Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24262-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


5. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

 

Zeile 15     Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Projekt      4E.210431 Geb. Auguststr. 9-11/San. Fenst. u.Büros

Sachkonto     421110 Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen

 

Bei dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 2.894.000,00 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 2024: 0,00 €

Haushaltsreste 2023/2024  800.000,00 €

überplanmäßig beantragte Aufwendungen: 2.894.000,00 €

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 3.694.000,00 €

 

Der gesamte bauliche Aufwand am Dienstgebäude Auguststraße 9-11 zur Sanierung und Herrichtung der Büroräume zwecks Unterbringung der Fachbereiche 61 und 66 ist höher als ursprünglich angenommen. Anstelle der geplanten „Renovierungsarbeiten“, für die zum Haushalt 2023 ff. / IP 2022-2027 976.000 € eingeplant worden sind und die zum Teil bereits als Haushaltsrest übertragen worden sind, müssen größere Eingriffe vor allem im technischen Bereich vorgenommen werden. Diese bilden die Grundlage für die weitere Nutzung des Gebäudekomplexes.


 

 

 

Der FB 61, der den Gebäudekomplex „Auguststraße 9-11“ in den unteren Etagen (EG bis 2. OG) bezieht, hat aufgrund seiner Funktion und Aufgaben einen über Standard-Büros hinausgehenden Bedarf an Daten- und Netzsteckdosen. Die bestehenden Anlagen sind in die Jahre gekommen und erweiterbar, daher müssen Strom- und Datennetz komplett erneuert werden.

 

Weiterhin ergab die Überprüfung, dass die vorhandene Beleuchtung nicht der Arbeitsstättenrichtlinie für Büroräume entspricht und erneuert werden muss. Nachlaufende Arbeiten im Hochbau sind der Austausch der Bodenbeläge, deren Untergrund schadstoffbelastet ist, sowie Putz-und Malerarbeiten. Des Weiteren haben Sondierungen zudem gezeigt, dass die bauzeitlichen Rabitzdecken in den Fluren statisch abgängig sind und erneuert werden müssen.

 

Der Gebäudekomplex besitzt nur einen Fluchtweg, was zur Kompensation zusätzliche Anforderungen an den Brandschutz in den Fluren und das Errichten von Schutzräumen sowie einer aufgeschalteten Brandmeldeanlage zur Folge hat.

 

Im Erdgeschoss kommen die Anforderungen des Behindertenbeirats wie behindertengerechte Zugänge, Parkplatz, WC-Herrichtung und Leitlinien zur Ausführung.

 

Die Untersuchung von Regen- und Abwassernetz hat ergeben, dass Fall- und Grundleitungen defekt sind und erneuert werden müssen. Aufgrund der aktuellen Rechtslage rfen die vorhandenen Leitungswege unter dem Gebäudekomplex hindurch nicht mehr genutzt werden. Daher muss auf dem Hinterhof eine neue Grundstücksentwässerung errichtet werden. Hier werden zusätzliche Tiefbauarbeiten notwendig.

 

Es ist geplant, die dargestellten Maßnahmen in einem 1. BA abzuwickeln. Aufgrund der zusätzlichen Erfordermisse insbes. bei der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) belaufen sich die Gesamtkosten des 1. BA auf 3.870.000 €. In einem 2. BA und ggf. 3 BA sind dann die Sanierung / Umgestaltung der Außenanlagen als auch die energetische Sanierung des Gebäudekomplexes geplant.

 

Die Objekt- und Kostenfeststellung für den 1. BA ist aktuell in Vorbereitung (DS 24-24142).

 

Das Bauvorhaben (1. BA) muss schnellstmöglich begonnen werden, um die gesamten erforderlichen Maßnahmen in Bezug der baulichen und vor allem technischen Belange und Erfordernisse für die Nutzung erfüllen zu können. Der Gebäudekomplex dient als Ausweichquartier für die im Rathaus-Neubau derzeit noch einquartierten Fachbereiche 61 und 66. Deren Auszug ist u.a. Voraussetzung für die dringend erforderliche Sanierung des Rathaus-Neubaus (Stichwort Brandschutz). Die anstehenden Maßnahmen sind somit sachlich und zeitlich unabweisbar. Eine Veranschlagung im Haushalt 2025 käme daher zu spät. Es wird die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2.894.000 € beantragt.

 


 

Zur Deckung stehen folgende freie Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag in €

Minderaufwendungen

4E.200004.01.505 / 427193

FB 20: Maßnah. i.Z.m. Krisenm. / KatS / IM Sonstige Sachaufwendungen

 

680.000,00

Minderaufwendungen

4S.210029.00.505 / 421110

FB 20:Projekt Inst. Trinkw./San.(Städt.) / Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen

373.900,00

Minderaufwendungen

1.61.6120.01 / 462140

Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft / Deckungsreserve Sachaufwendungen IM

1.840.100,00

 

 

6. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

 

Zeile 15     Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Projekt      4E. 21 Neu Gebäude Schillstraße 25 / Sanierung Dach etc.

Sachkonto     421110 Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen

 

Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 350.000,00 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 2024: 0,00 €

außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 350.000,00 €

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 350.000,00 €

 

Das Gebäude Schillstraße 25 gehört zu der Gedenkstätte KZ Außenlager Braunschweig Schillstraße. Diese Gedenkstätte ist eine Einrichtung der Stadt Braunschweig und wird durch den Arbeitskreis „Andere Geschichte e.V:“ betreut.

 

Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal, das 1840 errichtet worden ist. Bei einer Begehung am 24. Januar.2024 wurde festgestellt, dass das Dach undicht ist und daher dringend erneuert werden muss. Durch den Eintritt von Regenwasser ist außerdem das Mauerwerk durchfeuchtet; es muss getrocknet und saniert werden. Weiterhin wurde festgestellt, dass die vorhandene Fußbodenheizung etliche Mengen Wasser verliert und daher ebenfalls erneuert werden muss.

 

Das Gebäude ist 2019 dem Verein zur Bewirtschaftung übergeben worden. In der Vereinbarung wurde auf die Notwendigkeit der Instandhaltung hingewiesen. Die Stadt hatte sich seiner Zeit zu einer Kostenübernahme verpflichtet.

 

Mit diesem Antrag soll der Instandhaltungsverpflichtung einmalig nachgekommen und der Vorgang zum Abschluss gebracht werden. Darüber hinaus ist gemäß Beschlussvorlage vom 11. Mai 2018 (18-08215; vergl. Beschluss Pkt. 5b) vorgesehen, für Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten, die nicht der laufenden Bauunterhaltung zuzuordnen sind, nach Prüfung gesonderte Förderungen zu gewähren.

 

Die aktuellen Sanierungskosten belaufen sich auf 350.000 €.

 

 

Aus baufachlicher Sicht ist die Sanierung des Baudenkmals Schillhaus noch in diesem Jahr durchzuführen, da durch die Schäden die Bausubstanz des Objektes zunehmend gefährdet wird. Bei Unterlassung droht weiterer Substanzverlust und eine potentiell steigende Schadens- und Kostenentwicklung. Hieraus ergibt sich die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Finanzierung. Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung, so dass diese außerplanmäßig beantragt werden müssen.

 

Zur Deckung stehen folgende freie Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag in €

Minderaufwendungen

4E.210288.00.505 / 421110

Gesundheitsamt / Sanierung/ Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen

179.000,00

Minderaufwendungen

4S.210102.00.505 / 421110

Ausbau Schulkindbetr. 80 % / baul. Maßn. / Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen

171.000,00

 

 

7. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

 

Zeile 15     Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Projekt      4S.21 Neu Starkregenereignisse Hochbau / Präventivmaßnahmen

Sachkonto     421110 Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen

 

Bei dem o.g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 600.000,00 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 2024: 0,00 €

außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 600.000,00 €

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 600.000,00 €

 

Am 24. November 2023 hatte der Rat der Stadt außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 1 Mio. € zugestimmt, um die durch das Starkregenereignis vom 22./23. Juni 2023 verursachten zahlreichen Gebäudeschäden an und in städtischen Liegenschaften beheben zu können (Vorlage 23-22259-02).

 

Auch in Zukunft ist im Zuge des Klimawandels mit Extremwetterereignissen in Form von Starkregen zu rechnen. Um ein sich wiederholendes Schadensbild zu vermeiden und das Risiko erheblicher Mehraufwendungen durch die Schadensbeseitigung an Gebäuden und Inventar zu verringern, müssen die städtischen Immobilien nachgerüstet werden.

 

Neben den finanziellen Schäden gilt es, die Gebäude vor einer Betriebsunterbrechung zu bewahren. In den 2023 betroffenen Schulen und Kitas konnten Räume teilweise bis in den Herbst 2023 nicht wieder genutzt werden. In Folge dessen mussten Ausweichlösungen gefunden werden, welche jedoch Unterrichtsausfälle und die Schließung von Kindergartengruppen nicht in Gänze verhindern konnten.

 

Um solche Folgen in Zukunft zu verringern oder gar zu vermeiden, sind bauliche Präventivmaßnahmen notwendig. Bei den Präventivmaßnahmen handelt es sich beispielsweise um Maßnahmen der Abdichtung von Fenstern und Türen als auch der Abdeckung von Kellerabgängen (mit Anschluss an die Kanalisation), der Erneuerung von Dächern und Drainagen und der Erhöhung oder Schließung von Lichtschächten. Aus den zunehmenden Starkregenereignissen ergibt sich die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Finanzierung der Präventivmaßnahmen.

 

Es wird derzeitig mit Gesamtkosten r 2024 in Höhe von 600.000 € gerechnet. Für die präventiven Maßnahmen stehen eingeplante Haushaltsmittel nicht zur Verfügung.

 

Zur Deckung können folgende freie Haushaltsreste in Höhe von 320.000 € herangezogen werden. Die vorgeschlagenen Deckungsmittel aus dem Projekt „GY Gaußschule / Erweiterung G8/G9 (4E.210347)“ in Höhe von 280.000 € werden weiterhin benötigt und wurden bereits vorsorglich zum Haushaltsplanentwurf 2025 ff. / IP 2024-2029 neu aufgenommen.

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag in €

Minderaufwendungen

4E.210148.00.505 / 421110

GS Völkenrode / Sanierung / Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen

57.500,00 €

Minderaufwendungen

4E.210280.00.505 /  421110          

GS Pestalozzi-Str./Herst. 4-Zügigkeit / Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen

100.000,00 €

Minderaufwendungen

4E.210347.01.505 /  421110

GY Gaußschule / Erweiterung G8/G9 / Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen

280.000,00 €

Minderaufwendungen

4E.210434.01.505 / 421110

SpA Rote Wiese/San. Tennishalle / Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen

162.500,00 €

 

 

 

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