Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24360

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Zweite Satzung zur Änderung der Stadionordnung für das Eintracht-Stadion wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die vom Rat beschlossene Stadionordnung für das Eintracht-Stadion wurde im Amtsblatt für die Stadt Braunschweig am 5. September 2013 Nr. 10 Seite 33 veröffentlicht. Eine erste Änderung wurde am 6. Dezember 2016 vom Rat beschlossen und betraf die Zulassung von Assistenzhunden im Stadion.

 

Den Anlass für die jetzt beabsichtigten Ergänzungen liefern zum einen polizeifeindliche bzw. die Polizei diffamierende Vorfälle im Stadion und zum anderen das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes.

 

Die Stadt Braunschweig kann es als Eigentümerin des Eintracht-Stadions nicht hinnehmen, wenn im Stadion polizeifeindliche Parolen gerufen werden oder Banner z.B. mit der Aufschrift A.C.A.B. („All cops are bastards“) gezeigt werden. Die Polizistinnen und Polizisten sind nicht nur Vertreterinnen und Vertreter des Staates, sie machen durch ihren Einsatz die häufig von Regelverstößen begleiteten Großveranstaltungen erst möglich.

 

In § 7 Abs. 1 Buchstabe a) sowie § 7 Abs.2 Buchstabe a) werden daher die Worte „die Polizei diffamierenden“, „die Polizei diffamierender“ bzw. „die Polizei diffamierende“ ergänzt.

 

Seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes handelt es sich bei Cannabis nicht mehr um ein Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelrechts. Den Besucherinnen und Besuchern des Stadions soll das Mitführen von Cannabis aber weiterhin untersagt sein. Dies gebietet insbesondere der Jugendschutz in den durch räumliche Enge geprägten Zuschauerbereichen.

 


In § 7 Abs. 1 Buchstabe k) wird daher „sowie Cannabis“ ergänzt.
 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise