Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-24162-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Schülerbeförderung: Endet die Gleichbehandlung an der Stadtgrenze?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Dr. Dittmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Kenntnis
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19.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU/FDP-Gruppe im Stadtbezirksrat 322 vom 07.08.2024 (DS 24-24162) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Im Schuljahr 2024/2025 besuchen 71 Schülerinnen und Schüler (SuS) aus Braunschweig die Oberschule Papenteich. Wie viele davon aus dem Stadtbezirk 322 kommen, kann nicht genannt werden, da diese Daten nicht vorliegen.
Zu Frage 2:
Gleichgestellt mit SuS in der Stadt Braunschweig, die einen Anspruch auf eine Schülerbeförderung haben, würden pro Person Kosten in Höhe von 590,00 € im Jahr für die Sammelschülerzeitkarte als D-Ticket entstehen.
Zu Frage 3:
Grundlage für die Schülerbeförderung ist § 114 Niedersächsische Schulgesetz (NSchG)
i. V. m. der Schülerbeförderungssatzung der Stadt Braunschweig.
Gemäß § 114 Abs. 3 NSchG kann der Träger der Schülerbeförderung für den Besuch der nächsten Schule, wenn diese außerhalb seines Gebietes liegt, seine Verpflichtung auf die Erstattung der Kosten der bis zur Stadtgrenze geltenden Zeitkarte des öffentlichen Personennahverkehrs beschränken, die er für die Schülerbeförderung in seinem Gebiet zu erstatten hätte. Davon hat die Stadt Braunschweig nach § 3 Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 3 Satz 1 der Schülerbeförderungssatzung Gebrauch gemacht, indem SuS, die eine Schule außerhalb Braunschweigs besuchen, die Kosten des günstigsten Tarifs zur Nutzung des ÖPNV im Stadtgebiet erstattet bekommen. Erstattet wird nach entsprechender Antragstellung derzeit der Wert des Schülertickets für 15,00 € pro Monat.
Eine Änderung der Schülerbeförderungsatzung ist nicht vorgesehen.
