Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24319
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbesetzungen im Verwaltungsausschuss, Ältestenrat und in Ausschüssen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beteiligt:
- DEZERNAT I - Dezernat des Oberbürgermeisters; 0300 Rechtsreferat; 0130 Referat Kommunikation
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.09.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Anstelle von Ratsherrn Udo Sommerfeld wird Ratsherr Thomas Behrens als Beigeordneter im Verwaltungsausschuss bestimmt.
- Ratsherr Udo Sommerfeld wird anstelle von Ratsherrn Kai Tegethoff als Stellvertreter im Verwaltungsausschuss bestimmt.
- Ratsfrau Gisela Ohnesorge wird anstelle von Ratsfrau Michaline Saxel als Stellvertreterin im Verwaltungsausschuss bestimmt.
- Umbesetzung im Ältestenrat
- Ratsfrau Gisela Ohnesorge wird anstelle von Ratsherrn Kai Tegethoff als Stellvertreterin im Ältestenrat benannt.
- Umbesetzung in Ausschüssen
Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
- Ratsfrau Gisela Ohnesorge wird anstelle von Ratsherrn Kai Tegethoff als Stellvertreterin im Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung benannt.
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
- Ratsherr Thomas Behrens wird anstelle von Ratsfrau Gisela Ohnesorge als Stellvertreter im Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung benannt.
Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
- Ratsherr Thomas Behrens wird anstelle von Ratsherrn Kai Tegethoff als Stellvertreter im Ausschuss für Kultur und Wissenschaft benannt.
Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
- Anstelle von Ratsherrn Kai Tegethoff wird Ratsherr Thomas Behrens als Mitglied im Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben benannt.
Ausschuss für Planung und Hochbau
- Anstelle von Ratsherrn Kai Tegethoff wird Ratsherr Thomas Behrens als Mitglied im Ausschuss für Planung und Hochbau benannt.
Sportausschuss
- Ratsfrau Gisela Ohnesorge wird anstelle von Ratsherrn Kai Tegethoff als Stellvertreterin im Sportausschuss benannt.
Umwelt- und Grünflächenausschuss
- Ratsherr Thomas Behrens wird anstelle von Ratsherrn Kai Tegethoff als Stellvertreter im Umwelt- und Grünflächenausschuss benannt.
- Ratsherr Udo Sommerfeld wird anstelle von Ratsfrau Michaline Saxel als Stellvertreter im Umwelt- und Grünflächenausschuss benannt.
Wirtschaftsausschuss
- Anstelle von Ratsherrn Kai Tegethoff wird Ratsfrau Gisela Ohnesorge als Mitglied im Wirtschaftsausschuss benannt.
- Ratsherr Thomas Behrens wird anstelle von Ratsfrau Michaline Saxel als Stellvertreter im Wirtschaftsausschuss benannt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 71 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 16. November 2021 die Besetzung des Verwaltungsausschusses, des Ältestenrates und der Ausschüsse durch Beschluss festgestellt.
Zu 1.:
Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 6 i.V.m. § 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen Mitglieder des Verwaltungsausschusses, die sie benannt haben, abberufen und durch andere Mitglieder ersetzen.
Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Satz 1 NKomVG ist für Mitglieder des Verwaltungsausschusses jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestimmen. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten, kann sie nach § 75 Abs. 1 Satz 5 NKomVG eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter bestimmen. Dabei vertreten sich Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, gemäß § 75 Abs. 1 Satz 4 NKomVG untereinander.
Zu 2.:
Nach § 6 Abs. 1 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig (GO) kann ein Mitglied des Ältestenrates, das an einer Sitzung nicht teilnehmen kann, durch eine oder einen der beiden von seiner Fraktion oder Gruppe benannten Vertreterinnen oder Vertreter vertreten werden.
Nach § 6 Abs. 5 GO kann ein von den Fraktionen und Gruppen benanntes Mitglied des Ältestenrates von der Fraktion oder Gruppe, der es angehört, abberufen und durch ein anderes ersetzt werden. § 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG findet entsprechend Anwendung.
Zu 3.:
Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen Mitglieder in Ausschüssen, die sie benannt haben, abberufen und durch andere Ausschussmitglieder ersetzen.
Gemäß § 51 GO sind für Ratsmitglieder in Ausschüssen mit Beschlussrechten nach § 6 der Hauptsatzung Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu bestimmen. Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur mit einem Mitglied im Ausschuss vertreten, so kann sie eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter bestimmen (§ 76 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 75 Abs. 1 Sätze 3 bis 5 und § 45 GO).
Die Umbesetzungen im Verwaltungsausschuss, Ältestenrat und in den Ausschüssen stellt der Rat gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss fest.
Die Gruppe Die FRAKTION. – DIE LINKE., Volt und Die PARTEI hat mit Nachrichten vom
9. Juli 2024 und 20. August 2024 vor dem Hintergrund des Mandatsverzichts von Ratsherrn Kai Tegethoff und des Nachrückens von Ratsherrn Thomas Behrens in den Rat der Stadt Braunschweig die unter 1. bis 3. genannten, ihre Gruppe betreffenden Änderungen in der Besetzung des Verwaltungsausschusses, des Ältestenrates und der Ausschüsse mitgeteilt.
Die personellen Änderungen werden mit diesem Beschluss festgestellt.
