Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23997
Grunddaten
- Betreff:
-
Benutzungsordnung für Sportstätten der Stadt Braunschweig (BenO)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit; 40 Fachbereich Schule; 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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27.09.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die bislang gültige „Benutzungsordnung der Stadt Braunschweig“ für städtische Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräume vom 1. Januar 1985 legt Bedingungen zur Nutzung der genannten Liegenschaften fest. Gleichzeitig regelt die ebenso gültige „Hausordnung der Stadt Braunschweig“ für städtische Sportanlagen einschließlich der Sportheime gleichartige Tatbestände für die städtischen Sportaußenanlagen.
Um eine allgemein gültige Benutzungsordnung für alle Sportstätten der Stadt Braunschweig aufzustellen, werden die beiden genannten Ordnungen zukünftig in einer Benutzungsordnung zusammengeführt, die zudem inhaltlich auf einen aktuellen Stand gebracht wurde. Die Benutzungsordnung ist von der Benutzungsordnung für die außerschulische Benutzung von Schulräumen und Schulplätzen abzugrenzen, diese bezieht sich auf die klassischen Schulräume wie bspw. Aulen, Klassenzimmer oder Schulhöfe.
Im Rahmen einer verwaltungsinternen Abstimmung sowie einer interkommunalen Vergleichsbetrachtung wurden insbesondere u. a. auch folgende zusätzliche Aspekte berücksichtigt:
- das Führen von Assistenzhunden in den städtischen Sportstätten, welches bislang unberücksichtigt war, wird in die Benutzungsordnung aufgenommen,
- der Cannabis-Legalisierung wurde Rechnung getragen und der Konsum von Cannabis in den Sportstätten untersagt,
- Regelungen zur Vermeidung von übermäßiger Lärmentwicklung wurden integriert,
- Regelungen zum Anbringen von Werbung wurden getroffen.
Zusammenfassend wird mit dieser einheitlichen Benutzungsordnung für alle städtischen Sportstätten eine überarbeitete und zeitgemäße Grundlage zu deren Nutzung für eine Beschlussfassung vorgelegt.
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ergeben sich mit den geplanten Änderungen nicht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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413,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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17,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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12,1 kB
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