Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24324

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Dem im Sachverhalt beschriebenen Raumprogramm für die bauliche Erweiterung und die notwendigen Umwidmungen im Gymnasium Kleine Burg zur Herstellung der räumlichen Bedingungen für die Umsetzung des Abiturs nach 13 Schuljahren (G9) unter Berücksichtigung der geplanten dauerhaften 3,5-Zügigkeit und der Aufgabe und Integration der Außenstelle Leopoldstraße in den Hauptstandort der Schule wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

  1. Ausgangslage, Raumbedarf

Aufgrund der Wiedereinführung von G9 gibt es einen zusätzlichen Raumbedarf an den Gymnasien. Wegen des außerdem stadtweit steigenden Bedarfs an Gymnasialplätzen soll das Gymnasium Kleine Burg zu einem 3,5-zügigen Gymnasium ausgebaut werden. An den städtischen Gymnasien werden in den kommenden Schuljahren deutlich mehr Schülerinnen und Schüler (SuS) beschult werden müssen. Zum einen ist die Übergangsquote nach den

4. Klassen der Grundschulen zu den Gymnasien auf über 50 % gestiegen und es ist davon auszugehen, dass die Quote ähnlich hoch bleibt oder weiter steigt. Zum anderen tragen die deutlich geburtenstärkeren Jahrgänge, die Aufnahme von geflüchteten Kindern und Jugendlichen an den Braunschweiger Schulen und die voranschreitende Baugebietsentwicklung auch zu steigenden Schülerzahlen bei.

 

Bisher war für die Gymnasien Ricarda-Huch-Schule, Neue Oberschule und das Lessinggymnasium eine dauerhafte 5-Zügigkeit vorgesehen (s. Ds 17-05461). Die dafür erforderlichen baulichen Erweiterungen werden in den kommenden Jahren abgeschlossen werden können.

 

Durch die o.g. steigenden Schülerzahlen und die schulrechtliche Verpflichtung, ausreichende Schulplätze in den jeweiligen Schulformen des dreigliedrigen Schulsystems vorzuhalten, ist es erforderlich geworden, an weiteren Gymnasien eine Erhöhung der Zügigkeit einzurichten. Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und räumlichen Ressourcen der in Frage kommenden Schulen, ist die Entscheidung u. a. zugunsten des Gymnasiums Kleine Burg gefallen.

 

Unter Berücksichtigung der dargelegten Rahmenbedingungen und Entwicklungen wurde in Abstimmung mit der Schule ein Abgleich zwischen den Raumbedarfen und dem räumlichen Ist-Zustand auf der Grundlage des Standardraumprogramms für Gymnasien (s. Ds 20-12485-01) erarbeitet. Die für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Unterrichts erforderliche räumliche Erweiterung der Schule kann mit dem geplanten Erweiterungsbau und Umwidmungen im Bestand größtenteils gedeckt werden.

 

Das Gymnasium Kleine Burg führt neben den Sekundarbereichen I und II am Hauptstandort auch noch eine gymnasiale Oberstufe als Abteilung am Standort Leopoldstraße als besonde-res Angebot für Haupt- und Realschulabsolventinnen und -absolventen, die das Abitur erreichen wollen. Auch dort bestehen große räumliche Defizite, sodass auch dort Erweiterungen in erheblichem Umfang und die Sanierung des Schulgebäudes erforderlich sind.

 

Bei einer Zusammenführung beider schulischer Angebote an einem Schulstandort werden bei den Bedarfen an Räumen für den Unterricht, den Ganztagsbereich und die Verwaltung beträchtliche Synergieeffekte erzielt, sodass das Gesamtvolumen an erforderlicher Fläche bzw. die durch die für die erforderlichen Baumaßnahmen für die Erweiterung und Sanierung der Schule entstehenden Kosten reduziert werden könnten. Daher ist eine Zusammenlegung der Schule am Hauptstandort und eine bauliche Erweiterung in unmittelbarer Nähe dieses Standorts die wirtschaftlichere Lösung gegenüber der Beibehaltung und Ertüchtigung beider Standorte.

 

Zusätzlich zum Ausbau auf eine 3,5-Zügigkeit soll die Schule daher auch die für die Unterbringung der Abteilung Leopoldstraße erforderlichen Schulräume am Hauptstandort erhalten. Über die Nachnutzung des Außenstellenstandortes Leopoldstraße des Gymnasiums Kleine Burg inklusive der vorhandenen Sporthalle wird zu gegebener Zeit zu entscheiden sein.

Die schulsportlichen Bedarfe der Schule werden in verschiedenen Sporthallen im Stadtgebiet abgedeckt.

 

 

  1. Raumprogramm

 

Erweiterungsbau

 

In unmittelbarer Nähe zum Hauptstandort des Gymnasiums Kleine Burg (Kleine Burg 5-7) soll ein Erweiterungsgebäude für die Schule in den geplanten Stiftshöfen entstehen (s. Lageplan).

 

Erste Machbarkeitsuntersuchungen haben ergeben, dass das erforderliche Neubauvolumen von 3.066 (Nutzungsfläche) dort größtenteils abgebildet werden kann. Das Projekt umfasst u. a. die Schaffung von 16 Allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR), 3 großen Differenzierungsräumen, 3 Fachunterrichtsräumen (FUR) Biologie, Vorbereitungsraum Biologie, Sammlung Biologie, 3 FUR Physik, Vorbereitung Physik, Sammlung Physik, 3 FUR Chemie, Vorbereitung Chemie, Sammlung Chemie, Lager für Chemikalien, 3 FUR Kunst, Sammlung Kunst, FUR Darstellendes Spiel, Sammlung Darstellendes Spiel, 2 FUR Informatik (inkl. Laptop-Laderaum), Pflegeraum, Mensa, Küche mit Nebenräumen). Weitere WC-Anlagen und All Gender Toiletten für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte werden zusätzlich entstehen. Ein Lager für Außenspielgeräte soll als Gerätehaus auf dem Schulgelände errichtet werden.

 

Umwidmungen im Bestand

 

Die derzeitigen FUR der Schule verfügen nicht über die notwendigen Größen, sodass diese im Rahmen der Sanierung teilweise in AUR und Kursräume umgebaut werden sollen. Die dazugehörigen Sammlungsräume sollen ebenfalls zu AUR werden oder sollen andere Funktionen wie Büros erhalten bzw. können zur Erweiterung des zu kleinen Lehrerzimmers verwendet werden. Einige Räume sollen zu Ganztagsräumen umgebaut werden. Durch den geplanten Neubau einer Mensa mit Küche und Nebenräumen soll der derzeitige Mensabereich in den Stiftsherrenhäusern dem Ganztagsbereich zugeordnet werden. Die Umwidmungsfläche beträgt 1.714,56 m² (Nutzfläche).


Mit der Schule wurde abgestimmt, dass der im Rahmen des Raumprogramms geplante Raumtausch von Aula und FUR Musik (ehemalige Sporthalle) vorgezogen werden soll. Gleichzeitig soll durch Umbau der bisherigen Aulanebenräume ein zusätzlicher Unterrichtsraum entstehen. Durch den so gewonnenen Unterrichtsraum kann die räumlich sehr angespannte Lage der Schule bis zur Fertigstellung des Erweiterungsgebäudes erheblich verbessert werden. Diese vorgezogene Maßnahme soll mit vorhandenen Haushaltsmitteln im Schuljahr 2025/2026 erfolgen.

 

Bisher werden die ehemaligen Sporthallennebenräume als Lager oder zur Differenzierung genutzt. Auch die ehemalige Cafeteria, die neben der ehemaligen Sporthalle angeordnet ist, soll dem Aulabereich zugeschlagen und später als Foyer genutzt werden. Die Musiksammlung soll in anderen Räumen untergebracht werden.

 

In den Stiftsherrenhäusern sind bereits verschiedene Funktionen der Schule wie Schulso-

zialarbeit, Schülervertretung, Koordinatorenbüro etc. untergebracht. Im Rahmen der Zusammenlegung beider Abteilungen der Schule an einem Standort sollen die Büros teilweise neue Funktionen erhalten und entsprechend ausgestattet werden.

 

Die Büros im Verwaltungstrakt sollen beispielsweise folgende neue Funktionen erhalten: Die bisherige Lehrerbibliothek soll eine Tür zum Flur erhalten und soll Büro für eine zusätzliche Schulverwaltungskraft werden. Zusätzliche Koordinatoren sollen im bisherigen Besprechungsraum untergebracht werden. Der Besprechungsraum soll in den Stiftsherrenhäusern angesiedelt werden. Einige Arbeitsplätze für Lehrkräfte werden einzelnen Büros neu zugeordnet.

 

 

  1. Kosten und Finanzierung

 

r die Erweiterung des Gymnasiums Kleine Burg wird ein grober Kostenahmen von rd.

33,23 Mio. € angenommen. Darin enthalten sind Kosten für die entsprechende Baufeldfreiräumung.

 

Im Entwurf zum Doppelhaushalt 2025/2026 bzw. zum IP 2024 2029 sind bei dem Projekt 4E.210471 Erweiterungsbau Gy Kleine Burg folgende Jahresraten (einschl. der Kosten für die Aufgabe der Abt. Leopoldstraße) eingeplant:

 

Gesamtkosten in T €

2024

2025

2026

2027

2028

2029

Restbedarf ab 2030

33.230,0

 

3.630,0

5.000,0

15.000,0

9.600,0

 

 

 

Darüber hinaus sind im Haushaltsplanentwurf 2025 ff./IP 2024 2029 unter dem Projekt

FB 20: Global Ankauf von Grundst. (5S.210008)“ Haushaltmittel in Höhe von rd.

4, 67 Mio. €r den Grundstückskauf für das Jahr 2025 eingeplant worden.

 

In Folge des Erweiterungsneubaus ist auch eine sich anschließende Sanierung (einschl. der dargestellten räumlichen Umwidmungen im Bestand) des Bestandsgebäudes vorzunehmen. Die Kosten und damit auch die dafür zur Verfügung zu stellenden Haushaltsmittel werden derzeit verwaltungsseitig verifiziert und sind zu gegebener Zeit in den künftigen Haushalten einzuplanen.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise