Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 24-24352

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Sachverhalt

Sachverhalt:


In der Mitteilung (Vorlage 24-23247-01) vom 31.05.2024 wurde der Stadtbezirksrat über die Linden an der Grünewaldstraße informiert: Die unabhängige fachliche Prüfung der Linden seitens der Unteren Naturschutzbehörde hat ergeben, dass die Bäume aufgrund ihres Erscheinungsbildes keine Naturdenkmalwürdigkeit aufweisen.“

 

Dem BUND gegenüber hat sich die Untere Naturschutzbehörde am 09.04.2020 allerdings ganz anders geäert. Nach einer Prüfung der eingereichten Vorschläge habe man versucht, „eine Übersicht über das Ergebnis der Prüfung zu geben“, für die Kategorie „Baumreihen und Alleen“ sollte ein besonderes Verfahren gewählt werden:

Vorschläge, welche die UNB unter der Schutzkategorie ,Baumreihen und Alleen´ mittelfristig in einer eigenen Schutzgebiets-VO zusammenfassen möchte: Vorschlag 8 Platanen, Vorschlag 15 Lindenreihe ... Diese Lindenreihe wurde damals also durchaus als geeignet für eine Ausweisung als Naturdenkmal angesehen.

 

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

 

  1. Wie sind diese unterschiedlichen Bewertungen zu erklären oder gab es in der Zwischenzeit eine weitere „fachliche Prüfung“, die zu einer Neubewertung führte?

 

  1. Wann und durch wen wurden diese Beurteilungen vorgenommen, wie lauten die Ergebnisse und wie wurden sie begründet?

(Gerne auch nichtöffentlich)

 

  1. Wieso wurden die Gremien nicht vor der Entscheidung über die Varianten am Bahnübergang Grünewaldstrasse darüber informiert, dass „Vorschläge, welche die UNB unter der Schutzkategorie ,Baumreihen und Alleen´ mittelfristig in einer eigenen Schutzgebiets-VO zusammenfassen möchte: Vorschlag 8 Platanen, Vorschlag 15 Lindenreihe ...“ ?

 

Gez.

Jenzen
 

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