Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-24284-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Veröffentlichung von Einwohneranfragen auf der Mitreden-Plattform
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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17.09.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt zur Anfrage von Ratsfrau Andrea Hillner vom 26. August 2024 wie folgt Stellung:
In der Anfrage wird angeregt, die Antworten von Einwohneranfragen zukünftig auf der Homepage der Stadt Braunschweig – speziell auf der Plattform „mitreden“- zu veröffentlichen.
Die Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 14. November 2023 sieht im § 26 grundsätzlich nur eine mündliche Beantwortung von Einwohneranfragen im Rat der Stadt Braunschweig vor.
Schon durch das Instrument der Einwohneranfrage ist jedem Einwohner und jeder Einwohnerin die Möglichkeit gegeben, die Probleme und Bedürfnisse an städtische Gremien heranzutragen. Durch die Fragen an sich ist schon die Platzierung eines Themas in der Politik erfolgt. Eine Veröffentlichung auf der Plattform „mitreden“ könnte insofern hierzu keinen zusätzlichen Beitrag leisten.
Darüber hinaus wird über Ratsangelegenheiten auf einem eigens dafür geschaffenen Bereich innerhalb der Homepage der Stadt Braunschweig informiert. Es besteht die Möglichkeit, z. B. im Internet die Ratssitzung live zu verfolgen oder später als Aufzeichnung abzurufen. Dadurch wird es jeder und jedem Interessierten ermöglicht, sich über Inhalte der Ratssitzung und eben auch über Einwohneranfragen zu unterrichten. Es besteht also schon ein gut funktionierendes Instrument der Teilhabe am politischen Prozess für die breite Öffentlichkeit.
Die Einwohneranfrage ermöglicht es, aus einem Einzelinteresse heraus individuell formulierte Gremienanfragen zu einzelnen Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der Gemeinde zu stellen.
Während die Einwohnerfragestunde auf Basis der Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes eingeführt wurde, handelt sich bei der Plattform „mitreden“ um ein zusätzliches und freiwilliges Angebot. Mit der Plattform „mitreden“ ist die aktive Einbindung von Einwohnerinnen und Einwohnern in Prozesse angedacht. Hier wird die Möglichkeit gegeben, einen Prozess zu starten (Ideenplattform) oder aktiv in den
Prozess eingebunden (Bürgerbeteiligung) zu werden. Hierbei stehen nicht Einzelinteressen im Vordergrund, sondern es wird auf die Gruppe abgestellt. Daher ist z. B. bei der Ideenplattform ein Quorum vorgeschaltet.
Aus den dargelegten Unterschieden zwischen den Instrumenten „Einwohneranfragen“ und Plattform „mitreden“ ergibt sich, dass durch eine Veröffentlichung von Ratsangelegenheiten auf der Plattform „mitreden“ eine nicht zielführende Vermischung erfolgen würde.
