Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24470

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 13.07.2024 vorbehaltlich des Beschlusses und der Genehmigung des Haushaltes 2025/2026 zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten - einschl. der Eigenleistung des Referates Hochbau

und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes - werden aufgrund der Kostenberechnung vom

18.09.2024 auf 43.805.200 € festgestellt.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 4 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.

 

 

2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens

Aufgrund der Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Schuljahren (G9) gibt es einen zusätzlichen Raumbedarf an den Gymnasien. Um diesem entgegenzuwirken, wurde das Standardraumprogramm für Gymnasien entwickelt, welches der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 17.03.2020 beschlossen hat (s. Ds. 20-12485-01). Auf Grundlage dieses Standardraumprogramms wurde in Abstimmung mit der Schule ein Abgleich zwischen den Raumbedarfen und dem räumlichen Ist-Zustand erarbeitet. Die räumliche Unterversorgung der Schule, die auch in Zukunft 4-zügig geführt werden soll, kann durch einen Erweiterungsbau, räumliche Umwidmungen im Bestand sowie der parallel stattfindenden Sanierung der Schule weitgehend gedeckt werden.

 

 

3. Angaben zum Raumprogramm

Grundlage für das Raumprogramm ist das vom Verwaltungsausschuss am 17.03.2020 beschlossene „Standardraumprogramm für Gymnasien“ (20-12485) und das am 14.12.2021 beschlossene „Raumprogramm zur Herstellung der räumlichen Bedingungen für die Umsetzung des Abiturs nach 13 Schuljahren (G9) und Sanierung“ (21-17448) des Gymnasium Martino-Katharineum.

 

 

4. Erläuterungen zur Planung

Das Gesamtprojekt besteht am Hauptstandort aus den Teilprojekten Erweiterungsneubau, Sanierung Altgebäude, Aula/Sporthalle, Forum-Gebäude, Tiefbauarbeiten und Schulhofsanierung sowie temporärer Ausweichquartiere während der Sanierung.

Der Erweiterungsneubau zur Aufnahme der naturwissenschaftlichen Fachunterrichtsräume wird mit einer über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehenden Gebäudehülle und einer hybriden Primärstruktur aus Stahlbeton und Holzständerbauweise ausgeführt. Innovative intensive und extensive Begrünungskonzepte finden vor der Fassade und auf dem Dach in Form von rankender vertikaler Begrünung und Dachbegrünung Anwendung.

Die Sanierung des Altgebäudes umfasst Neustrukturierungen der Verwaltung und ehemaligen Fachunterrichtsräume, WC-Anlagen sowie Integration zweier Aufzugsanlagen und zweier Plattformlifte. Eine bauphysikalische, brandschutztechnische und in Teilen

inklusionstechnische Sanierung aller Geschossdecken, Kellerwände, Boden-, Decken- und Wandbeläge sowie Komplettaustausch der Beleuchtung und Elektroinstallationen. Fenster und Türen werden inklusive Maßnahmen zur Raumakustik und Inklusion berücksichtigt.

 

 

5. Techniken für regenerative Energien

Um das Ziel der Nachhaltigkeit und zukünftige CO2-Neutralität ab 2030 zu erreichen (IKSK 2.0), wurden alle technischen Möglichkeiten (z. B. Fassadenbegrünung, Photovoltaik, urbanes Grün, Regenwassernutzung) dazu geprüft und bewertet.

Als Ergebnis und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Möglichkeiten wird eine trog- und bodengebundenen Grünfassade in extensiver und intensiver Ausführung für den Erweiterungsneubau geplant. Das Dach wird neben vollflächiger Photovoltaikanlage ebenfalls extensiv begrünt. Eine Regenwassernutzung versorgt WC-Anlagen und die umfassenden Grünstrukturen des Erweiterungsneubaus.

Die Versorgung der Liegenschaft erfolgt weiterhin mit Fernwärme als Primärenergieträger. Der Effizienzhaus 40 Standard wird eingehalten.

 

 

6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

Das Projekt wurde in Absprache mit dem Behindertenbeirat fortwährend weiterentwickelt und vorgestellt. Zur barrierefreien Erschließung wird je eine geschossübergreifende Aufzugsanlage im Gebäudeteil Südflügel und Aula/Sporthalle und je ein Plattformlift im Übergang zwischen Südflügel und Altbau und in der Aula/Sporthalle zu den Umkleiden vorgesehen.

Barrierefreie WC-Anlagen sind in inklusive Unisextoilettenanlagen integriert.

Die Schulhofanlage wird mit Orientierungs- und Leitsystemen ausgestattet, die auf barrierefreie Zugänge verweisen. Innerhalb des Gebäudes werden taktile Beschilderungen und Leitsysteme angebracht, die sowohl Braille- als auch Pyramidenschrift berücksichtigen.

 

 

7. Kosten

Auf Grund der Kostenberechnung vom 18.09.2024 ergeben sich Gesamtkosten,

inkl. Indizierung bis 2026, von insgesamt 43.805.200 €.

Einzelheiten sind den Anlagen 1 bis 6 zu entnehmen.

 

 

8. Bauzeit

Die Maßnahme soll ab 2025, in mehreren Bauabschnitten, durchgeführt werden.

 

 

9. Finanzierung

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Im Haushaltsplan 2024 sind bei dem Projekt Gy MK/Erweiterung G8/G9 und Sanierung

2. BA (4E.210377) kassenwirksame Haushaltsmittel i. H. v. 6,8 Mio. € veranschlagt sowie folgende Verpflichtungsermächtigungen (VE) eingeplant:

 

VE zu Lasten 2025: 3.075.000 €, zu Lasten 2026: 2.000.000 €, zu Lasten 2027: 1.407.100 €.

 

Im Investitionsprogramm (IP) 2022 – 2027 sind folgende Jahresraten eingeplant:

 

Gesamtkosten in T €

bis 2022

in T €

2023    

in  T €

2024    in T €

2025     in  T €

2026   in T €

2027     

 in T €

Restbedarf ab 2028  in T €

22.226,3

2.312

50

6.800

6.150

4.100

2.814,3

 

 

Im Verwaltungsentwurf zum Doppelhaushalt 2025/2026 bzw. zum IP 2024 2029 sind folgende Gesamtkosten und Jahresraten eingeplant:

 

Gesamtkosten in T €

bis 2024 in T €

2025     in T €

2026  

in T €

2027     

in T €

2028    in T €

2029       in T €

Restbedarf ab 2030

in T €

45.776,8

9.162

1.000

1.000

7.450

7.086,8

7.087

12.991

 

Zur Intensivierung des Neubaus und eines früheren Starts der Sanierung hat die Verwaltung im Rahmen der Ansatzveränderungen vorgesehen 9 Mio. € aus dem Restbedarf ab 2030 auf die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vorzuziehen.

 

Weiterhin kann die Jahresrate 2027 nach Überprüfung der Gesamtkosten um 1.971.600 € abgesenkt werden. Im neuen Restbedarf ist eine Nachveranschlagung von 614.000 € berücksichtigt; dieser Betrag wurde 2024 zur Teildeckung eines überplanmäßigen Aufwands verwendet. Es ergibt sich vorbehaltlich des Ratsbeschlusses zum Doppelhaushalt 2025/2026 nachfolgende Finanzierung:

 

Gesamtkosten in T €

bis 2024 in T €

2025     in T €

2026   in T €

2027      in T €

2028    in T €

2029       in T €

Restbedarf ab 2030

in T €

43.805,2

8.548

5.000

 6.000

5.478,4

7.086,8

7.087

4.605

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise