Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 24-24381
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Präventionskonzepten für Kinderschutz und Schutz vor sexualisierter Gewalt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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27.09.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Immer wieder werden Fälle von sexuellem, physischem oder psychischem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen bekannt – auch im Sport und in Sportvereinen. Befragungsergebnisse zu Erfahrungen mit grenzüberschreitendem Verhalten und sexualisierter Gewalt im Sport sind erschreckend. Auch in den Braunschweiger Sportvereinen hat es in der Vergangenheit bereits Fälle gegeben.
Wichtig ist, dass Sportvereine nicht erst dann reagieren, wenn in ihrer eigenen Organisation ein Fall auftritt, sondern bereits präventiv agieren. Daher wollen wir alle Braunschweiger Sportvereine dazu ermutigen, sich dem Thema Prävention und Kinderschutz aktiv zu stellen, um Strukturen zu schaffen, die mögliche Fälle verhindern können. Sportvereine können hier auch auf die Strukturen beim Landessportbund Niedersachsen (https://www.sportjugend-nds.de/jugendarbeit/schutz-vor-sex-gewalt-im-sport/schutzmassnahmen-in-sportvereinen) zurückgreifen.
Um den Braunschweiger Sportvereinen einen Anreiz zu geben, ein Präventionskonzept zu erarbeiten und Vertrauenspersonen auszubilden, wollen wir dieses Engagement nicht nur ideell, sondern auch finanziell unterstützen und somit fest in der Sportförderrichtlinie als Fördermöglichkeit festschreiben.
Im Unterkapitel 3.4 (Förderung der Vereinsentwicklung) soll dazu der zusätzliche Abschnitt 3.4.4 „Präventionskonzept für Kinderschutz und Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport“ angefügt werden:
3.4.4 „Präventionskonzept für Kinderschutz und Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport
Die Stadt Braunschweig kann den Braunschweiger Sportvereinen auf prüffähigen Antrag hin eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu 500,00 Euro gewähren für die feste Implementierung eines Präventionskonzeptes für Kinderschutz und Schutz vor sexualisierter Gewalt in die eigenen Vereinsstrukturen. Darauf aufbauend können weitere jährliche Förderoptionen in Höhe von jeweils bis zu 250,00 Euro für Braunschweiger Sportvereine erfolgen, sowohl
a) für die Förderung weiterer aufbauender Maßnahmen zur wiederkehrenden Sensibilisierung der Problematik sexualisierter und anderer Gewalt im Sport durch fachkundige externe Organisationen als auch
b) für die Benennung und Beschäftigung einer qualifiziert ausgebildeten Vertrauensperson für Kinderschutz im Ehren- oder Hauptamt.
