Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-24268-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwaltungskosten für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 01 Büro des Oberbürgermeisters; 0130 Referat Kommunikation; 0100 Steuerungsdienst; 0300 Rechtsreferat; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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zur Kenntnis
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05.09.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – Die GRÜNEN vom 05.09.2024 (24-24268) wird wie folgt Stellung genommen:
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der Gebührenordnung im Straßenverkehr (GebOSt) werden für Amtshandlungen, einschließlich solcher im Sinne des § 6a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), Gebühren nach der GebOSt erhoben. Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührensätze ergeben sich aus dem Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr (Anlage zu § 1 GebOSt). Nach Gebühren-Nummer 265 der Anlage zu § 1 GebOSt wird für das Ausstellen eines Parkausweises für Bewohner eine Gebühr von 10,20 bis 30,70 € pro Jahr erhoben.
Zu Frage 1:
Die folgenden Verwaltungskosten fallen bei der Abteilung Bürgerangelegenheiten und bei den Bezirksgeschäftsstellen für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen pro Antrag an:
Online-Beantragung (5 Minuten): 5,43 Euro
Persönliche Beantragung (8 Minuten): 8,64 Euro
Die Verwaltungskosten beinhalten Personalkosten, Sachkosten und Gemeinkosten.
