Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-24377

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Hintergrund

Im Rahmen der Beschlussfassung über die Ausbauplanung des Feuerbrunnens (Drs.-Nr. 24-23835) hatte der Stadtbezirksrat um eine Regelung der Parksituation im Nachgang gebeten. In der Bürgerinfo war seitens der Bürgerinnen und Bürger von Parkplatzproblemen und Verkehrsbehinderungen berichtet worden.

 

Geplante Parkplatzmarkierungen

Die Verwaltung beabsichtigt, die in der Anlage erkennbaren Markierungen der Parkplätze verkehrsrechtlich anzuordnen und nach Fertigstellung der Straßenbauarbeiten markieren zu lassen. Die Markierung zielt darauf ab, die Parkraumsituation zu optimieren und gleichzeitig die Durchfahrtsbreiten insbesondere für die Sicherung des zweiten Rettungswegs und für landwirtschaftliche Fahrzeuge in den betroffenen Straßenzügen zu gewährleisten.

 

Innerhalb der Parkverbotszone dürfen Fahrzeuge nur auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden. Diese Parkplätze werden klar durch Markierungen ausgewiesen, um eine geregelte Parkordnung sicherzustellen.

 

Das Parken außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen ist dann untersagt.

 

Bei der Anordnung der Parkplätze innerhalb der Parkverbotszone wurden mehrere wichtige Kriterien berücksichtigt:

 

  • Die Parkplätze wurden so positioniert, dass sie nicht in unmittelbarer Nähe und gegenüber von Zufahrten angeordnet sind. Dies verhindert, dass Zugänge zu Grundstücken und Garagen blockiert werden und gewährleistet, dass Anwohnerinnen und Anwohner ihre Zufahrten problemlos nutzen können, ohne durch parkende Autos behindert zu werden.

 

  • Weiterhin wurde darauf geachtet, dass Parkplätze nicht in Bereichen platziert werden, die als Bewegungsflächen für die Feuerwehr vorgesehen sind. Diese müssen frei von parkenden Autos gehalten werden, damit im Notfall die Feuerwehr ungehindert ihre Fahrzeuge darauf abstellen und Geräte für die Brandbekämpfung bereitstellen kann.

 

  • Da im Straßenzug Feuerbrunnen/Kirchblick landwirtschaftliche Fahrzeuge unterwegs sind, wurde darauf geachtet, dass eine ausreichend verbleibende Durchfahrtsbreite von 4 m gewährleistet ist.

 

  • In der Nähe der Kirche wird zudem ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung ausgewiesen, um deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern.

 

In der Parkverbotszone in den Straßenzügen Feuerbrunnen/Kirchblick werden 17 gekennzeichnete Parkplätze und ein Behindertenparkplatz angeordnet.

 

In der Sitzung wird ein Vertreter der Verwaltung anwesend sein und es besteht die Möglichkeit zur Diskussion o.a. Vorschläge.

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Anlagen

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