Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 24-24162

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Etliche Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtbezirk 322 besuchen die OBS Papenteich in Groß Schwülper. Eine Oberschule (OBS) gibt es in Braunschweigmlich nicht, die OBS in Schwülper ist aber von hier aus gut erreichbar - natürlich mit dem ÖPNV.

 

hrend Braunschweiger Schüler/innen bis zum 10. Jahrgang, die eine Schule in Braunschweig besuchen, Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung haben, falls ihr Schulweg mindestens 2000 m beträgt, gilt dies für Schüler/innen, die eine Schule außerhalb Braunschweig besuchen, nur stark eingeschränkt.

 

Die publikumswirksame Pressemitteilung der Stadt Braunschweig vom 10. Juni 2024 (Anlage) erweckte den Eindruck, dass es endlich eine gerechte und einheitliche Regelung im Regionalverband Großraum Braunschweig gibt, von der alle Schülerinnen und Schüler - über die Stadt- und Kreisgrenzen hinweg - profitieren: Jede(r) Anspruchsberechtigte soll vom Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB) eine Chip-Karte erhalten, die dem D-Ticket gleichgestellt ist - also deutlich mehr als die bisherige Schüler-Sammel-Zeitkarte (SSZK)..

 

In Wirklichkeit endet die Gerechtigkeit und Gleichbehandlung in der Region leider an der Stadtgrenze Braunschweigs: hrend z. B. Schülerinnen und Schüler aus dem Kreis Gifhorn, die das Lessing­gymnasium Wenden besuchen, die neue Chipkarte erhalten, gilt dies nicht für Schülerinnen und Schüler aus Braunschweig bzw. dem Stadtbezirk 322, die die OBS Papenteich besuchen. Diese können allenfalls privat das D-Ticket kaufen und erhalten lediglich 15 € pro Monat auf Antrag im Nachhinein erstattet.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Braunschweig bzw. im Stadtbezirk 322 besuchen in den Jahrgängen 5 bis 10 die OBS Papenteich?

 

2. Welche Kosten würden der Stadt zusätzlich entstehen, wenn diese Schülerinnen und Schüler bezüglich der Beförderungs- und Erstattungspflicht mit denen gleichgestellt werden, die Braunschweiger Schulen besuchen?

 

3. Beabsichtigt die Stadt Braunschweig die Schülerbeförderungssatzung im Sinne einer Gleichbehand­lung aller Schülerinnen und Schüler im Regionalverband Großraum Braunschweig bzw. im VRB entsprechend anzupassen? Falls nein, warum nicht?

 

gez. Heidemarie Mundlos        

 

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Anlagen

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