Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-24352-01
Grunddaten
- Betreff:
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Linden an der Grünewaldstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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01.10.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Vorbemerkung: Wie die Verwaltung bereits in den Mitteilungen 24-22892-01 sowie 24-23247-01 ausgeführt hat, wurde mit dem Beschluss des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben vom 28. September 2023, durch den die Verwaltung beauftragt wurde, die Planung der Variante 1 als Vorzugsvariante weiter voranzutreiben, die politische Entscheidung, die Lindenreihe in der Grünewaldstraße nicht zu erhalten, bereits getroffen, so dass eine Prüfung einer Unterschutzstellung der Lindenreihe obsolet ist.
Dies vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Zu 1 und 2:
Unterschiedliche fachliche Bewertungen der Unteren Naturschutzbehörde zur Naturdenkmalwürdigkeit der Lindenreihe in der Grünewaldstraße sind nicht erfolgt.
Mit Schreiben vom 9. April 2020 wurde dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mitgeteilt, dass die Untere Naturschutzbehörde die vorgeschlagenen Alleen mittelfristig im Rahmen einer eigenständigen Schutzgebietsverordnung, welche spezifisch Baumreihen und Alleen betrifft, zusammenfassen möchte. Die betroffenen Alleen sollten nicht im Rahmen der seinerzeit im Verfahren befindlichen Naturdenkmalsammelverordnung-Bäume als Naturdenkmäler ausgewiesen werden.
Bei der o. g. Mitteilung handelte es sich um eine perspektivische Überlegung, die keine Aussage zu der geeigneten Schutzkategorie enthielt. Eine fachliche Beurteilung der Schutzwürdigkeit der einzelnen vorgeschlagenen Alleen als Naturdenkmal oder geschützter Landschaftsbestandteil erfolgte zum damaligen Zeitpunkt nicht.
Die fachliche Prüfung der Lindenallee als Naturdenkmal erfolgte aufgrund der Anfrage 24-23247 im April 2024 durch die Untere Naturschutzbehörde. Die Ergebnisse der Prüfung sowie die Begründung wurden im Rahmen der Beantwortung der Anfrage 24-23247-01 dargestellt.
Zu 3:
Die 2020 vom BUND eingereichten Vorschläge sind zum damaligen Zeitpunkt von der Unteren Naturschutzbehörde lediglich zur Überprüfung aufgenommen worden. Da die Überprüfung und Planung zu einer eigenen Schutzgebietsverordnung für Baumreihen und Alleen noch nicht erfolgt ist, bestand kein Anlass zu einer Information der Gremien.
