Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-24268-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – Die GRÜNEN vom 05.09.2024 (24-24268) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der Gebührenordnung im Straßenverkehr (GebOSt) werden für Amtshandlungen, einschließlich solcher im Sinne des § 6a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), Gebühren nach der GebOSt erhoben. Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührensätze ergeben sich aus dem Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr (Anlage zu § 1 GebOSt). Nach Gebühren-Nummer 265 der Anlage zu § 1 GebOSt wird für das Ausstellen eines Parkausweises für Bewohner eine Gebühr von 10,20 bis 30,70 € pro Jahr erhoben.

 

Zu Frage 1:

 

Die folgenden Verwaltungskosten fallen bei der Abteilung Bürgerangelegenheiten und bei den Bezirksgeschäftsstellen für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen pro Antrag an:

 

Online-Beantragung (5 Minuten): 5,43 Euro

 

Persönliche Beantragung (8 Minuten): 8,64 Euro

 

Die Verwaltungskosten beinhalten Personalkosten, Sachkosten und Gemeinkosten.
 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise