Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-23887-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewegungsräume im Nördlichen Ringgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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zur Kenntnis
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26.09.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 03.06.2024 (24-23887) wird wie folgt Stellung genommen:
Das Ringgleis führt innerhalb des Abschnitts Nordbahnhof/ Geysostraße bis Bienroder Weg unmittelbar durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans HA 135. Den textlichen Festsetzungen ist u.a. zu entnehmen, dass in Ost-West-Richtung der sogenannte Ringgleisweg anzulegen ist (vgl. Textliche Festsetzungen, V, 1., 1.3). Auch gibt es hier die Festlegung für den neu hergestellten Jugendspielbereich. Aus diesem Grund ist die Feststellung, das Ringgleis gehöre nicht zum Baugebiet „Nördliches Ringgebiet“, für die Verwaltung nicht nachvollziehbar. Es gibt über den B-Plan eine direkte Bezugnahme auf diesen angrenzenden Bereich am Ringgleis. Darüber hinaus konnte auch aus anderen Verpflichtungen heraus ein weiterer Spielplatz östlich der Geysostraße angelegt werden. Direkt am Ringgleis gelegen befinden sich explizit im Nordpark damit eine Vielfalt an attraktiven, niederschwelligen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten (z.B. Calisthenics, Bouldern, Basketball, Tischtennis sowie ein Pumptrack). Losgelöst davon besitzt das gesamte Ringgleis als Freizeitweg einen hohen Aufforderungscharakter abseits der Straßen aktiv zu sein und erschließt Bildungs- und Kultureinrichtungen, nahe gelegene Vereinssportstätten wie zum Beispiel die Sportanlagen am Bienroder Weg sowie weitere Veranstaltungsbereiche.
Im Geltungsbereich des B-Plans „Jütenring“ (HA 137) entsteht eine 600 m² große öffentliche Grünfläche. Gemäß städtebaulichem Vertrag zum B-Plan „Jütenring“ verpflichtet sich die Nibelungen-Wohnbau (NiWo) zudem, nördlich der Wodanstraße einen Kinderspielplatz in einer Größe von ca. 730 m² herzustellen (vgl. DS 24-23856-01). Darüber hinaus sind bisher keine Sport- und Bewegungsflächen innerhalb der 600 m² großen Grünfläche geplant.
Der Bebauungsplan HA 145 „Taubenstraße“ sieht unter anderem die geplanten Grünflächen 3 und 4 als Parkanlagen mit der Zweckbestimmung Kinderspiel vor. Zur Umsetzung hat sich die NiWo verpflichtet (vgl. DS 24-23856-01). Ein eher sportlich orientierter Bewegungsraum, der auch von älteren Zielgruppen genutzt werden könnte, ist hier nicht vorgesehen. Ein entsprechender Gestaltungsplan der Grünflächen 3 und 4 wird dem Stadtbezirk zu einem späteren Zeitpunkt zwecks Zustimmung wie üblich vorgelegt werden.
