Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24210-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen über 2.000 €
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.09.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des FPDA am 5. September 2024 wurden zu der Vorlage die untenstehend aufgeführten Fragen gestellt, deren Beantwortung bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses zugesagt wurde. Diese sollen hiermit beantwortet werden:
Anlage 1: FB 67, lfd. Nr. 3:
„Ratsfrau Jalyschko merkt an, dass die Spende aus den USA nicht wie angekündigt in Höhe von glatt 25.000 € gespendet wurde (stattdessen in Dollar). Sie fragt, ob es sich um einen Irrtum des Spendenden handelt und ob die Verwaltung dem nachgegangen sei.“
Antwort:
Der Spendenantrag belief sich auf 25.000 $, was der Höchstgrenze der Stiftung für diese Förderung entspricht. Die „krumme“ Summe resultiert aus dem tagesaktuellen Umrechnungskurs.
Anlage 2: Ref. 0500, lfd. Nr. 1-3:
„Ratsherr Sommerfeld merkt an, dass der Zuwendungsgeber, der „Braunschweiger Fonds für Kinder und Jugendliche“ auch gleichzeitig der Zuwendungsempfänger ist, somit identisch ist. Er bittet um Aufklärung inwiefern dies möglich und richtig ist. Der Fonds sammele Spenden und leite sie weiter. Die Planung im laufenden Haushalt unter dem Produkt „Kinderarmut“ sei mit 0 € angesetzt. Er bittet um Erläuterung, wie dies sein kann.“
Antwort:
Beim Zuwendungsgeber „Braunschweiger Fonds für Kinder und Jugendliche“ wurde der Zuwendungsempfänger erstmalig in 2022 versehentlich um die Worte „…Fonds für…“ ergänzt. Dies ist sachlich nicht korrekt. Korrekt heißt der Zuwendungsempfänger in diesen Fällen immer „Braunschweiger Kinder und Jugendliche, Schulen und Kindertagesstätten“. Die Zweckbestimmung des Fonds ist seit Einführung der Datenbank 2011 unverändert.
Einen Haushaltsansatz gibt es zum Produkt „Kinderarmut“ nicht. Das Konto ist ein Treuhandkonto; kein städtisches Konto. Teilhaushalt 0500 geht mit den Aufwendungen in Vorleistung und rechnet zweimal jährlich mit der Stadtkasse ab, um den Teilhaushalt 0500 auszugleichen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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609,6 kB
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