Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24262-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2024 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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05.09.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.09.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
8. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 26 Baumaßnahmen
Projekt 4E.210440 FB 20: Sirenensystem / Einrichtung
Sachkonto 787310 sonstige Baumaßnahmen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.210440 FB 20: Sirenensystem / Einrichtung
Sachkonto 421110 Grundst.+baul. Anlagen - Instandhaltungen
Auf dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 1.920.000,00 € und überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 506.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2024 (Aufwendungen/Auszahlungen): 800.000,00 €
außerplanmäßig beantragte Auszahlung 2024: 1.920.000,00 €
außerplanmäßig beantragter Aufwand 2024: 506.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 2024 (Aufw./Ausz.): 3.226.000,00 €
Im Haushalt 2023 ff. / IP 2022-2027 sind für die Errichtung eines Sirenensystems kassenwirksame Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1,6 Mio. € veranschlagt worden.
Anfang September 2022 wurde in der Verwaltung festgelegt, ein flächendeckendes Sirenenwarnsystem für das Stadtgebiet Braunschweig einzurichten. Dies ist darin begründet, dass für eine sichere Warnung der Bevölkerung im Gefahrenfall eine Kombination aus einem Sirenenalarm als „Weckruf“ und den über Rundfunk, Apps und Lautsprecherdurchsagen kommunizierten Verhaltensweisen für große Siedlungsbereiche, die zeitnah gewarnt werden müssen, als unerlässlich angesehen wird. Die konkrete Notwendigkeit der umgehenden Warnung und Information der Bevölkerung besteht zum Beispiel bei der Freisetzung gefährlicher Stoffe und Güter, bei Bränden, Explosionen, Unwettern und Hochwasserereignissen sowie Verunreinigungen des Trinkwassers mit gefährlichen Stoffen.
Mit der Einrichtung des Sirenensystems sollte schnellstmöglich begonnen werden, da die aktuellen Ereignisse (z.B. Großbrand Firma Aerosol) gezeigt haben, dass über die bisherigen Warnmittel nicht alle Personen im Gefahrenbereich sicher erreicht werden können. Auch die weltpolitische Lage hat sich in den letzten Jahren dramatisch verändert, so dass die Kommunen vom Bund aufgefordert wurden, die zivile Alarmierung für den Bündnis- oder Verteidigungsfall wieder konkret aufzunehmen. Im Bündnis- oder Verteidigungsfall muss die Warnung der Bevölkerung auch bei einer Störung der normalen Kommunikationsnetze möglich sein.
Das Warnsystem sieht vor, dass mindestens 95 % aller baulichen Anlagen inklusive geplante Neubaugebiete mit mindestens 75 dB an der Fassade beschallt werden.
Eine erste Grobplanung des Sirenenwarnsystems ist vom Planungsbüro erstellt worden, aus der die vorgesehenen Sirenenstandorte hervorgehen. Im Anschluss wurden diese Standorte in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro geprüft. Dabei mussten erste Änderungen an der Grobplanung vorgenommen werden, da die Gegebenheiten vor Ort sich teilweise als ungeeignet herausstellten.
Grundsätzlich ist für die optimale Schallausbreitung der Sirene der höchste Punkt einer Umgebung auszuwählen. Alternativ kann im Zweifelsfall nur ein sehr hoher Mast dienen, der zwangsweise zu Mehrkosten führt. Die momentane Planung sieht insgesamt 107 Sirenenstandorte, darunter 31 Mast- sowie 76 Dach-, Aufbau- und Anbaustandorte vor.
Die Begehung der geplanten Sirenenstandorte ist zu ca. 95 % abgeschlossen und das auszuschreibende Leistungsverzeichnis (LV) ist bereits in Bezug auf die Produktneutralität in Zusammenarbeit mit der Zentralen Vergabestelle und in Bezug auf die Funktionalität abgestimmt. Das LV mit den ermittelten Masten liegt vor.
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden sich voraussichtlich auf 4.026.000 € belaufen. Im Haushaltsplanentwurf 2025 ff / IP 2024-2029 wurde der Mehrbedarf bereits weitestgehend berücksichtigt. Aufgrund der Einschätzung, diese Maßnahme schnellstmöglich, umsetzen zu müssen, werden die Haushaltsmittel aber bereits in 2024 benötigt. Es wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2.426.000 € erforderlich. Die Finanzierung der Maßnahme wird aus den o.g. genannten für sachlich und zeitlich unabweisbar gehalten.
Zur Deckung stehen insbesondere Haushaltsmittel in Höhe von 2,4 Mio. € auf dem Projekt „GY M.K. / Erweit. G8/G9+ San. 2. BA (4E.210377)“ zur Verfügung. Diese Haushaltsmittel werden dem GY M.K. für 2025 und 2026 wieder zugeführt, in dem die für die Einrichtung des Sirenensystems für 2025 ff. geplanten Haushaltsmittel dann hierfür frei werden. Es handelt sich insgesamt um freie Haushaltsmittel, die zur Deckung herangezogen werden.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
Minderauszahlungen | 4E.210377.01.500.213 / 787110 | GY M.K. / Erweit. G8/G9+ San. 2. BA / Hochbaumaßnahmen - Projekte | 1.920.000,00 |
Minderaufwendungen | 4E.210377.02.505 / 421110 | GY M.K. / Erweit. G8/G9+ San. 2. BA / Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen | 480.000,00 |
Minderaufwendungen | 4S.210029.00.505 / 421110 | FB 20: Projekt Inst. Trinkw./San.(Städt.) / Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen | 26.000,00 |
9. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E. 21 Neu Städtisches Stadion / Sicherheitsmaßnahmen
Sachkonto 421110 Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 850.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2024: 0,00 €
außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 850.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 850.000,00 €
In der vergangenen Saison der 2. Fußball-Bundesliga kam es während einiger Heimspiele im Städtischen Stadion an der Hamburger Straße zu Sachbeschädigungen, z.B. an Sitzschalen und Metallzäunen, zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Fangruppen und der Polizei sowie zu Körperverletzungen. Besonders heftige Ausschreitungen auch mit verbotener Pyrotechnik traten während des Heimspiels gegen Hannover 96 auf.
Das Niedersächsische Innenministerium und die Polizeidirektion Braunschweig fordern daher u.a. bauliche Maßnahmen zur Vermeidung von Sachschäden und um die Fußballspiele sicherer zu machen.
Nach Abstimmung mit dem Stadionbetreiber sind folgende Maßnahmen erforderlich und umgehend zu realisieren:
- Erneuerung und Erhöhung der Drehkreuze (Rheingoldstraße / Parkplatz P4)
- Trennung Sitzplätze / Stehplätze Gastbereich
- Schaffung eines eigenen Eingangs am Gastbereich von P4 aus
- Erhöhung diverse Zäune und Tore
- Austausch der brennbaren Sitzschalen in Block 18 gegen nicht brennbare Vario-Sitze
- Zusätzliche Fluchttüren im oberen Bereich der Südkurve (Blöcke 5-9)
- Erhöhung der Zaunanlage am Tennisheim auf ca. 2,40 m
- Errichtung einer Zaunanlage Block 14/15
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.011.500 € brutto. Da es sich um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, sind lediglich die Netto-Baukosten i. H. v. 850.000 € bereitzustellen. Inwieweit eine Kostenbeteiligung durch den Betreiber möglich ist, wird geprüft.
Das Niedersächsische Innenministerium hat damit gedroht, sog. Hochrisikospiele unter Ausschuss von Gästefans austragen zu lassen, falls der Fußballverein Eintracht Braunschweig und der Stadionbetreiber nicht umgehend geeignete Maßnahmen treffen, um Sachbeschädigungen und Ausschreitungen in der Zukunft zu verhindern. Hieraus ergibt sich die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Finanzierung bereits in 2024.
Haushaltsmittel stehen in 2024 nicht zur Verfügung, so dass diese außerplanmäßig beantragt werden müssen. Als Deckungsmittel können lediglich die Haushaltsmittel aus der geplanten Sanierung der Duschen und Umkleiden im Städt. Stadion herangezogen werden, die Nachveranschlagungen in den zukünftigen Haushaltsjahren nach sich ziehen. Es handelt sich somit um keine freien Haushaltsreste. Andere Deckungsmöglichkeiten werden seitens der Hochbauverwaltung nicht gesehen.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
Minderaufwendungen | 4E.210435.00.505 / 421110 | Städt. Stadion/San. Duschen+Umkleiden/ Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen | 850.000 |
10. Teilhaushalt Fachbereich Tiefbau und Verkehr
Zeile 26 Baumaßnahmen
Projekt 5E.66 Neu Ernst-Böhme-Straße / Umbau u. Brückensanierung
Sachkonto 787210 Tiefbaumaßnahmen - Projekte
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 5E.66 Neu Ernst-Böhme-Straße / Umbau u. Brückensanierung
Sachkonto 421210 Unterhaltung des Infrastrukturvermögens
Auf dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 1.135.000,00 € und außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.025.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2024 (Aufwendungen/Auszahlungen): 0,00 €
außerplanmäßig beantragte Auszahlung 2024: 1.135.000,00 €
außerplanmäßig beantragter Aufwand 2024: 1.025.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 2024 (Aufw./Ausz.): 2.160.000,00 €
Die Nord- und Südbrücke in der Ernst-Böhme-Str. sollen saniert werden, um Ersatzneubauten zu vermeiden. Hierbei werden die Brückenoberflächen der Fahrbahnen und der Geh-und Radwege erneuert. Zudem müssen Risse in den massiven Wiederlagern und der Überbauunterseite gefüllt werden und die Geländer auf der Brücke saniert werden.
In diesem Zuge wird es für zweckmäßig gehalten, sowohl die Fahrbahn als auch die Radwege vom Wendener Weg bis zur Hansestraße mit zu erneuern. Die Fahrbahn weist aufgrund der hohen Belastung durch Schwerlastverkehr tiefe Spurrillen auf, welche ganzjährig eine große Aquaplaninggefahr und im Winter eine verstärkte Rutschgefahr darstellen. Die Radwege sind mit 1,45 m Breite zu schmal, sanierungsbedürftig und stellen durch Längsrisse entlang der Trennsteine eine erhebliche Unfallgefahr für Radfahrende dar. Darüber hinaus liegt für die Radwege ein Bestandsaudit vor, welches die Verbesserung der Querungssituation im Bereich Einmündung Wendener Weg sowohl für Radfahrende aus Richtung Norden kommend mit Fahrtziel Veltenhof, als auch aus Richtung Westen kommend in Richtung Hansestraße fordert.
In diesem Zusammenhang soll auch die Einmündung in den Wendener Weg optimiert und die unerlaubte Nutzung der Durchfahrt für LKW zur Pfälzer Straße baulich erschwert werden. Dazu liegt ein Verkehrsgutachten aus 2021 vor, dass den Umbau des Knotenpunktes Einmündung Wendener Weg als Maßnahme zur Verringerung des Durchgangsverkehres in Veltenhof erforderlich macht. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 2.160.000 €.
Für die Verbreiterung der Radwege und die Umgestaltung der Einmündung in den Wendener Weg wird derzeit ein Förderantrag gestellt. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Fördermitteln beim Fördermittelgeber erhöht eine zügige Antragstellung die Aussicht auf Fördermittel.
Durch Ausschreibung als eine Gesamtmaßnahme von Brücke, Fahrbahn und Radweg kann die Belastung durch Baustellen gegenüber drei Einzelmaßnahmen signifikant verringert werden. Außerdem entstehen kostensenkende Synergieeffekte bei der Verkehrssicherung und es sind günstigere Preise als bei Ausschreibung von drei Einzelmaßnahmen zu erwarten. Darüber hinaus ist bei einer Ausschreibung in 2024 und einem Start der Baumaßnahmen im folgenden Kalenderjahr mit besseren Preisen zu rechnen, da die Baufirmen noch Kapazitäten haben.
Haushaltsmittel stehen für die aktuell erweiterte Maßnahme nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung, so dass die Haushaltsmittel außerplanmäßig beantragt werden. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Finanzierung ergibt sich aus den oben genannten Gründen.
Freie Deckungsmittel stehen auf den unten angeführten Projekten zur Verfügung. Für die Brückensanierung sind bereits Finanzraten i. H. v. 1.020.000 € eingeplant. Die Mittel sollen zweckentsprechend verwendet werden, aufgrund des größeren Umfangs der Baumaßnahme ist jedoch ein neues Projekt zu erstellen, auf welches die Mittel verschoben werden sollen.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
Minderauszahlungen | 5E.660132.00.500.663 / 787210 | Brücke Ernst-Böhme-Straße / Tiefbaumaßnahmen - Projekte | 1.020.000,00 |
Minderauszahlungen | 5S.660067.00.500.663 / 787210 | Bushaltestellen / Umgestaltung 5.BA / Tiefbaumaßnahmen - Projekte | 115.000,00 |
Minderaufwendungen | 4S.660023.00.505 / 421210 | FB 66: Instandhaltungen Deckenschichterneuerungen Fahrbahnen / Unterhaltung des Infrastrukturvermögens | 925.000,00 |
Minderaufwendungen | 4S.660024.00.505 / 421210 | FB 66: Instandhaltungen Deckenschichterneuerungen Radwege / Unterhaltung des Infrastrukturvermögens | 100.000,00 |
