Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 24-24328
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinder- und Familienarmut / Handlungskonzept Kinderarmut
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Beantwortung
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17.09.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Braunschweig hat am 18.12.2012 das Kommunale Handlungskonzept Kinderarmut „Braunschweig für alle Kinder“ beschlossen – siehe https://www.braunschweig.de/leben/soziales/kinderarmut/Braunschweig_fuer_alle_Kinder_-_kommunales_Hanldungskonzept_braun_doppelseitig.pdf.
An dem Thema Kinder- und Familienarmut wird in Braunschweig bereits seit dem Jahr 2007 gearbeitet. Wichtige Akteure bzw. Formate in diesem Prozess sind a) das Präventionsnetzwerk Kinderarmut, b) der Beirat gegen Kinder- und Familienarmut und c) der Runde Tisch Politik und Beirat gegen Kinderarmut.
Zudem gibt es im Sozialreferat eine Koordinierungsstelle Kinderarmut, die den Prozess kontinuierlich begleitet. Mit dem Braunschweiger Fonds für Kinder und Jugendliche existiert darüber hinaus ein niedrigschwelliger Spendenfonds für Betroffene.
Seit dem Ratsbeschluss von 2012 sind mittlerweile 12 Jahre vergangen, in denen viel passiert ist, was die Situation im sozialen Bereich zusätzlich verschärft hat. Verweisen möchten wir in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Corona-Pandemie 2020 bis 2023 sowie auf den Anstieg der Inflation 2022 und 2023.
Der erste Zwischenbericht zum Kommunalen Handlungskonzept Kinderarmut wurde im Jahr 2017 vorgelegt, also deutlich vor den genannten Ereignissen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Inwiefern und mit welchen Ergebnissen hat die Verwaltung das Handlungskonzept Kinderarmut von 2012 - hinausgehend über den Umsetzungsbericht von 2017 - bereits fachlich evaluiert?
2) Welche Maßnahmen aus dem Handlungskonzept Kinderarmut von 2012 sind - insbesondere nach dem Umsetzungsbericht von 2017 - bereits von der Verwaltung oder anderen Akteur*innen umgesetzt worden?
3) Inwiefern ist geplant, das Handlungskonzept Kinderarmut von 2012 zu überarbeiten und damit ein aktualisiertes Konzept Kinder- und Familienarmut vorzulegen?
