Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-24333-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2025/2026 liegt wie bei der Planung vergangener Haushaltsentwürfe ein mehrstufiges verwaltungsinternes Abstimmungsverfahren zugrunde. Dieses endete mit der Veröffentlichung des verwaltungsintern abgestimmten Haushaltsentwurfs. Dieser wurde der Öffentlichkeit und den Ratsvertretern transparent dargelegt. So wurden die Eckdaten zum Haushaltsentwurf 2025/2026 in einer Pressekonferenz und in einem Gespräch mit den Ratsvertretern am 13. Mai 2024 vorgestellt. Die gezeigte Präsentation zum Haushaltsentwurf wurde anschließend öffentlich zur Verfügung gestellt. Über den finalen Haushaltsentwurf 2025/2026 wurde mit der Mitteilung außerhalb von Sitzungen (DS 24-23936) informiert.

 

Im Rahmen des verwaltungsinternen Haushaltsaufstellungsverfahren wurde an die angemeldeten Mehrbedarfe der Organisationseinheiten ein strenger Maßstab angelegt und zur Vermeidung von Überplanungen den Anmeldungen der Ist-Aufwand des Jahres 2023 gegenübergestellt und analysiert. Hierdurch kam es bereits zu einer erheblichen Absenkung gegenüber den geltend gemachten Mehrbedarfen.

 

Als Reaktion auf die stark angespannte Haushaltslage wurde auf Basis dieser reduzierten Mehrbedarfsanmeldungen zusätzlich eine pauschale Reduzierung in Höhe von 3 % auf die Aufwandsbudgets der Teilhauhalte vorgenommen, von der allein die Teilhaushalte der Fachbereiche 40, 51 und 37 ausgenommen wurden.

 

Im Ergebnis dieses Planungsverfahrens erhält jede Organisationseinheit jedoch mindestens einen Inflationsausgleich im Vergleich zum Ist-Aufwand 2023.

 

Im späteren Vollzug des Haushalts besteht insoweit Flexibilität, dass die Dezernatsleitungen im Rahmen ihrer Fachverantwortung die im Haushaltsentwurf vorläufig bestimmten Ansätze, denen die pauschalen Kürzungen zunächst zugeordnet wurden, unterjährig innerhalb der Budgets eigenverantwortlich anders zuordnen können.

 

Es wurde ebenfalls eine Priorisierung der Maßnahmen im Investitionsmanagement vorgenommen (s. u.a. Liste der Zukunftsprojekte (Ziffer 3.2.9.3) im Vorbericht zum Haushaltsentwurf 2025/2026).

 

Rechnerisch konnte in dem verwaltungsinternen Haushaltsaufstellungsverfahren dabei eine Ergebnisverbesserung von ca. 45 Mio. € erzielt werden (s. Präsentation zum Haushaltsentwurf 2025/2026). Die Aufgabenwahrnehmung ist durch die im Haushaltsplanentwurf vorgesehenen Ansätze sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung gewährleistet.


 

Dies vorausgeschickt wird die Anfrage der CDU Fraktion vom 4. September 2024 (DS 24-24333) wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1 und 2:

 

Im Vergleich der Teilhaushalte im Doppelhaushalt 2023/2024 zu den Teilhaushalten im Haushaltsentwurf 2025/2026 sind die Ansätze für die Aufwendungen im Ergebnishaushalt insgesamt angestiegen. Die Ausweitung konnte jedoch durch die o. g. verwaltungsinterne Vorgehensweise begrenzt und die Überplanung in den Budgets weiter abgebaut werden.

 

Ferner hat die Verwaltung Maßnahmen ergriffen um die Ertragskraft für die Jahre 2025 ff. zu erhöhen. Dies erfolgt insbesondere durch die Anhebung der Grundsteuer B.

 

Auf Planebene ergeben sich im Vergleich mit dem Ausgangsjahr 2024 in den Planjahren 2025 und/oder 2026 Aufwandsreduzierungen in mehreren Teilhaushalten (vgl. Anlage).

 

 

Zu Frage 3:

 

Der Entwurf des Doppelhaushalts 2025/2026 wird in allen Fachausschüssen vorberaten. Die Beratung der jeweiligen Teilhaushalte erfolgt im Rahmen der Vorberatung des Haushalts 2025/2026 in den entsprechenden Fachausschüssen beginnend am 25.09.2024. In den Fachausschusssitzungen werden der Haushaltsentwurf sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung und die politischen Anträge behandelt.

 

Im Übrigen stellen etwaige Beschlussvorlagen der Verwaltung für die (fachliche) Beratung in den politischen Gremien in der Regel auch die finanziellen Auswirkungen im Einzelnen dar.

 


 

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Anlagen

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