Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-24390-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu der Anfrage der CDU-Fraktion (DS 24-24390) vom 13.09.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

Es hat noch immer keine der Einrichtungen eine Ausnahmegenehmigung beantragt.

 

Zu Frage 2:
Seit Ende 2022 wurden zwei Aufnahmestopps ausgesprochen, die beide nicht mehr bestehen. Der eine wurde bereits innerhalb von sechs Wochen, der zweite innerhalb von sechs Monaten widerrufen. Für die eine Einrichtung gilt lediglich noch eine Belegungsobergrenze. Auch diese soll aufgehoben werden, sofern sich in einer bereits terminierten Heimnachschau bestätigt, dass die dieser zugrundeliegenden Mängel inzwischen behoben wurden.

 

Zu Frage 3:
Die Flexibilisierung der Fachkraftquote spielt bei allen Pflegesatzvereinbarungen eine Rolle, die auch eine Flexibilisierung der Fachkraftquote beantragt haben. Es gibt aber weiterhin Einrichtungen, bei denen an der Fachkraftquote von 50% festgehalten werden soll und die aus diversen Gründen keine Flexibilisierung beantragen. In den in diesem Jahr bereits abgeschlossenen 22 Verhandlungen haben neun Einrichtungen eine Flexibilisierung beantragt und erhalten, 13 Einrichtungen wollten an einer Fachkraftquote von 50% festhalten. Von den neun Einrichtungen mit Flexibilisierung haben zwei Einrichtungen dann trotzdem mehr als 50% auf die Mindestpersonalschlüssel beantragt und erhalten.
 

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