Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-24031-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrates vom 06.08.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Wir beantragen im Rahmen eines Verkehrsversuches für ein Jahr eine Einbahnstraßenregelung vom Triftweg/Sommerlust in Richtung Schölkestraße; Radfahrer:Innen in beide Richtungen frei.

 

Ebenso bitten wir darum, die Einfahrten zu den Grundstücken sowie der Parkpalette mit Schraffierungen deutlicher zu kennzeichnen.

 

(Hinweis: Der Stadtbezirksrat bittet um eine Rückmeldung nach sechs Monaten, ob die Maßnahme wirksam ist.)

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung wird in der Calvördestraße Fahrtrichtung Schölkestraße antragsgemäß eine Einbahnstraße im Rahmen eines Verkehrsversuches befristet auf ein Jahr einrichten. Ferner wird es, um die verkehrlichen Auswirkungen bewerten zu können, vor der Einrichtung der Einbahnstraßenregelung eine Bestandserfassung geben.

Dann soll etwa 6 Monate nach Einrichtung der Einbahnstraße die Wirksamkeit der Maßnahme überprüft werden. Hierüber wird dem Stadtbezirksrat berichtet.

 

Die Verwaltung macht darauf aufmerksam, dass die Einrichtung einer Einbahnstraße verkehrsrechtlich grundsätzlich zulässig ist. Jedoch hat dies verkehrsplanerisch sowohl vorteilhafte als auch nachteilige Folgen, die nachfolgend dargestellt werden.

 

Nachteilig wirkt sich folgendes aus:
 

  • Die Einrichtung von Einbahnstraßen hat Mehrverkehre zur Folge, weil die Ziele in der Einbahnstraße nur auf einem Weg erreicht und auf einem anderen, für einige Anlieger durchaus umwegigen Weg, wieder verlassen werden können.

 

  • Die zahlreichen Ziele in der Calvördestraße können nach der Einrichtung der Einbahnstraßenregelung nur noch über Triftweg oder Kälberwiese erreicht werden. Es kann nicht abgeschätzt werden, wie Betroffene in diesem Bereich auf die Mehrverkehre reagieren.

 

  • Die Einbahnstraßenlösung erhöht in der Regel die gefahrenen Geschwindigkeiten, weil mit entgegenkommenden Fahrzeugen, außer Radfahrenden, nicht mehr gerechnet werden muss. Eine deutlich flüssigere Verkehrsabwicklung, jedoch nur in nördlicher Richtung, wird die Folge sein.

 

  • Es ist zu befürchten, dass die Fahrradstraße Triftweg (mit der Ringleisquerung) mehr Verkehr wird bewältigen müssen, als dies heute der Fall ist. Es wird erhoben werden müssen, wie stark der Radverkehr auf der Fahrradstraße Triftweg möglicherweise beeinträchtigt wird.

     

Vorteilhaft wirkt sich folgendes aus:

 

  • Die beschriebene Durchgangsverkehrsproblematik durch die Calvördestraße Richtung Oswald-Berkhan-Schule (Elterntaxis, Schülerbeförderung) zu Schulbeginn wird sich durch die Einbahnstraßenlösung lösen lassen.

 

 

Eine Markierung der Zufahrten durch Grenzmarkierungen wäre zunächst von den Grundstückseigentümern zu beantragen. Die Kosten der Maßnahme wären von den antragstellenden Eigentümern zu tragen.
 

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