Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 24-24410
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungen der Regeln in der Kindertagespflege beim Übergang von Kindertagespflege in Kindertagesstätten und bei der Eingewöhnungszeit / Aufnahme in die TO der Sitzung des JHA am 1. Oktober 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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01.10.2024
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Beschlussvorschlag
Zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses (JHA) am 01.10.2024 bitten wir um die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes (TOP) „Änderungen der Regeln in der Kindertagespflege beim Übergang von Kindertagespflege in Kindertagesstätten und bei der Eingewöhnungszeit“ gemäß § 49 (2) der Geschäftsordnung vom 16. November 2021 (für den Rat, den VA, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt BS).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Wir bitten um die Aufnahme dieses TOP, um insbesondere für Klarheit in 2 Punkten zu sorgen, die derzeit zu großer Unruhe bei vielen Kindertagespflegepersonen und einigen Eltern führen:
1. Laut Aussagen vieler Kindertagespflegepersonen war es bis vor Kurzem üblich, dass der Wechsel von der Kindertagespflege zur Kindertagesstätte nach Vollendung des 3. Lebensjahres in der Regel zum Beginn des neuen Kindergartenjahres erfolgt. Eine E-Mail des Jugendamtes sowie Anrufe des Jugendamtes bei einigen Eltern und Kindertagespflegepersonen deuten darauf hin, dass in Zukunft beabsichtigt ist, dass ein Wechsel spätestens nach 3 Monaten, also auch unterjährig zu erfolgen hat. Dies soll unabhängig vom Willen der Eltern geschehen.
2. Bisher war es üblich, dass nicht generell eine verkürzte Eingewöhnungszeit bei Aufnahme eines Kindes nachgewiesen werden musste. Entspricht es den Tatsachen, dass das in Zukunft so verlangt wird und demzufolge während dieser Zeit nur die tatsächlich geleisteten Betreuungsstunden bezahlt werden? Was ist mit Kindertagespflegepersonen, die die Eingewöhnungszeit anders regeln, z. B. vor dem eigentlichen Betreuungsbeginn mit Elternbesuchen?
Es gibt eine große Unruhe unter Kindertagespflegepersonen und Eltern, die durch eine Info-Mail des Jugendamtes an die Kindertagespflegepersonen sowie darauffolgende Anrufe des Jugendamtes bei einigen Kindertagespflegepersonen hervorgerufen wurde. Dabei wurde auf eine verschärfte Kontrolle insbesondere in den oben aufgeführten 2 Punkten und Bedarfsnachweise für Betreuungszeiten hingewiesen. Hintergrund ist wahrscheinlich u. a., dass vorübergehend freie Kapazitäten in Kindertagesstätten vorhanden sind - aber das ist eben mit großer Sicherheit nur vorübergehend. Die meisten Kindertagespflegepersonen üben ihre Tätigkeit inzwischen beruflich aus und brauchen Planungssicherheit. Wir sollten sie daher so absichern, dass sie nicht in größerer Zahl abspringen, denn wir werden die Kindertagespflege auch weiterhin brauchen. Darum ist es wichtig, Klarheit zu schaffen, wie bei der Platzsicherung und der Finanzierung weiter vorgegangen werden soll. Insbesondere Änderungen beim bisherigen Prozedere müssen klar kommuniziert und eigentlich auch vom JHA beschlossen werden.
