Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24320

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Dem Haushaltsplanentwurf für den Doppelhaushalt 2025 / 2026 wird unter Berücksichtigung der sich aus den Anlagen 1 - 3 ergebenden Änderungsanträge zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Auf Grundlage des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfs des Doppelhaushaltsplans
2025 / 2026 haben die Fraktionen und Stadtbezirksräte Anfragen und Anregungen sowie finanzwirksame und finanzunwirksame Änderungsanträge gestellt. Parallel dazu hat die Verwaltung erforderliche Ansatzkorrekturen ermittelt.

 

In die Zuständigkeit des Schulausschusses fallen Anfragen/Anregungen und finanzwirksame Änderungsanträge. Schulpolitische finanzunwirksame Anträge wurden nicht gestellt.

 

Zur Beschlussfassung sind die vorliegenden Änderungsanträge wie folgt zusammengefasst.


 

 Politische Anträge
 

Anlage 1: Anfragen/Anregungen der Fraktionen und Stadtbezirksräte

 

Anlage 2: Finanzwirksame Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte

 
Stellenplananträge werden abweichend zu den vergangenen Jahren einheitlich nur im
FPDA behandelt.
 

 Verwaltungsanträge
 

Anlage 3: Finanzwirksame Ansatzveränderungen der Verwaltung

 

Ergänzend schlägt die Verwaltung im Rahmen notwendiger Einsparbemühungen vor, die Mittel für den Nachhaltigkeitspreis nicht mehr fortzuschreiben. Es handelt sich um eine freiwillige, zusätzliche Aufgabe, die für den reinen Schulbetrieb nicht erforderlich ist.
Vor dem Hintergrund der äußerst angespannten Haushaltssituation sind diese Mittel (230.000 €) bereits nicht mehr im HH-Planentwurf des Fachbereichs Schule (siehe Sachkontenübersicht - Veranstaltungen, Seite 537 HH-Planentwurf) enthalten.
 

 

 

Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung

haben Änderungen der Produkterträge und -aufwendungen zur Folge. Aus technischen

Gründen sind die Auswirkungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat ermittelbar.

Die Darstellung der endgültigen Produkt-Planbeträge erfolgt daher erst mit der

Endausfertigung des Doppelhaushaltsplans 2025 / 2026.

 

Nach aktuellem Stand sind für den Fachbereich 40 Haushaltsreste im Ergebnishaushalt und im Investitionsmanagement in Höhe von 1.020.048 € von 2023 auf 2024 zur Abwicklung von Geschäftsvorfällen übertragen worden. Hierbei handelt es sich um die als vorrangig dargestellten Bedarfe. Diese Haushaltsmittel sind bereits für die Aufgabenerfüllung in Anspruch genommen worden.

 

Die abschließende Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2025 / 2026 ist in der Ratssitzung am 17. Dezember 2024 vorgesehen.

 

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