Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 24-24288

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Auf Anfrage unserer Fraktion zum Schulausschuss am 19.04.2024 (DS 24-23473) hat die Fachverwaltung über den aktuellen Stand des im Jahr 2018 beschlossenen Ausbauplans Kommunale Schulsozialarbeit berichtet (DS 24-23473-01).

Der Antwort der Verwaltung zufolge sind zurzeit in 24 von 30 weiterführenden Schulen, die sich in kommunaler Verantwortung befinden, kommunale Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter im Einsatz. Erwartet werde, dass bis zum Abschluss des Schuljahres 2023 / 2024 in fünf zusätzlichen Schulen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter ihre Arbeit aufnehmen könnten. Dies bedeute, dass das ursprünglich für 2024 gesetzte Ziel erreicht werde. Bis zum Jahr 2025 wird der Ausbauplan laut Verwaltung abgeschlossen sein. Damit hätten alle weiterführenden Schulen in Braunschweig die Möglichkeit, mit der Kommunalen Schulsozialarbeit zusammenzuarbeiten.

Auch wenn die Betreuungsquote Schüler*innen / Schulsozialarbeiter*innen durchaus noch Luft nach oben hätte, nähert sich der Ausbauplan Kommunale Schulsozialarbeit zumindest an den weiterführenden Schulen also seinem erfolgreichen Abschluss!

Da nicht nur an den weiterführenden Schulen, sondern auch - zusammenhängend mit den viel geschilderten Folgen der Corona-Pandemie - an den Grundschulen in Braunschweig Bedarf für Kommunale Schulsozialarbeit der Stadt Braunschweig bestehen dürfte, halten wir es für sinnvoll, auch diesen Bedarf genauer zu untersuchen. Dabei sollten auch konkrete Zahlen bzgl. der bereits an manchen Braunschweiger Grundschulen vorhandenen Schulsozialarbeiter*innen des Landes Niedersachsen eruiert und dem Schulausschuss vorgestellt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Gibt es aus fachlicher Sicht an den Braunschweiger Grundschulen Bedarf für zusätzliche Kommunale Schulsozialarbeit?

2. Wenn Ja, um wie viele und welche Braunschweiger Grundschulen handelt es sich dabei nach fachlicher Einschätzung?

3. Inwieweit könnten Fördergelder aus dem (am 01.08.2024 begonnenen) Startchancenprogramm von Bund und Ländern für die Kommunale Schulsozialarbeit an Braunschweiger Grundschulen genutzt werden?   

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