Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-24394-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Vermeidung von Insolvenzen im Bereich der Heimstrukturen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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26.09.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der CDU-Fraktion (DS 24-24394) vom 13.09.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Bei dem hier genannten Risikozuschlag handelt es sich wahrscheinlich um den im § 84 SGB XI formulierten Anspruch der Berücksichtigung einer angemessenen Vergütung des Unternehmerrisikos in den Pflegesätzen. Tritt dieses kalkulierte Risiko in der Folge nicht ein, handelt es sich dann hierbei um den Unternehmergewinn. Diese Wagnis- und Risikozuschläge werden angesetzt für z.B. unerwartete Leerstände (=Auslastung) oder unerwartete plötzliche Kostensteigerungen. In den Vorjahren wurde die Auslastungsquote als Steuerungselement angesehen.
In Braunschweig werden in den Verhandlungen Zuschläge an unterschiedlichen Stellen gewährt, zum einen in dem Kalkulationsblatt A2 unter dem Punkt „Sonstiger Zuschlag“ oder in dem Kalkulationsblatt A4 unter den sogenannten „Indirekten Personalkosten“. Dabei handelt es sich um Positionen, die in der Verhandlung nicht erläutert und nachgewiesen werden. Das Risiko der Auslastung der Einrichtungen wurde bereits durch die Möglichkeit der Absenkung der Auslastung von 98% auf 90% berücksichtigt. Die beantragte, nachgewiesene und vereinbarte Auslastung beträgt mittlerweile in BS durchschnittlich nur noch 94,89 %.
Den Anspruch auf einen pauschalen, prozentualen Zuschlag hat das Bundessozialgericht in seinen Entscheidungen von 2019 und zuletzt 2023 abgelehnt.
Laut BSG ist eine pauschale Abgeltung über Prozente nicht möglich. Vielmehr soll sich das Unternehmerrisiko/der Unternehmergewinn an den individuellen Wagnissen der jeweiligen Pflegeinrichtung nach den Umständen und der konkreten betrieblichen Ausgestaltung richten. Im Folgejahr wären die Jahresergebnisse und die real eingetretenen Wagnisse/Risiken nachzuweisen und für eine Folgevereinbarung neu zu bewerten.
Ferner ist die Position 1.11 des Kalkulationsblattes A2 nicht ausschließlich für einen Unternehmerzuschlag/Unternehmergewinn, sondern für diverse sogenannte „Sonstige Zuschläge“ vorgesehen. So wurde zum Beispiel in einer Vielzahl der letzten Verhandlungen in dieser Position die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie aufgeführt.
Zudem sind in Braunschweig an der Findung von Kostenansätzen im Regelfall mindestens 4 Kostenträger, vertreten durch mindestens 3 Verhandler (Pflegekassen, Sozialhilfeträger), zu beteiligen. Entscheidungen der Kostenträger werden mehrheitlich getroffen und bedürfen eines Abstimmungsverfahrens untereinander.
Wie vorab ausgeführt, werden bestimmte Risiken bereits über eine abgesenkte Auslastung oder über andere Positionen in der Kalkulation abgedeckt. Das ist seit Jahren geübte Praxis. Daher werden vereinzelt Anträge über die Position 1.11 der Anlage A2, in dem meisten Fällen jedoch über eine Berücksichtigung von ungeprüften Zuschlägen über die pauschalen Ansätze der Anlage A4 eingestellt.
Eine zahlenmäßige Auswertung liegt nicht vor und wäre aus den genannten Gründen (enthält andere Zuschläge, Abgeltung über A4) auch nicht aussagekräftig.
Zu Frage 2:
Die Verhandlungsdauer und die Dauer eines Unterschriftenverfahrens sind sehr unterschiedlich und liegen ursächlich nicht zwingend immer an den Kostenträgern. Die Verhandlungsdauer der Pflegesatzverhandlungen ist abhängig von der Vorlage von Nachweisen, die den Kostenträgern nur sehr begrenzt von den Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Im Unterschriftenverfahren sind bis zu 6 Unterschriften in Schriftform einzuholen. Festzuhalten ist aber, dass in 26 von zuletzt 32 geführten Verhandlungen bereits ein Angebot der Kostenträger innerhalb der ersten 5 Wochen nach Aufforderung vorlag. Abgesehen davon erscheint hier vielmehr wichtiger, dass in 29 der 32 Verhandlungen die Pflegesätze zum beantragten Termin, wenn auch vereinzelt rückwirkend, umgesetzt wurden.
Zu Frage 3:
Aus den o.g. Gründen sind keine Mehrkosten für ein Unternehmerrisiko/einen Unternehmergewinn für den Doppelhaushalt prognostiziert.
