Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 24-24394
Grunddaten
- Betreff:
-
Vermeidung von Insolvenzen im Bereich der Heimstrukturen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Beantwortung
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26.09.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Februar dieses Jahres meldete der NDR, dass in Oldenburg drei Seniorenheime Insolvenz anmelden mussten. Als Gründe wurden der Fachkräftemangel, strukturelle Probleme, ein massiver Sanierungsstau und hohe Energiekosten angegeben. Die Insolvenzverfahren seien wirtschaftlich alternativlos und juristisch unvermeidlich.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. spricht von einer sehr ernsten Lage. So schwere wirtschaftliche Zeiten hätten die Alten- und Pflegeheime noch nie erlebt, erläuterte der niedersächsische Landesgeschäftsstellenleiter Carsten Adenäuer. Die gesetzlichen Personalvorgaben zwängen die Einrichtungen, Zimmer still zu legen, wenn Personal fehle. Aktuelle Zahlen zu den Insolvenzen lägen derzeit weder dem Verband noch der Landesstatistik vor, doch die Rückmeldungen der Verbandsmitglieder seien besorgniserregend. Eine andere Zahl mache den Erdrutsch allerdings deutlich. So habe die durchschnittliche Auslastung von Alten- und Pflegeheimen in Niedersachsen im Jahr 2021 bei 87 % gelegen – und damit dramatisch schlecht. Mit weniger als rund 95 % Auslastung schreiben die Einrichtungen rote Zahlen und sind dauerhaft in ihrer Existenz bedroht.
Deutschlandweit steht die Befürchtung im Raum, dass diesen Wettbewerb nur große Konzerne bestehen könnten. Dies hätte zur Konsequenz, dass riesengroße Bettenburgen entstehen, weil sich alles andere nicht mehr rechnet. Deshalb liegt auch ein besonderer Akzent auf den Pflegesatzvereinbarungen, an denen maßgeblich Pflegekassen, Sozialhilfeträger und die Einrichtungen beteiligt sind.
Auch in Braunschweig wurde im Rahmen der Pflegekonferenz im April dieses Jahres deutlich, dass die Situation der Heime im Auge behalten werden muss. Fehlende Fachkräfte und die gesetzlichen Vorgaben beispielsweise zur Fachkraftquote führen auch in Braunschweig zu nicht belegten Betten und geringerer Auslastung einer Einrichtung als wirtschaftlich wünschenswert. Umso wichtiger wird es, dass die Verwaltung den Einrichtungen konstruktiv zur Seite steht und ihrerseits prüft, ob und welche rechtlichen Möglichkeiten unterstützend angewandt werden können. Um vor diesem Hintergrund die Versorgung Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger mit Pflegeheimplätzen nicht zu gefährden, erscheint eine angemessene Unterstützung in der Finanzierung der Einrichtungen – wie vom Gesetzgeber durchaus vorgesehen – durchaus zielführend. Die Kommune trifft hierfür mit den Einrichtungen im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen Vereinbarungen, die dann verpflichtend einzuhalten sind. So kann zum Beispiel gemäß § 84 SGB XI den Einrichtungen ein Risikozuschlag gewährt werden. Um diesen Risikozuschlag zu erhalten, muss im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen ein entsprechender Antrag gestellt werden. Hierfür gibt es ein Formblatt, das so genannte Kalkulationsblatt A2 der Niedersächsischen Pflegesatzkommission. Dieses Formblatt hat zur Beantragung des Risikozuschlags ein zusätzliches Feld in der Zeile 1.11 „Sonstiger Zuschlag“.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Bei wie vielen Braunschweiger Einrichtungen, die den Risikozuschlag beantragt haben, ist der Antrag in der beantragten oder einer abgesenkten Höhe positiv beschieden worden?
2. Wie lange dauert aktuell die Zeit zwischen Eingang der Pflegesatzkalkulation durch den Träger bis zur Rechtsgültigkeit der Vergütungsvereinbarung?
3. Welche Mehrkosten werden voraussichtlich für den anstehenden Doppelhaushalt im Vergleich zum Doppelhaushalt 2023/2024 durch die Gewährung des Risikozuschlags entstehen?
