Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 24-24390

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In unserer Anfrage zur Flexibilisierung der Fachkraftquote in Pflegeheimen (DS.-Nr. 24-23704) hatten wir darauf hingewiesen, dass bereits im vergangenen Jahr durch die Heimaufsicht der Stadt Braunschweig sowie die Runde der Einrichtungsleitungen die Auslastung der Braunschweiger Pflegeheime erhoben wurde. Das Ergebnis dieser Bestandsaufnahme war, dass – vor allem aufgrund fehlenden Fachpersonals – die Fachkraftquote unter 90 % lag. Außerdem war durch die fehlende Refinanzierung der Zeitarbeit ein weiteres Absinken zu erwarten – welches eine Quote von rund 500 bis 600 freien Pflegeheimplätzen bedeutet, die unter diesen Umständen nicht belegt werden können.

Wir erhoben daraus die Forderung, eine mögliche Flexibilisierung der zurzeit auf 50 % festgeschriebenen Fachkraftquote zuzulassen. Gleichzeitig sollte die Verwaltung aufzeigen, welchen Spielraum zur Aufrechterhaltung des zahlenmäßigen Angebots an stationären Pflegeplätzen die Verwaltung sieht – unter anderem durch Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung nach § 4 (3) NuWGPersVO. Des Weiteren wurde die Verwaltung gebeten darzulegen, ob sie die sich aus der Ausnahmeregelung nach § 4 (3) NuWGPersVO ergebenden Handlungsoptionen nutzen wolle. Dazu könnte beispielsweise die Entwicklung eines Konzeptes „Braunschweiger Modell zur Flexibilisierung der Fachkraftquote“ in Zusammenarbeit mit unseren Pflegeeinrichtungen beitragen.

In ihrer Antwort betonte die Verwaltung, dass sowohl leistungsrechtlich (durch den Niedersächsischen Rahmenvertrag für vollstationäre Pflege) wie auch ordnungsrechtlich (durch die Möglichkeit der Ausnahmeregelung nach § 4 (3) NuWGPersVO) die Voraussetzungen für eine Flexibilisierung der Fachkraftquote schon jetzt vorlägen. Allerdings hätten bisher selbst die Einrichtungen, mit denen leistungsrechtlich in den jeweiligen Pflegesatzvereinbarungen bereits eine abgesenkte Fachkraftquote von bis zu 41 % (statt 50 %) vereinbart wurde, die zur Umsetzung erforderlichen Ausnahmegenehmigungen noch nicht beantragt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele der 30 stationären Einrichtungen in Braunschweig, mit denen leistungsrechtlich in den jeweiligen Pflegesatzvereinbarungen bereits eine abgesenkte Fachkraftquote von bis zu 41 % (statt 50 %) vereinbart wurde, haben die zur Umsetzung erforderliche Ausnahmegenehmigung inzwischen beantragt?

2. In wie vielen Fällen musste die Heimaufsicht angesichts der nicht einzuhaltenden Fachkraftquote einen Aufnahmestopp aussprechen?

3. Mit wie vielen Einrichtungen laufen derzeit Pflegesatzvereinbarungen, in denen die Flexibilisierung der Fachkraftquote eine Rolle spielt?  

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