Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24401

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

"Dem Entwurf der Teilhaushalte und dem Investitionsprogramm 2024 - 2029 der Teilhaushalte

 

- Fachbereich 60 Bauordnung und Zentrale Vergabestelle

- Fachbereich 61 Stadtplanung und Geoinformation

- Referat 0600 Baureferat

- Referat 0610 Stadtbild und Denkmalpflege

 

wird unter Berücksichtigung der zu den Anträgen der Ratsfraktionen/-gruppen und der Stadtbezirksräte sowie den Ansatzveränderungen der Verwaltung gefassten Beschlüsse zugestimmt. Die in den beigefügten Anlagen aufgeführten Anträge werden hiermit zur Beratung für die Haushaltslesung des Rates überwiesen."

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Fachausschussunterlagen

Die Entwürfe zum Haushaltsplan 2025/2026 / Investitionsprogramm 2024 - 2029 sind dem Rat vorgelegt worden. Die abschließende Beratung soll in der Sitzung des Rates am 17.12.2024 erfolgen. Zur Vorbereitung dieser Sitzung sind die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum Haushalt in den Fachausschüssen zu behandeln.

 

Die in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Planung und Hochbau fallenden Anträge und Vorschläge sind in den anliegenden Listen zusammengestellt bzw. als Anlagen beigefügt und werden hiermit zur Beratung vorgelegt.

 

Produktergebnisse

Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung haben Änderungen der Produkterträge und -aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind die Auswirkungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat ermittelbar. Die Darstellung der endgültigen Produkt-Planbeträge erfolgt daher mit der Endausfertigung des Doppelhaushaltsplans 2025/2026.

 

Haushaltsreste

Nach aktuellem Stand sind für den Fachbereich 06 Haushaltsreste im Ergebnishaushalt und im Investitionsmanagement in Höhe von 80.000 €, für den Fachbereich 60 in Höhe von 19.683,50 € und für den Fachbereich 61 in Höhe von 500.000 € von 2023 auf 2024 zur Abwicklung von Geschäftsvorfällen übertragen worden.

Hierbei handelt es sich um die als vorrangig dargestellten Bedarfe. Dies berücksichtigend ist davon auszugehen, dass diese Haushaltsmittel auch bereits in Anspruch genommen worden sind.

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Erläuterungen und Hinweise