es andere kurzfristige Haltemöglichkeiten gibt (z. B. an der Turnhalle Sidonienstraße).“
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1.: Die Verwaltung wird der Anregung des Stadtbezirksrates folgen und das absolute Haltverbot vor dem Hohestieg 1 und 1a zeitlich auf montags bis freitags von 7:00 Uhr - 14:00 Uhr beschränken.
Zu 2.: Die Schülerbeförderung zur Grundschule Hohestieg/St. Josef erfolgt mit einem Gelenkbus der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG). Der neue Haltestellenstandort vor den Gebäuden Hohestieg 1 und 1a wurde Anfang 2024 bei einer gemeinsamen Begehung mit der BSVG und der Polizei festgelegt. Bei dieser Begehung konnten keine weiteren geeigneten Parkmöglichkeiten für ein Fahrzeug dieser Größe in der Umgebung festgestellt werden.
Der vorgeschlagene Haltestellen-Standort Sporthalle Sidonienstraße ist nicht geeignet, da er als Haltestelle für die Schülerbeförderung zur Realschule Sidonienstraße in Kleinbussen und Taxen für Kinder der Oswald-Berkhan-Schule zur Verfügung stehen muss.
